Artikel zum Thema: Urlaubsanspruch
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Urlaub ablehnen? - Nur bei Sachgründen
Sie dürfen Ihre Urlaubswünsche Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Und Ihr Arbeitgeber hat sie bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG auch zu berücksichtigen. So steht es im Gesetz. Daran hat sich Ihr Arbeitgeber zu halten!
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Die Ablehnung Ihres Urlaubs ist meistens rechtswidrig
Das müssen Sie wissen! Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber nicht auf der Nase herumtanzen! Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten haben Sie Anspruch auf Ihren Erholungsurlaub.
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