Artikel zum Thema: Minijobs
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Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts – Teil 14
Irrtum: Aushilfen bekommen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Heute und in den nächsten Tagen werde ich Ihnen die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht vorstellen: Damit Sie die Fehler anderer Arbeitnehmer vermeiden können.
In der betrieblichen Praxis ist es häufig so: Werden Aushilfen krank, bekommen sie kein Geld. Das ist nicht richtig! Auch 400-€-Kräfte sowie alle anderen Teilzeitkräfte müssen genauso behandelt werden wie sämtliche anderen Arbeitnehmer. Sie haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen.
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Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts – Teil 9
Irrtum: Aushilfen haben keinen Urlaubsanspruch
Heute und in den nächsten Tagen werde ich Ihnen die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht vorstellen: Damit Sie die Fehler anderer Arbeitnehmer vermeiden können.
Immer wieder erhalte ich Anfragen, ob Aushilfen auch einen Urlaubsanspruch haben. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Sämtliche Arbeitnehmer haben einen Urlaubsanspruch. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob es sich um ein Teilzeitarbeitsverhältnis, ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis oder um einen 400-€-Minijob handelt.
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1-€-Jobs sind untauglich
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat 1-€-Jobs untersucht. Danach zeigen sich erst 28 Monate nach Beginn eines solchen Jobs im Durchschnitt leichte positive Eingliederungswirkungen. Bei ostdeutschen Männern sind allerdings in einem Zeitraum von 28 Monaten noch keine erhöhten Beschäftigungschancen erkennbar. Hier tut sich also gar nichts. Offensichtlich sind diese Arbeitsgelegenheiten nicht geeignet, Menschen aus der Hartz IV-Falle herauszubringen. Hoffentlich begreift die Politik das auch einmal.
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Gesetzliche Krankenversicherung für 400-€-Kräfte
Die 400-€-Kräfte, so genannte Mini-Jobber, haben keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
Häufig sind Frauen davon betroffen, die bislang in einer Familienversicherung aufgehoben waren. Endet die Familienversicherung, beispielsweise weil ein Ehepartner in die private Krankenversicherung wechselt oder weil die Ehe geschieden wird, müssen sich Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich versichern. Das ist aber nicht billig und kommt auf das Familieneinkommen an. Jedenfalls sind mindestens ca. 160,00 € pro Monat zu zahlen. Und auch der Einstieg in die private Krankenversicherung ist entweder verwehrt oder noch teurer.
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400-€-Kraft und Arbeitszeit
Frage: „Ich arbeite in einer großen Gärtnerei auf 400-€-Basis. Wir haben sehr viele Mitarbeiter die für einige Monate aus Polen kommen um hier zu arbeiten. Das ist jetzt in der Weihnachtszeit natürlich besonders stark gefragt. In diesem Jahr hat unser Chef auch wieder viele Polen beschäftigt. Dafür können die 400-€-Kräfte zu Hause bleiben. Ich habe nun schon seit 6 Wochen nicht mehr gearbeitet. Wenn ich nachfrage heißt es nur, dass ich nicht gebraucht werde. Ist das in Ordnung? Immerhin bin ich offiziell angestellt und glaube nun auch das Recht zu haben, arbeiten gehen zu dürfen und dafür Geld zu bekommen. Außerdem bin ich auf das Geld angewiesen. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Ich habe natürlich nichts gegen die Polen, die dort arbeiten, was sind aber meine Rechte?“
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