Artikel zum Thema: Urlaubsanspruch
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Feiertage – wenn Arbeits- und Wohnort auseinander fallen
Nun kommt ab Ostern so langsam die Zeit der gesetzlichen Feiertage. Für Arbeitszeit, die in Folge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, hat Ihr Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zu zahlen, dass Sie ohne den Ausfall erhalten hätten.
Schauen Sie hier zunächst in Ihre Regelungen in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen. Häufig finden sich dort genaue Regelungen.
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Berechnung Urlaubstage – so geht´s richtig – Teil II
Heute stelle ich Ihnen nach den 2 einfachen Beispielen vom gestrigen Tag heute 2 weitere Berechnungsbeispiele vor.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) haben Sie als Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage.
Falls Sie in Teilzeit arbeiten, rechnen Sie die Zahlen entsprechend den Beispielen um.
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Berechnung Urlaubstage – so geht´s richtig – Teil I
Nachdem so viele Anfragen zur Urlaubsberechnung erfolgten, stelle ich Ihnen heute 2 einfache und morgen 2 kompliziertere Berechnungsbeispiele vor.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) haben Sie als Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage, also in beiden Fällen 4 Wochen. Als Werktage gelten nämlich alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch die Samstage. Falls Sie in Teilzeit arbeiten, rechnen Sie die Zahlen entsprechend den Beispielen um.
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Rosenmontag und Valentinstag – nicht immer haben Sie Anspruch auf Urlaub
Heute ist Valentinstag und morgen Rosenmontag. Beide Tage sollten Sie nicht vergessen.
Haben Sie aber einen Anspruch auf Urlaub? Gut, anlässlich des Valentinstages, der dieses Jahr auf den heutigen Sonntag fällt, stellt sich nicht wirklich die Frage. Aber auch beim Rosenmontag haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch darauf, frei zu bekommen. Der Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag, auch wenn in manchen Gegenden so getan wird, als wäre es einer.
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Arbeiten im Urlaub – was Sie wirklich dürfen
Die Anfragen zur Arbeit während des Urlaubs häufen sich. Das liegt einerseits daran, dass momentan viel Resturlaub aus dem vergangenen Jahr „abgefeiert“ wird und andererseits, viele Arbeitnehmer mit Ihrem Einkommen nicht mehr auskommen. So ist ein Nebenjob für viele dringend notwendig.
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