Sensation: Keine Wartezeit für Zivis bis Studienbeginn
Zivildienstleistende können ihren Zivildienst wegen eines Studienbeginns vorzeitig beenden. So hat es das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Beschluss vom 30.08.2010, Az.: 7 L 1010/10.KO, entschieden.
Das war geschehen: Ein junger Mann hätte seinen Zivildienst regulär noch bis zum Ende des Jahres 2010 ableisten müssen.
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Diskriminierung wegen des Alters – Wieder hat ein Arbeitgeber verloren
Das war geschehen: Ein 1958 geborener Arbeitnehmer bewarb sich im Jahr 2007 als Volljurist. Diese Qualifikation hatte er auch. Die Arbeitgeberin suchte für Ihre Rechtsabteilung „zunächst auf 1 Jahr befristet eine(n) junge(n) Volljuristin/Volljuristen“. Der Jurist erhielt eine Absage, ohne Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Stattdessen wurde eine 33-jährige Juristin eingestellt. Dies wollte er sich nicht gefallen lassen und klagte eine Entschädigung in Höhe von 25.000 Euro sowie Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehalts ein. Er fühlte sich wegen seines Alters benachteiligt und diskriminiert.
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Krankengeld und Ende des Arbeitsverhältnisses
Von wem bekommt ein Arbeitnehmer eigentlich Geld, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitnehmer erkrankt?
Folgender Fall: Ein Arbeitnehmer ist seit dem 03. Juni 2010 arbeitsunfähig erkrankt. Der Arbeitgeber hat 6 Wochen das Entgelt fortgezahlt und dann fiel der Kollege in dem Krankengeldbezug durch die Krankenkasse. Das Arbeitsverhältnis wurde zeitgleich zum 31. August 2010 vom Arbeitgeber gekündigt. Gegen die Kündigung ist der Arbeitnehmer nicht vorgegangen, da keine Erfolgsaussichten bestanden. Er hatte lediglich in einem Kleinbetrieb gearbeitet. Die Kündigung erfolgte auch nicht wegen der Erkrankung - jedenfalls hat das der Arbeitgeber angegeben.
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Rückzahlung der Entgeltfortzahlungskosten
Darf der Arbeitgeber eine Rückzahlung von Entgeltfortzahlungskosten verlangen?
Zum Ende eines Arbeitsverhältnisses spitzen sich die Gemeinheiten oft zu. Einem Arbeitnehmer war zum 31. August gekündigt worden. 3 Wochen vor Beschäftigungsende erkrankte er und blieb bis zum 31. August zu Hause. Er hat auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erhalten und diese fristgerecht bei seinem Arbeitgeber eingereicht. Der Arbeitgeber zahlte auch die Entgeltfortzahlung Anfang September aus. Gestern hat der Arbeitnehmer allerdings ein Schreiben bekommen, dass er die Entgeltfortzahlung für die 3 Krankheitswochen zurückzahlen soll, insgesamt über 2.000 €. Natürlich kam auch gleich die Drohung mit einem Rechtsanwalt, falls das Geld nicht bis zum 20. September gezahlt werde. Darf der Arbeitgeber das?
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Selektive Arbeitsunfähigkeit
Ist es eigentlich möglich, für einen Job arbeitsunfähig zu sein und gleichzeitig einen anderen auszuüben?
Der Fall konkret: Ein Arbeitnehmer leidet seit Jahren unter einer erheblichen Mobbing-Situation. Diese Situation ist soweit eskaliert, dass er bereits seit mehreren Wochen arbeitsunfähig ist und derzeit gar nicht in der Lage ist, überhaupt seinen Betrieb wieder zu betreten. Darf er nun eine andere Tätigkeit ausüben?
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