25.09.2010
06:05

Anspruch auf alten Job auch bei Gewerbeabmeldung

Eine Arbeitnehmerin war in einer Gaststätte als Köchin beschäftigt. Sie wurde dann schwanger, ging in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit. Während der Elternzeit verkaufte der Arbeitgeber seine Gaststätte an eine neue Inhaberin und meldete sein Gewerbe ab. In der Zeitung stand nun, dass die neue Inhaberin das gesamte Personal übernehme. Nach einem Gespräch musste die sich in Elternzeit befindliche Mitarbeiterin allerdings sagen lassen, dass sich dies nur auf das arbeitende Personal beziehe. Außerdem sei das Arbeitsverhältnis mit der Gewerbeabmeldung des früheren Arbeitgebers erloschen. Ist das so?

 
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24.09.2010
06:57

Tod des Arbeitgebers – Das sind Ihre Ansprüche

Ein Bekannter war seit über 20 Jahren in einer kleinen Tischlerei mit insgesamt 3 Arbeitnehmern beschäftigt. Es handelte sich um ein Einzelunternehmen. Der Unternehmer ist nun verstorben und die Erben haben den 3 Arbeitnehmern, auch meinem Bekannten, fristlos gekündigt.

 
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Elternzeit von Betriebszugehörigkeitszeit abgezogen – so nicht!

Einige Arbeitgeber versuchen immer wieder, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Ich habe von einer Arbeitnehmerin erfahren, die drei Jahre bei einem Arbeitgeber beschäftigt war und dann drei Jahre in Elternzeit ging. Nach der Elternzeit sollte ihr gekündigt werden – und zwar mit einer Frist von vier Wochen zum 31. Oktober.

 
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23.09.2010
08:44

Fahrtenbuch mit dem iPhone

Haben Sie auch schon ein iPhone oder ein anderes Smartphone? In wenigen Jahren soll jedes zweite Handy ein Smartphone sein. So stellen es sich jedenfalls die Hersteller vor.

Zu diesen Smartphones gibt es auch immer mehr Apps. Das sind kleine Programme, die das Leben erleichtern sollen oder einfach nur Spaß bringen. Dazu gehören auch Fahrtenbuchprogramme, die Sie für wenige Euro auf Ihr Smartphone laden können. Fahren Sie los, wird dieses automatisch von Ihrem Smartphone erkannt und gespeichert. Gleiches gilt für die Strecke und Ihr Fahrtziel.

 
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23.09.2010
06:37

Falsche Krankmeldung an Arbeitgeber

Gestern rief mich ein völlig verunsicherter Arbeitnehmer an. Er war arbeitsunfähig erkrankt und hatte mit Ablauf des dritten Tages seiner Krankheit, also am vierten Tag, den „gelben Schein“ bei seinem Arbeitgeber eingereicht. Von seinem Arzt hatte er diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten.

 
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