Minijob - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für 400€-Kräfte mit Bezugnahme auf das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)...

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Mustervorlage: Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte/ Aushilfen

Mustervorlage: Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte/ Aushilfen

Die "kurzfristige Beschäftigung" ist neben den 4OO-Euro-Jobs die 2. Variante der geringfügigen Beschäftigung.

 

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Artikel zum Thema: Minijobs
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06.11.2009
10:58

Beschäftigung von Jugendlichen - ist das erlaubt?

Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Bei einer Vollzeitschulpflicht gilt ein Jugendlicher als Kind. Dann darf er nur mit leichten für Kinder geeigneten Arbeiten beschäftigt werden. Kinder dürfen nicht mehr als 2 Stunden täglich, nur zwischen 8 und 18 Uhr und nicht an Schultagen arbeiten. Bei Jugendlichen, die nicht mehr der Vollschulpflicht unterliegen, gilt etwas anderes.

 
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03.11.2009
07:23

Minijob bis 400 € und Sozialversicherung

Frage: „Bin ich in meinem Minijob bis 400 € sozialversichert durch den Arbeitgeber? Ich als Arbeitnehmer muss ja wohl keine Beiträge zahlen. Mein Arbeitgeber zahlt doch Krankenkasse, Rente, Arbeitlosen- und Pflegeversicherung. Wie ist das eigentlich?“

 
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21.10.2009
10:21

Befristeter Arbeitsvertrag und geringfügige Beschäftigung

„Ich habe einmal eine Frage: Ich bin seit über 8 Jahren auf 400-€-Basis bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Nun hat er mir einen befristeten Arbeitsvertrag mit wöchentlich 4 x 8 Stunden und einer Probezeit von 3 Monaten gegeben. Der Arbeitsvertrag läuft Ende Oktober 2010 aus. Ist das alles so in Ordnung?“

 
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Vermögenswirksame Leistungen / VWL bei 400-€-Job

Häufig werden 400-€-Jobs als Jobs 2. Klasse bezeichnet. So ganz falsch ist das auch nicht, da faktisch wichtige Ansprüche durch Arbeitgeber unter den Tisch gekehrt werden. Tatsächlich jedoch haben Arbeitnehmer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

Hierzu eine Frage: „Kann ich bei meinem 400-€-Job Vermögenswirksame Leistungen bekommen? Muss der Arbeitgeber die VWL bezahlen? Kann er das komplett verweigern?

 
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22.09.2009
10:27

Urlaubsanspruch bei Mini-Job

Zum Urlaubsanspruch von 400-€-Kräften hatte ich wieder einmal eine ganz typische Frage.
 
Darum geht es: Eine Büromitarbeiterin ist auf 400-€-Basis angestellt. Sie arbeitet an 2 Wochen im Monat 2 Tage und an 2 Wochen im Monat 3 Tage, jeweils 4 Stunden. Sie war der Auffassung, dass es insgesamt 40 Stunden im Monat wären. Außerdem meinte sie, dass sie keinen Arbeitsvertrag habe und fragte nach ihren Rechten.

 
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