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Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für 400€-Kräfte mit Bezugnahme auf das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)...

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Mustervorlage: Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte/ Aushilfen

Mustervorlage: Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte/ Aushilfen

Die "kurzfristige Beschäftigung" ist neben den 4OO-Euro-Jobs die 2. Variante der geringfügigen Beschäftigung.

 

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Artikel zum Thema: Minijobs
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Schwarzgeld und Schwarzgeldabrede

Schwarzarbeit ist verboten und strafbar. Arbeits- und sozialversicherungsrechtlich steht der Arbeitnehmer bei einer solchen Schwarzgeldabrede stets besser da als der Arbeitgeber.

 
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20.05.2009
09:56

Aushilfen, Sozialversicherung und Verdienste in Deutschland

Das statistische Bundesamt hat aktuell neue Zahlen zu Verdiensten veröffentlicht. Danach verdienten vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im letzten Jahr in Deutschland im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich durchschnittlich 41.509,00 Euro brutto. Die Arbeitnehmer in Ostdeutschland verdienen 70 % des West-Verdienstniveaus.

 
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13.05.2009
09:30

Diesen Anspruch haben Aushilfen, wenn sie arbeitsunfähig erkrankt sind

Gestern kam es wieder einmal ganz klar auf den Tisch: Deutsche mit niedrigem und durchschnittlichem Einkommen haben laut einer OECD-Studie international eine der höchsten Sozialabgaben- und Steuerlasten. Der Grund für die starke Belastung von Geringverdienern in Deutschland ist, dass viele andere Länder Geringverdienern umfangreiche staatliche Unterstützung bieten.

Und Aushilfen werden oft besonders geschröpft: kein Urlaub, keine Feiertagsbezahlung und erst recht keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn sie arbeitsunfähig sind.

Dies ist aber mit dem geltenden Recht nicht in Einklang zu bringen!

 
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08.05.2009
10:04

Sie sollten die 400 € Grenze einhalten

Haben Sie noch den Überblick? Die Minijobs und die damit einzuhaltenden 400 € Grenze bei schwankenden Beschäftigungszeiten und mehreren Beschäftigungen stellen nicht nur Sie als Arbeitnehmer vor große Herausforderungen.

Hier noch einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

 
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08.05.2009
09:00

Minijobs – 400 € Grenze einhalten

Haben Sie:
•    mehrere Minijobs?
•    Minijobs und eine Hauptbeschäftigung?
•    Minijobs und eine selbstständige Tätigkeit?


Dann wissen Sie vermutlich auch nicht mehr sofort Bescheid, wie die komplizierte Rechtslage ist. Ich habe auch den Eindruck, dass immer mehr Rechtsanwälte und Steuerberater den Überblick verlieren.

 
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