23.02.2010
10:23

Abfindung - Aufteilung einer Abfindung als Steuersparmodell zulässig

Lesen Sie jetzt einen legalen Steuerspartipp!

Das Problem:
Arbeitnehmer erhalten häufig im Zusammenhang mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung. Diese Abfindung ist sozialversicherungsfrei, es müssen also keine Beträge für die Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt werden. Anders sieht es mit den Steuern aus. Die Abfindung ist nämlich lohnsteuerpflichtig, weil sie nach dem Einkommenssteuergesetz eine Einnahme darstellt.

Eine Abfindung, die auf einmal gezahlt wird, kann steuerlich sehr unvorteilhaft sein. Sie erhöht das Jahreseinkommen im Zeitpunkt der Zahlung. Dadurch kann der Steuersatz erheblich steigen.

 
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23.02.2010
10:16

Explosion auf der Toilette - es gibt Schmerzensgeld

Ein Arbeitnehmer war schwer verletzt worden. Mehrere Betriebsräume wurden in Mitleidenschaft gezogen und ein Toilettenraum völlig verwüstet. Wie kam es dazu?

Im Jahr 2006 hat ein Arbeitnehmer auf einer Betriebstoilette 2 Dosen Raumspray versprüht. In dieser Zeit hatten andere Arbeitnehmer gerade die Toilette benutzt. Anschließend entzündete sich das Luft-Gas-Gemisch. Weshalb dieses erfolgte, ließ sich nicht mehr aufklären. Der Arbeitnehmer, der das Gemisch versprüht hatte, wurde schwer verletzt, der andere Kollege erlitt lebensgefährliche Brandverletzungen.

 
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22.02.2010
06:46

Scheinselbständigkeit trotz GmbH oder UG-Gründung - passen Sie auf!

Frage: „Ich habe eine Frage zur Scheinselbständigkeit. Mein Steuerberater sagte mir, dass ich nicht scheinselbständig sein könne, wenn ich eine GmbH oder UG (Unternehmergesellschaft) gründe. Er meinte, eine juristische Person könne nicht zum Schein selbständig sein. Im Internet habe ich aber etwas anderes gelesen. Wer kann mir hier helfen?“

 
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22.02.2010
06:05

Vertragsstrafe – die meisten sind unwirksam

Frage: „Ich habe in § 12 meines Arbeitsvertrages eine ganz „tolle“ Klausel. Bei einem unentschuldigten Fernbleiben von der Arbeit, muss ich 50 Euro pro Schicht an den Arbeitgeber zahlen. Unabhängig davon kann mir mein Arbeitgeber nachweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist, für den ich dann ebenfalls haften soll. Bei einer geringen Verspätung muss ich 3 Euro je angefangener 10 Minuten zahlen. Außerdem ist mein Arbeitgeber nach dem Vertrag berechtigt, bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten den gesamten Tag als unentschuldigtes Fernbleiben zu werten. Das ist doch wohl die Höhe! Leider ist mir dieser Paragraph beim Unterschreiben des Vertrags so nicht aufgefallen. Was kann ich jetzt tun?“

 
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21.02.2010
06:21

Rauchverbot beim Außendienst - das ist Ihr Recht

Frage: „Ich bin im Außendienst zu Fuß tätig. Hin und wieder rauche ich dabei eine Zigarette, wenn ich von einem Kunden zum anderen unterwegs bin, mir keine Person entgegen kommt und mich niemand sieht. Bisher hat es noch niemals jemanden gestört, sogar mein Chef hat bisher gesagt, dass ich ruhig mal eine rauchen könne. Nun gibt es eine andere Anordnung. Das Unternehmen verbietet uns das Rauchen. Falls wir rauchen, sollen wir diese Zeit nacharbeiten und zwar 5 Minuten pro Zigarette. Ist das rechtens?“

 
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