30.09.2011
13:09

Wann Sie als Betriebsrat Anspruch auf eine Schulung haben – und wann nicht

Am 20.09.2011 hat das Arbeitsgericht Essen einen Beschluss veröffentlicht, der sich mit der Frage beschäftigt, welche Schulungen Ihnen der Arbeitgeber bezahlen muss, und welche nicht.

Im zugrundeliegenden Fall hatte es der Arbeitgeber abgelehnt, ein Betriebsratsmitglied für eine viertägige Schulung zum Thema „Burnout im Unternehmen – der Betriebsrat als Berater“ freizustellen. Auch die Schulungskosten wollte er nicht übernehmen. Zur Begründung hatte der Arbeitgeber unter anderem darauf hingewiesen, dass es bereits eine Beratungs-Hotline für Mitarbeiter mit Burnout-Problemen gehe. Der Betriebsrat klagte gegen die Ablehnung durch den Arbeitgeber – und gewann (Beschluss vom 30. Juni 2011, AZ: 3 BV 29/11).

Die Entscheidung:
Der Arbeitgeber hat die Kostenübernahme zu Unrecht abgelehnt. Denn: Die Auseinandersetzung mit dem Thema Burnout fällt in Ihren Aufgabenbereich als Betriebsrat. Zudem wird im konkreten Fall  das Betriebsratsmitglied regelmäßig von Beschäftigten auf Überlastungssituationen angesprochen, mit denen sich dann der Betriebsrat auseinandersetzen muss. Und die vom Arbeitgeber eingerichtete telefonische Beratung kann keine Betriebsratsschulung ersetzen.

Die Konsequenzen aus Betriebsrats-Sicht:
Nach § 37 Absatz 6 BetrVG haben Sie als Betriebsrat einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für erforderliche Schulungsveranstaltungen. Das heißt, der Arbeitgeber zahlt nicht nur die Teilnahme an solchen Veranstaltungen, für die Sie als Betriebsratsmitglied freizustellen sind. Er trägt auch die Kosten für die Reise-, Übernachtungs- und Seminarkosten nach § 40 Absatz 1 BetrVG - und zahlt zudem die Vergütung weiter.

 
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29.09.2011
06:53

13.000 Euro für Diskriminierung

Wieder einmal hat es einen Arbeitgeber erwischt. Dabei hat dieser noch nicht einmal selbst Fehler gemacht, sondern die von ihm eingeschaltete Rechtsanwaltskanzlei. Diese hatte nämlich für das Unternehmen einen „Geschäftsführer gesucht“.

 
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27.09.2011
14:18

Viele Tarifverträge sehen Kurzpausen vor

Die Frage: Vielen unserer Kollegen steht am Tag eine 30-minütige Pause zu. Bisher hat unser Arbeitgeber diese am Stück gewährt. Nun haben wir uns allerdings mit ihm auf ein Rauchverbot im Gebäude geeinigt. Unsere rauchenden Kollegen möchten deshalb lieber mehrere Kurzpausen haben, statt einer langen Pause. Ist auch die Gewährung von z.B. drei 10-minütigen Pausen möglich?

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27.09.2011
06:47

Fristlose Kündigung eines Personalratsmitglieds wegen privater Internetnutzung

Dieser Rechtsstreit ist aus mehreren Gründen interessant: Zum einen gehört die Fallkonstellation eigentlich vor die Arbeitsgerichte, hier hat jedoch ein Verwaltungsgericht entschieden. Und zum anderen ist die Frage der fristlosen Kündigung wegen privater Internetnutzung stets für Arbeitnehmer von großem Interesse.

 
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25.09.2011
06:38

Achtung: Keine Vererbung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

Als wenn der Tod eines lieben Angehörigen noch nicht schlimm genug wäre. Die Erben haben keinen Anspruch, dass Ihnen der nicht genommene Urlaub ausbezahlt wird.

 
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