Mutterschutz / Elternzeit - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Mitteilung der Schwangerschaft an Arbeitgeber

Mustervorlage: Mitteilung der Schwangerschaft an Arbeitgeber

Für Schwangere gelten Beschäftigungsverbote, der besondere Kündigungsschutz und der Mutterschutz. Zudem muss der Arbeitgeber die Aufsichtsbehörde über eine Schwangerschaft informieren...

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Mustervorlage: Antrag auf Elternzeit

Mustervorlage: Antrag auf Elternzeit

Möchten Sie in Elternzeit gehen, müssen Sie dies frist- und formgerecht bei Ihrem Arbeitgeber anmelden (§ 16 Abs. 1 BEEG). Dabei sind 3 Punkte wichtig: Antragsfrist, Inhalt und Form des Antrags...

€ 3,90

Artikel zum Thema: Mutterschutz / Elternzeit
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Steht uns eine längere Mutterschutzfrist bevor?

Das Europäische Parlament möchte, dass Frauen künftig mindestens 20 Wochen lang eine Mutterschutzfrist bei vollem Lohn erhalten können. Dies würde gerade in Deutschland zu einer erheblichen Verlängerung des Mutterschutzes führen. Und auch Väter sollen profitieren: Ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub soll ebenfalls möglich werden. Sowohl Mutter und auch Vater erhalten ihr Entgelt während der Schutzfristen weiter.

 
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Ende der Elternzeit – Was ist bei Krankheit?

Soeben rief mich eine Arbeitnehmerin an, deren Elternzeit gestern ausgelaufen ist. Sie hätte eigentlich heute arbeiten gehen müssen.

Das Problem: Seit Montag ist sie krankgeschrieben, da sie sich eine Grippe eingefangen hat. Der Arzt hat bereits jetzt festgestellt, dass sie frühestens am kommenden Mittwoch wieder zur Arbeit erscheinen kann. Bekommt sie nun Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

 
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Elternzeit und kurzfristige Beschäftigung – Ein Widerspruch?

Eine Arbeitnehmerin ist in Elternzeit. Da aufgrund der derzeitigen Grippewelle mehrere Arbeitnehmer im Betrieb fehlen, soll und möchte die Arbeitnehmerin vom 2. bis 19. November im Betrieb arbeiten. Das ist natürlich grundsätzlich möglich. Nun hat der Arbeitgeber ihr vorgeschlagen, dass sie als so genannte kurzfristig Beschäftigte arbeiten könne.

 
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Elterngeld für Ausländer künftig leichter zu erhalten

Derzeit können Ausländer, die nicht aus einem EU-Land oder der Schweiz kommen, nur dann Elterngeld beanspruchen, wenn sie einen Aufenthaltstitel besitzen, die sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Nun hatte das Bundessozialgericht am 30.09.2010 zu Aktenzeichen B 10 EG 9-09 R den folgenden Fall zu entscheiden:

 
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Die wichtigsten Fragen zum Thema Schwangerschaft – Teil 3

Mit der Schwangerschaft stellt sich eine Vielzahl von Fragen, die mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen in einer 3-teiligen Blog-Reihe:


Welches Geld bekomme ich, wenn ich schwangerschaftsbedingt nicht arbeiten kann?

 
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