Urlaubsanspruch - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Forderung nach Bildungsurlaub

Mustervorlage: Forderung nach Bildungsurlaub

Die „Mustervorlage: Forderung nach Bildungsurlaub“ beinhaltet zusätzlich zur Forderung selbst - Erklärungen und Tipps zu den folgenden Voraussetzungen, die für einen Anspruch auf Bildungsurlaub erfüllt sein müssen...

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Mustervorlage: Freistellung zur Stellensuche

Mustervorlage: Freistellung zur Stellensuche

Wurden Sie entlassen, dann ist es für Sie besonders wichtig, so schnell wie möglich eine neue Arbeit zu finden. Allerdings müssen Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrem Arbeitgeber weiterarbeiten – diese Zeit haben Sie für die Jobsuche verloren. Abhilfe schafft § 629 BGB...

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Mustervorlage: Bezahlte Freistellung (Sonderurlaub)

Mustervorlage: Bezahlte Freistellung (Sonderurlaub)

Ohne Arbeit – kein Lohn. Diesen Satz kennen Sie sicher. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Manchmal muss Sie Ihr Arbeitgeber bezahlt von der Arbeit freistellen. Der in der Praxis für Sie wichtigste Fall ist der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung trotz Nichtarbeit aus § 616 BGB...

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Artikel zum Thema: Urlaubsanspruch
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28.11.2010
09:06

Der Urlaub und seine Bezahlung – Das sind Ihre Ansprüche

Sie möchten Ihren wohlverdienten Urlaub endlich nehmen. Was hat Ihr Arbeitgeber nun an Sie zu zahlen? Und wann muss er dies tun?

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen:

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen ein Urlaubsentgelt und eventuell ein Urlaubsgeld zu zahlen. Das Urlaubsgeld erhalten Sie zusätzlich zum Urlaubsentgelt. Ihr Arbeitgeber kann verpflichtet sein, Ihnen ein zusätzliches Urlaubsgeld zu zahlen. Ansprüche können Sie aufgrund des Arbeitsvertrages oder aus Tarifverträgen haben. Natürlich kann Ihr Arbeitgeber Ihnen auch freiwillig Urlaubsgeld gewähren. 

 
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28.11.2010
08:55

Urlaubsabgeltungsansprüche verjähren nicht mehr!

Das Urteil sollten Sie kennen: Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen oder verjähren erst wesentlich später, als viele Arbeitsrechtler es bisher angenommen haben. So sehen es jedenfalls die Arbeitsrichter aus Ulm (Urteil vom 16.09.2010, Az.: 5 Ca 562/09).

Der Hintergrund: Endet ein Arbeitsverhältnis und ein Arbeitnehmer hat noch Urlaubsansprüche, muss der Arbeitgeber ihm diese auszahlen. Das Gesetz nennt dies Urlaubsabgeltungsansprüche.

 
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27.11.2010
08:44

Urlaubsberechnung bei Teilurlaub – So rechnen Sie richtig

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist selbst für Vollzeitkräfte nicht immer ganz einfach. Zunächst ist der Anspruch zu ermitteln, der sich aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergibt. Arbeiten Sie in Teilzeit, haben Sie diesen Urlaubsanspruch entsprechend umzurechnen.

 
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26.11.2010
08:00

Auch Mini-Mini-Mini-Jobber haben Urlaubsanspruch

Soeben habe ich bei der Tankstelle meines Vertrauens getankt. Noch immer staune ich, dass ich dafür fast 80 € zahlen musste, aber das ist ein anderes Problem.

Ich kam mit der Kassiererin ins Gespräch. Sie sagte mir, dass sie nur aushilfsweise an der Kasse sitze, jeweils freitags für 3 Stunden. In den nächsten zwei Wochen sei sie nicht da, da sie dann auf Mallorca wäre. Bei der Gelegenheit musste ich natürlich fragen: „Haben Sie Urlaub bekommen?“

 
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26.11.2010
07:50

Übertragung des Urlaubs – Darauf sollten Sie jetzt achten!

Als ich neulich im Zug von Herford nach Bonn saß, kam ich mit einem Ingenieur ins Gespräch. Wie viele andere Arbeitnehmer auch, klagte er über die erheblichen Arbeitsbelastungen zum Jahresende. Dabei sagte er, dass er seinen Erholungsurlaub nicht nehmen könne, obwohl er noch 25 Urlaubstage hätte. Aber die würden ja nun aufs kommende Jahr übertragen.

 
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