Artikel zum Thema: Urlaubsanspruch
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Sonderurlaub als Beamter – Wann gibt es frei und wann nicht?
Bei Angestellten des öffentliches Dienstes und sonstigen Arbeitnehmern ist die Rechtslage relativ klar: Die Ansprüche auf eine bezahlte Freistellung ergeben sich aus § 616 BGB, beziehungsweise aus Tarifverträgen. Nach dem Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sie als Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge von Ihrer Arbeitsleistung freizustellen, wenn Sie für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in Ihrer Person liegenden Grund schuldlos an der Arbeitsleistung verhindert sind.
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Darf man Urlaub aus der Ausbildung bei Übernahme mitnehmen?
Bald enden viele Berufsausbildungsverhältnisse. Auszubildende haben noch Urlaub, den sie vor der Prüfung nicht mehr nehmen können. Was geschieht mit diesem Urlaub? Verfällt er oder kann er mit in das neue Arbeitsverhältnis übernommen werden, sofern die Auszubildenden weiter beschäftigt werden?
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Reise geschenkt erhalten, aber kein Urlaub – Das ist jetzt zu tun!
Eine Arbeitnehmerin hat von Ihrem Mann eine Reise zu Weihnachten geschenkt erhalten. Sie arbeitet in einem Kindergarten. Dort besteht die Regelung, dass die Mitarbeiterinnen nur dann Urlaub erhalten, wenn der Kindergarten während der Ferienzeiten geschlossen ist. Und die geschenkte Reise soll ausgerechnet im Mai, also nicht in der Ferienzeit stattfinden.
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Praktikum im Urlaub – Ist das rechtlich zulässig?
Ein Arbeitnehmer ist seit ca. 5 Jahren bei seinem Arbeitgeber tätig. Er studiert am Wochenende Betriebswirtschaftslehre an einer Fernuniversität. Das Studium dauert noch ca. 2 Jahre und nun muss er auch ein Praktikum in einem Aufbaustudienzweig machen. Der Arbeitgeber verweigert allerdings einen unbezahlten Urlaub und so hat er sich überlegt, für das Praktikum Urlaub zu nehmen.
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In der Urlaubszeit liegen Feiertage – Muss Urlaub beantragt werden?
Ein Arbeitnehmer hat über Ostern Urlaub beantragt. Karfreitag und Ostermontag fallen in diese Zeit. Dies ist soweit auch kein Problem. Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer für diese Tage natürlich keinen Urlaub beantragen. Er erhält die Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz auch weiterhin.
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