Artikel zum Thema: Urlaubsanspruch
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35-Stunden-Woche – Im Urlaub werden nur 15 bezahlt!
Arbeitgeber versuchen es mit allen Tricks. Jetzt habe ich von einer Teilzeitkraft erfahren, die einen Vertrag für eine 15-Stunden-Woche hat. Tatsächlich arbeitet Sie jedoch seit Monaten schon in einer 35-Stunden-Woche. Nun ist sie über Ostern 3 Wochen in Urlaub gegangen und hat für April ihre Abrechnung erhalten. Dort wurden die 3 Wochen nicht mit einer 35-Stunden-Woche, sondern nur mit einer 15-Stunden-Woche vergütet.
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Urlaubsabgeltung – Beamte haben keinen Anspruch
Immer wieder Urlaubsabgeltung: Nach dem Bundesurlaubsgesetz erhalten Sie Geld für nicht genommenen Urlaub, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet.
Beispiel: Ihr Arbeitsverhältnis endet am 30. April. Sie haben noch 8 Urlaubstage, die Sie nicht nehmen konnten. Diese Urlaubstage hat Ihr Arbeitgeber Ihnen nun auszuzahlen.
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Urlaubstage in der Kündigungsfrist – das sind Ihre Rechte
Dürfen Sie eigenmächtig in der Kündigungsfrist Urlaub nehmen? Viele Arbeitnehmer sind der Auffassung, dass sie dieses dürfen.
Stellen Sie sich folgenden Beispielfall vor: Sie haben eine Kündigung zum 31. Mai erhalten und haben noch 5 restliche Urlaubsansprüche. Nun möchten Sie diesen Urlaub in der Zeit vom 25. bis 28. und am 31. Mai nehmen, also an den letzten 5 Arbeitstagen. Geht das so ohne weiteres?
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Vulkanausbruch – kann der beantragte Urlaub verschoben werden?
Nach dem Vulkanausbruch häufen sich die arbeitsrechtlichen Fragen. Bereits vorgestern hatte ich dazu 2 Blogs geschrieben.
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Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts – Teil 12
Irrtum: Urlaub wird immer in das nächste Kalenderjahr übertragen
Heute und in den nächsten Tagen werde ich Ihnen die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht vorstellen: Damit Sie die Fehler anderer Arbeitnehmer vermeiden können.
Kaum ein Arbeitnehmer hat seinen kompletten Jahresurlaub am Ende eines Jahres genommen. Fast immer sind einige Resttage übrig. Viele Arbeitnehmer glauben nun, eine Übertragung in das nächste Kalenderjahr wäre selbstverständlich. Dies ist aber nicht so!
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