Artikel zum Thema: Minijobs
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So schließen Sie als geringfügig Beschäftigter Arbeitsverträge
Das Wichtigste vorab: SIE HABEN DIE GLEICHEN RECHTE WIE ALLE ANDEREN ARBEITNEHMER AUCH!
Falls Ihr Chef sich weigert, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen – macht nichts. Häufig fahren Sie sogar mit einem mündlichen Vertrag besser. Jedenfalls gilt der mündliche Vertrag genauso wie ein schriftlicher!
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Die 400 € Grenze: Dann dürfen Sie Überstunden machen
In der letzten Woche rief ein Arbeitnehmer bei mir an und fragte mich, ob er in seinem 400 € Job eigentlich Überstunden mache dürfe.
„Ja natürlich, aber ...“, habe ich ihm geantwortet. Er musste lachen, da er von einem Rechtsanwalt nichts anderes erwartet hatte. Was kann ich aber für die komplizierten Gesetze?
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Der Arbeitsvertrag mit geringfügig Beschäftigten
Lassen Sie sich nicht erzählen, Sie hätten als geringfügig Beschäftigter ohne schriftlichen Arbeitsvertrag keine Rechte! Das ist Unsinn!
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400 € Grenze und Urlaubsgeld
Langsam geht es auf die Urlaubszeit zu: Neulich legte mir eine Mandantin einen Zeitungsartikel aus einer Gewerkschaftszeitung vor. Daraus ergab sich, dass eine Firma sämtlichen Arbeitnehmern, die die 400 € Grenze unterschreiten, kein Urlaubsgeld zahlt.
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