Artikel zum Thema: Urlaubsanspruch
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Arzt und Arbeitsrecht
Ich habe gleich zwei Fragen:
1. Ich arbeite bei einem älteren Arzt. Er will nächstes Jahr seine Praxis an einen jüngeren Kollegen übergeben. Ich bekomme dann einen neuen Chef, da ich übernommen werden soll. Jetzt haben die beiden, mein jetziger und mein zukünftiger Chef, wegen der Praxisübergabe eine Urlaubssperre von August bis Dezember 2010 verhängt. Ist das zulässig?
2. In unserer Arztpraxis sind mehrere Kolleginnen erkrankt, die meisten davon an der Neuen Grippe. Nun wird die Praxis für einige Tage geschlossen und ich soll unbezahlten Urlaub nehmen. Das sehe ich gar nicht ein. Muss ich das wirklich?
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Urlaub und Kurzarbeitergeld – Teil III: Transferkurzarbeitergeld
Ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25.08.2009, Az.: L 1 AL103/08, veröffentlicht am 24.11.2009) ist gut für Sie: Sie haben Anspruch auf Transfer-Kurzarbeitergeld auch während des Urlaubs.
Das normale Kurzarbeitergeld bekommen Sie nicht, wenn Sie Urlaubstage nehmen. Dann muss Ihr Arbeitgeber zahlen. Etwas anderes gilt aber bei Transfer-Kurzarbeitergeld.
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Urlaub bei Kurzarbeit – Teil II
Gestern hatte ich Sie bereits auf einige Besonderheiten bei dem Thema Kurzarbeit und Urlaub hingewiesen. Heute möchte ich das noch etwas vertiefen.
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Urlaub bei Kurzarbeit – Teil I
Immer wieder stellt sich die Frage nach den Urlaubsansprüchen während der Kurzarbeit. Vor allem jetzt zum Jahresende sind viele Arbeitnehmer verunsichert, ob der Resturlaub trotz Kurzarbeit mit in das neue Jahr genommen werden kann.
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Resturlaub bei Krankheit - Urlaub verfällt doch
Die Vorgeschichte: Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass Sie Ihren Urlaub bis zum 31. Dezember nehmen müssen. Andernfalls ist er verfallen. Nur, wenn Sie ihn aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht bis zu diesem Datum nehmen können, wird er in das nächste Jahr übertragen. Dann müssen Sie ihn bis zum 31. März nehmen.
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