09.08.2010
06:28

Anonyme Bewerbung für das Familienministerium

Ist das die Zukunft? Im Ministerium von Bundesfamilienministerin Christina Schröder sollen künftig nur noch anonyme Bewerbungen eingehen. Dies bedeutet:

  • kein Name
  • kein Geschlecht
  • kein Alter
  • keine Religion
  • kein Familienstand

Damit soll die Chancengleichheit erhöht werden.

 
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09.08.2010
06:10

Aufhebungsvertrag - Abfindung wird wegen Insolvenz aber nicht gezahlt

Sie haben einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen und Ihr Arbeitgeber hat sich zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet. Nun zahlt er nicht und geht in Insolvenz. So war es einem Arbeitnehmer in einem Fall geschehen, den das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf mit Urteil vom 19.03.2010, Az.: 9 Sa 1138/09, zu entscheiden hatte:

Im Jahr 2008 schlossen die Parteien einen Aufhebungsvertrag, der ein Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Monat März 2009 vorsah. Die Arbeitgeberin verpflichtete sich, eine Abfindung von 23.900 Euro zu zahlen. Dann wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitgeberin eröffnet. Der Insolvenzverwalter zahlte keine Abfindung und der LexikonArbeitnehmer erklärte damit den Rücktritt zum Aufhebungsvertrag und forderte den Insolvenzverwalter auf, ihn wieder einzustellen.

 
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08.08.2010
09:59

Anzeigen gegen den Arbeitgeber als Kündigungsgrund?

Dürfen Sie Ihren Arbeitgeber anzeigen? Häufig gibt es Anhaltspunkte für mehr oder weniger schwere Straftaten oder andere Rechtsverstöße. Sie als Arbeitnehmer sind hier immer in einer Zwickmühle.

Die Rechtsprechung sagt, dass Sie bei schweren Straftaten oder in Einzelfällen, in denen innerbetriebliche Abhilfemöglichkeiten nicht greifen werden, Strafanzeigen erstatten dürfen. Andernfalls haben Sie zunächst sämtliche andere Abhilfemöglichkeiten auszuschöpfen. Jedenfalls dürfen Sie keine unwahren Behauptungen mit der Folge behördlicher Ermittlungen gegen Ihren Arbeitgeber aufstellen.

 
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08.08.2010
06:47

Annahmeverzug – das müssen Sie sich anrechnen lassen

Gestern hatte ich Ihnen bereits das Wichtigste zum Annahmeverzug des Arbeitgebers mitgeteilt. Annahmeverzug bedeutet, dass Sie Ihr Geld bekommen, ohne das Sie arbeiten müssen. Ein Annahmeverzug liegt vor, wenn Sie als Arbeitnehmer arbeiten können und wollen, Sie Ihr Arbeitgeber jedoch nicht lässt.

Sie haben sich jedoch nach § 615 Satz 2 BGB den Wert desjenigen anrechnen lassen, was Sie durch eine anderweitige Arbeit verdient haben oder hätten verdienen können, wenn Sie es nicht böswillig unterlassen hätten, eine andere Arbeit anzunehmen.

 
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07.08.2010
06:26

Kündigung wegen Alkohol – wann ist das möglich

Alkohol am Arbeitsplatz ist gefährlich: Nicht nur für die trinkenden Kolleginnen und Kollegen, sondern für alle Mitarbeiter, da häufig der Arbeitsschutz leidet.

Wann kann einem trinkenden Kollegen gekündigt werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht in ständiger Rechtssprechung eine Alkoholerkrankung als krankheitsbedingten Kündigungsgrund an. Es handelt sich also um eine personenbedingte und nicht um eine verhaltensbedingte Kündigung, wenn ein Arbeitnehmer alkoholkrank ist.

 

 
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