Mutterschutz / Elternzeit - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Mitteilung der Schwangerschaft an Arbeitgeber

Mustervorlage: Mitteilung der Schwangerschaft an Arbeitgeber

Für Schwangere gelten Beschäftigungsverbote, der besondere Kündigungsschutz und der Mutterschutz. Zudem muss der Arbeitgeber die Aufsichtsbehörde über eine Schwangerschaft informieren...

€ 2,90

Mustervorlage: Antrag auf Elternzeit

Mustervorlage: Antrag auf Elternzeit

Möchten Sie in Elternzeit gehen, müssen Sie dies frist- und formgerecht bei Ihrem Arbeitgeber anmelden (§ 16 Abs. 1 BEEG). Dabei sind 3 Punkte wichtig: Antragsfrist, Inhalt und Form des Antrags...

€ 3,90

Artikel zum Thema: Mutterschutz / Elternzeit
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Die wichtigsten Fragen zum Thema Schwangerschaft – Teil 2

Mit der Schwangerschaft stellt sich eine Vielzahl von Fragen, die mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen in einer 3-teiligen Blog-Reihe:

Kann der Arbeitgeber kündigen, wenn er von einer Schwangerschaft noch nichts weiß?

 

 
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Die wichtigsten Fragen zum Thema Schwangerschaft – Teil 1

Mit der Schwangerschaft stellt sich eine Vielzahl von Fragen, die mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen in einer 3-teiligen Blog-Reihe:

Müssen Sie die Schwangerschaft Ihrem Arbeitgeber mitteilen?

 
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Elternzeit von Betriebszugehörigkeitszeit abgezogen – so nicht!

Einige Arbeitgeber versuchen immer wieder, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Ich habe von einer Arbeitnehmerin erfahren, die drei Jahre bei einem Arbeitgeber beschäftigt war und dann drei Jahre in Elternzeit ging. Nach der Elternzeit sollte ihr gekündigt werden – und zwar mit einer Frist von vier Wochen zum 31. Oktober.

 
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Schwangerschaftsabbruch – gilt der Mutterschutz?

Ein trauriger Fall: Eine Arbeitnehmerin wurde schwanger, der voraussichtliche Entbindungstermin war der 15.09.2010. Anlässlich einer Vorsorgeuntersuchung stellte sich dann heraus, dass das ungeborene Kind nicht lebensfähig war. Daraufhin wurde ein Schwangerschaftsabbruch eingeleitet.

 
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Ersatzbeschäftigung bei Beschäftigungsverbot

Stellen Sie sich vor, Sie sind schwanger und erhalten ein ärztliches Beschäftigungsverbot. Sie dürfen also an Ihrem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten.

 
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