Artikel zum Thema: Mutterschutz / Elternzeit
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Verlängerung der Elternzeit
Personalräte und Betriebsräte aufgepasst: Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts ermöglicht die Verlängerung der Elternzeit (Urteil vom 18.10.2011, Az.: 9 AZR 315/10).
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Wechsel der Erwerbstätigkeit während der Elternzeit
Eine Mandantin befindet sich bei Ihrem Arbeitgeber, einem Zahnarzt, derzeit in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie mit Ihrem Zahnarzt einen 400-€-Job vereinbart. Nun möchte sie diesen Nebenjob kündigen und bei einem anderen Zahnarzt beginnen. Ihr Hauptarbeitsverhältnis möchte sie aber nicht beenden.
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Mutterschutzfristen – so wird richtig gerechnet
Mütter dürfen bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gilt eine Frist von 12 Wochen nach der Entbindung.
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Benachteiligung einer Schwangeren bei Beförderung
Von diesem Fall habe ich Ihnen schon einmal berichtet. Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und zurück verwiesen. Jetzt hat eine andere Kammer des LAG Berlin-Brandenburg die endgültige Entscheidung gefällt und einer Arbeitnehmerin eine Entschädigung zugesprochen (Urteil vom 28.06.2011, Az.: 3 Sa 917/11).
Der Fall: Eine schwangere Arbeitnehmerin war als Abteilungsleiterin mit 2 weiteren Kollegen beschäftigt. Sie bewarb sich auf die freie Stelle Ihres Vorgesetzten, woraufhin mehrere Gespräche stattfanden. In einem dieser Gespräche sagte ihr ein Vorgesetzter, sie solle sich doch auf ihr Kind freuen.
Nachdem sie die Stelle nicht erhalten hatte, verlangte sie eine Entschädigung wegen einer Diskriminierung – und zwar mindestens ca. 17.000 €.
Die Arbeitgeberin berief sich darauf, dass sachliche Gründe für den Bewerber gesprochen haben.
Das LAG hat nun der Arbeitnehmerin eine Entschädigungssumme zugesprochen und dabei zwei Indizien gewürdigt. Zum einen die Äußerung des Kollegen und zum anderen die Tatsache, dass der Arbeitgeber für die Beförderung des Kollegen keinerlei Gründe nennen konnte.
Fazit: Arbeitgeber müssen aufpassen. Schon der kleinste Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kann Ihnen eine Entschädigungssumme bescheren!
Job als Mutterschaftsvertretung – Wann endet das Arbeitsverhältnis?
Ein Arbeitnehmer ist zur Vertretung einer Arbeitnehmerin eingestellt worden. Im Vertrag findet sich als sachlicher Grund, dass er für die Dauer der Mutterschutzfristen und der Erziehungszeiten befristet eingestellt wird.
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