Artikel zum Thema: Personalrat
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Beamte können Arbeitnehmer sein
Betriebsräte und Personalräte aufgepasst: Endlich einmal ein Urteil zu dem relativ neuen § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG. Danach gilt Folgendes: „Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.“
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Beamte müssen charakterlich geeignet sein – Und dagegen kann schon die private Handynutzung sprechen
Als Personalrat sollten Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen auf dieses Urteil unbedingt hinweisen: Einer Soldatin auf Zeit wurde zu dienstlichen Zwecken ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt. Die private Nutzung war untersagt.
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Verlängerung der Elternzeit
Personalräte und Betriebsräte aufgepasst: Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts ermöglicht die Verlängerung der Elternzeit (Urteil vom 18.10.2011, Az.: 9 AZR 315/10).
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Feuerwehrleute haben Anspruch auf vollen Freizeitausgleich
Der Paukenschlag für alle Personal- und Betriebsräte – und vor allem für alle Feuerwehrleute!
Mehrere Feuerwehrbeamte waren bei der Berufsfeuerwehr in Bielefeld tätig. Sie haben über mehrere Jahre regelmäßig 23 Stunden Volldienst und 31 Stunden Bereitschaftsdienst geleistet, insgesamt also 54 Stunden pro Woche.
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Polizeiuniform: Gehört das An- und Ausziehen zur Arbeitszeit?
Wieder einmal hat ein Verwaltungsgericht ein Urteil zum An- und Ablegen von Uniformen und Ausrüstungsgegenständen gefällt. Dieses Urteil sollten insbesondere Personalräte genau lesen!
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat Folgendes entschieden (Urteil vom 28.07.2011, Az.: 4 S 1676/10, 4 S 1677/10):
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