Kündigung in der Elternzeit - das geht nicht immer!

Grundsätzlich darf Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Elternzeit nicht kündigen. Sie haben nach § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz einen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf nämlich Ihr Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt wird, höchstens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit und während der Elternzeit nicht kündigen.

 
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15.02.2010
06:40

Kündigung und Wiedereinstellung - machen Sie jetzt nichts falsch!

Nach einer ausgesprochenen Kündigung geschieht es gelegentlich, dass Arbeitgeber den gekündigten Arbeitnehmer wieder einstellen wollen. Mit diesem Problem beschäftigt sich auch eine heutige Leserfrage, die ich sinngemäß wiedergebe.

 

Frage: „Ich wurde ohne Grund entlassen. Ich arbeite seit über 3 Jahren bei der Firma. Wir haben genug Arbeit und nach mir wurden auch noch mehrere Kollegen eingestellt. Insgesamt sind wir ca. 60 Leute. Ich habe gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht. Ende Februar kommt es zur Gerichtsverhandlung. Nun hat am Freitag mein Chef angerufen, dass er mich ab dem 01. März wieder einstellen will. Im gesamten Februar habe ich aber schon nicht mehr gearbeitet. Was passiert jetzt? Findet die Gerichtsverhandlung trotzdem statt?“

 
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14.02.2010
06:33

Karneval und Restalkohol – Riskieren Sie nicht Ihren gesetzlichen Unfallschutz

Auf dem Weg zur Arbeit sind Sie über Ihre Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert. Kommt es auf dem Weg zu einem Verkehrsunfall, liegt gleichzeitig ein Arbeitsunfall vor. Wenn aber Alkohol im Spiel ist, wird es kritisch.

Das Sozialgericht Gießen hat mit Urteil vom 16.10.2009, Az.: S 1 U 85/08, entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem alkoholbedingten Verkehrsunfall ein Arbeitsunfall vorliegen kann.

 
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14.02.2010
05:53

Rosenmontag und Valentinstag – nicht immer haben Sie Anspruch auf Urlaub

Heute ist Valentinstag und morgen Rosenmontag. Beide Tage sollten Sie nicht vergessen.

Haben Sie aber einen Anspruch auf Urlaub? Gut, anlässlich des Valentinstages, der dieses Jahr auf den heutigen Sonntag fällt, stellt sich nicht wirklich die Frage. Aber auch beim Rosenmontag haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch darauf, frei zu bekommen. Der Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag, auch wenn in manchen Gegenden so getan wird, als wäre es einer.

 
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13.02.2010
06:38

Betriebsratswahlen 2010 - Ihre Ansprüche Teil III

Ihre Freistellungsansprüche zum Erwerb von Kenntnissen

In diesem Jahr ist es wieder soweit: Alle 4 Jahre finden regelmäßig in der Zeit vom 01. März bis 31. Mai die Betriebsratswahlen statt. In dieser kleinen Blog-Reihe möchte ich Ihnen Ihre Rechte und Pflichten als Betriebsratsmitglied vorstellen.

 

 
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