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Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für 400€-Kräfte mit Bezugnahme auf das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)...

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Mustervorlage: Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte/ Aushilfen

Mustervorlage: Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte/ Aushilfen

Die "kurzfristige Beschäftigung" ist neben den 4OO-Euro-Jobs die 2. Variante der geringfügigen Beschäftigung.

 

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Artikel zum Thema: Minijobs
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05.05.2009
14:28

So schließen Sie als geringfügig Beschäftigter Arbeitsverträge

Das Wichtigste vorab: SIE HABEN DIE GLEICHEN RECHTE WIE ALLE ANDEREN ARBEITNEHMER AUCH!

Falls Ihr Chef sich weigert, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen – macht nichts. Häufig fahren Sie sogar mit einem mündlichen Vertrag besser. Jedenfalls gilt der mündliche Vertrag genauso wie ein schriftlicher!

 
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30.04.2009
10:17

Die 400 € Grenze: Dann dürfen Sie Überstunden machen

In der letzten Woche rief ein Arbeitnehmer bei mir an und fragte mich, ob er in seinem 400 € Job eigentlich Überstunden mache dürfe.

„Ja natürlich, aber ...“, habe ich ihm geantwortet. Er musste lachen, da er von einem Rechtsanwalt nichts anderes erwartet hatte. Was kann ich aber für die komplizierten Gesetze?

 
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28.04.2009
11:04

Der Arbeitsvertrag mit geringfügig Beschäftigten

Lassen Sie sich nicht erzählen, Sie hätten als geringfügig Beschäftigter ohne schriftlichen Arbeitsvertrag keine Rechte! Das ist Unsinn!

 
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09.04.2009
10:22

400 € Grenze und Urlaubsgeld

Langsam geht es auf die Urlaubszeit zu: Neulich legte mir eine Mandantin einen Zeitungsartikel aus einer Gewerkschaftszeitung vor. Daraus ergab sich, dass eine Firma sämtlichen Arbeitnehmern, die die 400 € Grenze unterschreiten, kein Urlaubsgeld zahlt.

 
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