Mutterschutz / Elternzeit - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Mitteilung der Schwangerschaft an Arbeitgeber

Mustervorlage: Mitteilung der Schwangerschaft an Arbeitgeber

Für Schwangere gelten Beschäftigungsverbote, der besondere Kündigungsschutz und der Mutterschutz. Zudem muss der Arbeitgeber die Aufsichtsbehörde über eine Schwangerschaft informieren...

€ 2,90

Mustervorlage: Antrag auf Elternzeit

Mustervorlage: Antrag auf Elternzeit

Möchten Sie in Elternzeit gehen, müssen Sie dies frist- und formgerecht bei Ihrem Arbeitgeber anmelden (§ 16 Abs. 1 BEEG). Dabei sind 3 Punkte wichtig: Antragsfrist, Inhalt und Form des Antrags...

€ 3,90

Artikel zum Thema: Mutterschutz / Elternzeit
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Mehr Rechte für Schwangere – Korrektes Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Das war geschehen: Eine Arbeitnehmerin arbeitete in Österreich vor ihrer Schwangerschaft als Assistenzärztin. Neben ihrem Grundentgelt für Überstunden hat sie eine Journaldienstzulage bezogen. Während ihrer Schwangerschaft wurde sie auf Grund der Vorlage eines medizinischen Zeugnisses nicht mehr beschäftigt, anschließend nahm sie ihren Mutterschaftsurlaub. Nach dem österreichischen Recht ist die Zahlung der Journaldienstzulage an Personen, die nicht auch tatsächlich diese Dienste leisten, ausgeschlossen. Daher hat sie die Zahlung nicht erhalten. Wegen der Verringerung ihres Arbeitsentgelts klagte sie. Das zuständige Gericht rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an.

 
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Minijob und Elternzeit – ist das möglich?

Haben Eltern in einem Minijob Anspruch auf eine 3-jährige Elternzeit? Die Elternzeit ist ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt des Kindes. Die Elternzeit beginnt grundsätzlich 8 Wochen nach der Geburt. Während der Elternzeit bekommen Sie Elterngeld für maximal 12 Monate nach der Geburt und zwar 67 % von Ihrem bisherigen Nettoeinkommen, maximal jedoch 1.800 €. Weiterhin erhalten Sie natürlich das Kindergeld für das erste Kind in Höhe von 184 €.

 
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Nachtarbeit für Schwangere – ein rotes Tuch

Schwangere müssen besonders geschützt werden. Es besteht aber in der Praxis häufig eine große Unsicherheit, wie mit Nachtarbeitszeiten umgegangen werden soll. Dabei ist das Gesetz in diesem Fall relativ eindeutig.

 
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Mutterschaftsgeld und Schwangerschaft

Bei vielen Schwangeren besteht offensichtlich eine große Unsicherheit, wie es weiter geht, wenn ein Arbeitsvertrag während oder unmittelbar vor der Mutterschutzfristen beendet wird. So auch in folgendem Beispiel:

Eine Schwangere hat den errechneten Geburtstermin am 12.10.2010 und sie geht am 31.08.2010 in Mutterschutz. Ihr befristeter Arbeitsvertrag läuft allerdings bereits am 15.08.2010 aus und sie erhält keine Verlängerung. Wie verhält es sich nun mit dem Mutterschaftsgeld? Zahlt die Krankenkasse noch etwas dazu? Bekommt sie etwas von der Arbeitsagentur?

 
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Mütter-Quote – Irrsinn oder richtiger Weg?

Im vergangenen Jahr sind in der Bundesrepublik so wenig Kinder geboren worden wie noch nie zuvor. Im Jahr 2009 kamen lediglich 651 000 Babys zur Welt, wie das statistische Bundesamt mitteilte. Das waren ca. 30 000 (3,6 %) weniger als im Jahr 2008. Die Zahl relativiert sich jedoch, wenn man berücksichtigt, dass es auch weniger Frauen im gebärfähigen Alter gab.

 
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