Urlaubsanspruch - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Forderung nach Bildungsurlaub

Mustervorlage: Forderung nach Bildungsurlaub

Die „Mustervorlage: Forderung nach Bildungsurlaub“ beinhaltet zusätzlich zur Forderung selbst - Erklärungen und Tipps zu den folgenden Voraussetzungen, die für einen Anspruch auf Bildungsurlaub erfüllt sein müssen...

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Mustervorlage: Freistellung zur Stellensuche

Mustervorlage: Freistellung zur Stellensuche

Wurden Sie entlassen, dann ist es für Sie besonders wichtig, so schnell wie möglich eine neue Arbeit zu finden. Allerdings müssen Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrem Arbeitgeber weiterarbeiten – diese Zeit haben Sie für die Jobsuche verloren. Abhilfe schafft § 629 BGB...

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Mustervorlage: Bezahlte Freistellung (Sonderurlaub)

Mustervorlage: Bezahlte Freistellung (Sonderurlaub)

Ohne Arbeit – kein Lohn. Diesen Satz kennen Sie sicher. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Manchmal muss Sie Ihr Arbeitgeber bezahlt von der Arbeit freistellen. Der in der Praxis für Sie wichtigste Fall ist der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung trotz Nichtarbeit aus § 616 BGB...

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Artikel zum Thema: Urlaubsanspruch
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03.01.2011
07:03

Resturlaub aus 2010 – Das bleibt erhalten

Der 31.12. ist nun vorbei und wie immer stellt sich die Frage, welche Alt-Urlaubstage Sie aus dem letzten Jahr in das Jahr 2011 mitnehmen können.

Um es vorweg zu nehmen:
Sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber einig, dass Urlaub aus dem Jahr 2010 in dieses Jahr übertragen wird, ist alles in Ordnung.

 
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23.12.2010
06:33

Halber Urlaubstag für Heilig Abend und Sylvester – Ist das möglich?

In vielen Unternehmen gibt es die Regelung, dass Arbeitnehmer an manchen Tagen einen halben Urlaubstag nehmen müssen. Schließt das Unternehmen am 24. und 31. Dezember um 12:00 Uhr, lassen sich viele Kolleginnen und Kollegen einen halben Urlaubstag anrechnen. Wissen Sie, was ich dazu sage? Das ist nicht in Ordnung.

 
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05.12.2010
06:31

Krank geschrieben und trotzdem „ab in den Urlaub“?

Immer wieder ein schönes Problem: Eine Arbeitnehmerin ist noch bis zum 24.12.2010 arbeitsunfähig erkrankt. Sie hat ihrem Arbeitgeber einen Gelben Schein vorgelegt und soweit ist alles in Ordnung.

 
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29.11.2010
09:20

Chef verlangt Abbruch des Urlaubs wegen anderweitiger Arbeitsaufnahme

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie nehmen Ihren Erholungsurlaub und beginnen während des Urlaubs bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Ihr Chef bekommt dies mit und verlangt nun, dass Sie die Arbeit unverzüglich einstellen, Ihren Urlaub abbrechen und sofort Ihre Arbeit bei ihm wieder aufnehmen. Darf er das? Und was noch viel wichtiger ist: Dürfen Sie während Ihres Urlaubs woanders arbeiten?

Fragen über Fragen. Hier die wichtigsten Antworten:

 
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29.11.2010
06:44

Urlaub für Schwerbehinderte, Jugendliche und Schwangere

Der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer lässt sich relativ einfach ermitteln. Im Regelfall genügt ein Blick in den Arbeitsvertrag, in den Tarifvertrag oder § 3 des Bundesurlaubsgesetzes. Danach beträgt der Urlaub mindestens 24 Werktage.

Daneben gibt es jedoch Beschäftigungsgruppen, die einige Besonderheiten aufweisen.

 
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