Urlaubsanspruch - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Forderung nach Bildungsurlaub

Mustervorlage: Forderung nach Bildungsurlaub

Die „Mustervorlage: Forderung nach Bildungsurlaub“ beinhaltet zusätzlich zur Forderung selbst - Erklärungen und Tipps zu den folgenden Voraussetzungen, die für einen Anspruch auf Bildungsurlaub erfüllt sein müssen...

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Mustervorlage: Freistellung zur Stellensuche

Mustervorlage: Freistellung zur Stellensuche

Wurden Sie entlassen, dann ist es für Sie besonders wichtig, so schnell wie möglich eine neue Arbeit zu finden. Allerdings müssen Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrem Arbeitgeber weiterarbeiten – diese Zeit haben Sie für die Jobsuche verloren. Abhilfe schafft § 629 BGB...

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Mustervorlage: Bezahlte Freistellung (Sonderurlaub)

Mustervorlage: Bezahlte Freistellung (Sonderurlaub)

Ohne Arbeit – kein Lohn. Diesen Satz kennen Sie sicher. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Manchmal muss Sie Ihr Arbeitgeber bezahlt von der Arbeit freistellen. Der in der Praxis für Sie wichtigste Fall ist der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung trotz Nichtarbeit aus § 616 BGB...

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Artikel zum Thema: Urlaubsanspruch
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18.03.2010
06:50

Feiertage – wenn Arbeits- und Wohnort auseinander fallen

Nun kommt ab Ostern so langsam die Zeit der gesetzlichen Feiertage. Für Arbeitszeit, die in Folge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, hat Ihr Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zu zahlen, dass Sie ohne den Ausfall erhalten hätten.

Schauen Sie hier zunächst in Ihre Regelungen in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen. Häufig finden sich dort genaue Regelungen.

 
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18.02.2010
06:55

Berechnung Urlaubstage – so geht´s richtig – Teil II

Heute stelle ich Ihnen nach den 2 einfachen Beispielen vom gestrigen Tag heute 2 weitere Berechnungsbeispiele vor.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) haben Sie als Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage.

Falls Sie in Teilzeit arbeiten, rechnen Sie die Zahlen entsprechend den Beispielen um.

 
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17.02.2010
08:16

Berechnung Urlaubstage – so geht´s richtig – Teil I

Nachdem so viele Anfragen zur Urlaubsberechnung erfolgten, stelle ich Ihnen heute 2 einfache und morgen 2 kompliziertere Berechnungsbeispiele vor.

 

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) haben Sie als Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage, also in beiden Fällen 4 Wochen. Als Werktage gelten nämlich alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch die Samstage. Falls Sie in Teilzeit arbeiten, rechnen Sie die Zahlen entsprechend den Beispielen um.

 
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14.02.2010
05:53

Rosenmontag und Valentinstag – nicht immer haben Sie Anspruch auf Urlaub

Heute ist Valentinstag und morgen Rosenmontag. Beide Tage sollten Sie nicht vergessen.

Haben Sie aber einen Anspruch auf Urlaub? Gut, anlässlich des Valentinstages, der dieses Jahr auf den heutigen Sonntag fällt, stellt sich nicht wirklich die Frage. Aber auch beim Rosenmontag haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch darauf, frei zu bekommen. Der Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag, auch wenn in manchen Gegenden so getan wird, als wäre es einer.

 
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06.02.2010
06:57

Arbeiten im Urlaub – was Sie wirklich dürfen

Die Anfragen zur Arbeit während des Urlaubs häufen sich. Das liegt einerseits daran, dass momentan viel Resturlaub aus dem vergangenen Jahr „abgefeiert“ wird und andererseits, viele Arbeitnehmer mit Ihrem Einkommen nicht mehr auskommen. So ist ein Nebenjob für viele dringend notwendig.

 
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