13.04.2010
06:12

Höchstalter von 31 Jahren bei Einstellung zur Feuerwehr rechtmäßig

Das ist geschehen: Ein 1976 geborener Arbeitnehmer wollte Ende 2006 in Hessen einen Ausbildungsplatz bei der Feuerwehr erhalten. Da er beim nächsten voraussichtlichen Einstellungstermin bereits älter als 31 gewesen wäre, wurde er abgelehnt.

Im Einzelnen:
Mit Schreiben vom 04.10.2006 bewarb sich der Kläger, ein Herr Wolf, der am 09.12.1976 geboren wurde, um eine Einstellung in den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst.
Am 13.11.2006 teilte die Stadt Frankfurt am Main Herrn Wolf mit, dass der nächste Einstellungstermin am 01.08.2007 sei. Dieser Termin würde allerdings wahrscheinlich auf den 01.02.2008 verschoben.
Mit Schreiben vom 28.02.2007 wurde Herrn Wolf sodann mitgeteilt, dass er wegen Überschreitung der Altersgrenze von 30 Jahren nicht berücksichtigt werden könne.

 
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12.04.2010
06:58

Nebentätigkeit – das ist erlaubt

Das Bundesarbeitsgericht hat aktuell ein überraschendes Urteil gefällt. Nebentätigkeiten in einem Konkurrenzunternehmen sind möglich.

Das war geschehen: Eine Arbeitnehmerin war als Briefsortiererin bei der Deutschen Post AG beschäftigt. Sie teilte mit, dass sie eine Nebentätigkeit als Zeitungszustellerin bei einem anderen Unternehmen ausübe. Dieses andere Unternehmen stelle aber nicht nur Zeitungen, sondern auch Briefe und andere Postsendungen zu. Damit habe sie aber nichts zu tun. Die Deutsche Post AG untersagte die Nebentätigkeit, da das andere Unternehmen ein unmittelbarer Wettbewerber sei.

 
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12.04.2010
06:47

Aufrechter und ehrlicher Arbeitnehmer begeht keinen Diebstahl

Jetzt haben wir so viele Urteile zu Diebstählen und Unterschlagungen von geringwertigen Sachen in den letzten Monaten erlebt, dass dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (LAG), Urteil vom 13.01.2010, Az.: 3 Sa 324/09, richtig gut tut. Hier ging es zwar nicht um Maultaschen, Pfandbons, Bienenstichteilchen und ähnlichen Kleinkram, sondern um eine Werkbank.

Das war geschehen: Im Jahr 2007 wurde bei einem Arbeitgeber alte Werkbänke durch neue ersetzt. Die alten Werkbänke wurden den Mitarbeitern zum Kauf angeboten und standen zur Entsorgung jahrelang herum. Dann meldete ein Arbeitnehmer entsprechenden Bedarf beim Vorgesetzten und dem die Kaffeekasse führenden Betriebsratsvorsitzenden an. An einem Freitagnachmittag fuhr der Arbeitnehmer sodann für alle sichtbar mit seinem PKW mit Anhänger vor und lud die Werkbank auf. Dabei wurde er von der Geschäftsleitung zur Rede gestellt und anschließend fristlos gekündigt.

 
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11.04.2010
06:38

Kosten im Kündigungsschutzverfahren

Arbeitsgerichtsprozesse sind teuer. Enden sie, wie häufig, in einem Vergleich, entfallen die Gerichtskosten. Das teure sind aber die Rechtsanwaltskosten. Diese bemessen sich nach dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert im Kündigungsschutzverfahren wird nach ständiger Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts mit einem 3-fachen Bruttomonatsgehalt bemessen.

 
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11.04.2010
06:27

Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts – Teil 15

Irrtum: Keine Empfangsbestätigung = nicht zugegangen

Heute werde ich Ihnen letztmalig die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht vorstellen: Damit Sie die Fehler anderer Arbeitnehmer vermeiden können.

Schon häufiger habe ich Arbeitnehmer in der Beratung gehabt, die mit einer Abmahnung oder einer Kündigung zu mir gekommen sind. Eine der ersten Fragen ist dann häufig, ob Ihnen das Schriftstück überhaupt ordnungsgemäß zugegangen ist. Schließlich haben Sie die Empfangsbestätigung nicht unterschrieben.

 
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