Mobbing - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Aufforderung zum Unterlassen sexueller Belästigung

Mustervorlage: Aufforderung zum Unterlassen sexueller Belästigung

Nach § 3 Abs. 4 AGG ist ein sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Die sexuellen Belästigungen müssen dabei nicht den Grad einer Gesundheitsbeeinträchtigung erreichen...

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Mustervorlage: Aufforderung zum Unterlassen von Mobbinghandlungen

Mustervorlage: Aufforderung zum Unterlassen von Mobbinghandlungen

Mobbing bedeutet, dass Sie oder ein anderer Kollege am Arbeitsplatz fortgesetzt schikaniert, drangsaliert, attackiert, geärgert, geschnitten wird. Geschieht dies fortgesetzt und mit dem Ziel, den Kollegen herabzuwürdigen bzw. „Fertigzumachen“ spricht man von Mobbing...

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Artikel zum Thema: Mobbing
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31.07.2010
06:29

Cholerischer Chef wirft Hähnchen an die Wand

Mobbing ist in aller Munde. Auch in einem Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 24.02.2010, Az.: 7 Ca 493/09, wurde Folgendes festgestellt: „Die Klägerin ist durch das Arbeitsverhältnis zum Beklagten insbesondere durch seine Art und Weise seines Auftretens und in Folge seiner Behandlung ihrer Person im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit so schwer erkrankt, dass sie im Interesse ihrer Gesundheit das Arbeitsverhältnis zum Beklagten hat aufgeben müssen.“ Das stand für das Gericht nach der mündlichen Verhandlung fest.

 
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05.03.2010
07:15

Mobbing - wann macht ein Prozess vor dem Arbeitsgericht Sinn?

Stellen Sie sich vor, Sie werden bereits seit Monaten oder Jahren gemobbt. Nunmehr ist Schluss und Sie wollen von Ihrem Arbeitgeber oder dem Mobber Schadenersatz und Schmerzensgeld. Außerdem möchten Sie vor allem, dass die Mobbing-Handlungen aufhören. Wann macht ein Verfahren vor dem Gericht Sinn?

 
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01.02.2010
08:12

Gemobbt und Fertiggemacht - Wehren Sie sich!

Frage: „Was kann man machen, wenn man gemobbt wird. Der Betriebsrat weiß alles, schaut aber weg. Ich werde nur ausgenutzt und benutzt. Man hat mir gedroht, weil ich nicht mehr einverstanden war, dass ich 25 Tage ohne freien Tag arbeiten gehe. Ich bin einfach nur fertig mit den Nerven. Mein Lohn wurde auch immer falsch bezahlt. Was kann ich tun?“

 
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26.01.2010
06:24

Bedrohung und Beleidigung von Kollegen

Arbeitsgeber haben Ihre Arbeitnehmer zu schützen. Das gilt auch für Bedrohungen und Beleidigungen von Arbeitnehmern untereinander. Im Zweifel müssen Sie sogar einem Arbeitnehmer kündigen.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat genau dies in einer Pressemitteilung von vergangener Woche noch einmal klargestellt.

 
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04.01.2010
07:20

Mobbing am Arbeitsplatz

Frage: „Ich bin fix und fertig und habe mich für heute auch bereits krank gemeldet. Es ist zwar der 1. Arbeitstag im neuen Jahr, ich kann es aber auch nicht ändern.

 
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