Benachteiligung einer Schwangeren bei Beförderung

Von diesem Fall habe ich Ihnen schon einmal berichtet. Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und zurück verwiesen. Jetzt hat eine andere Kammer des LAG Berlin-Brandenburg die endgültige Entscheidung gefällt und einer Arbeitnehmerin eine Entschädigung zugesprochen (Urteil vom 28.06.2011, Az.: 3 Sa 917/11).

Der Fall: Eine schwangere Arbeitnehmerin war als Abteilungsleiterin mit 2 weiteren Kollegen beschäftigt. Sie bewarb sich auf die freie Stelle Ihres Vorgesetzten, woraufhin mehrere Gespräche stattfanden. In einem dieser Gespräche sagte ihr ein Vorgesetzter, sie solle sich doch auf ihr Kind freuen.

Nachdem sie die Stelle nicht erhalten hatte, verlangte sie eine Entschädigung wegen einer Diskriminierung – und zwar mindestens ca. 17.000 €.

Die Arbeitgeberin berief sich darauf, dass sachliche Gründe für den Bewerber gesprochen haben.

Das LAG hat nun der Arbeitnehmerin eine Entschädigungssumme zugesprochen und dabei zwei Indizien gewürdigt. Zum einen die Äußerung des Kollegen und zum anderen die Tatsache, dass der Arbeitgeber für die Beförderung des Kollegen keinerlei Gründe nennen konnte.

Fazit: Arbeitgeber müssen aufpassen. Schon der kleinste Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kann Ihnen eine Entschädigungssumme bescheren!

10.07.2011
06:38

Für Betriebsratsarbeit müssen Sie sich nicht mehr abmelden

Sind Sie im Betriebsrat? Dann kennen Sie sicherlich das Problem:

  • Ein Kollege ruft an und schildert Ihnen ein Problem mit seinem Vorarbeiter,
  • der nächste steht vor Ihrer Tür und möchte, dass Sie einmal das Zwischenzeugnis prüfen und
  • der Dritte hat Probleme, weil er keinen Sonderurlaub erhält.
 
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07.07.2011
06:17

Rufbereitschaft? Ihr Arbeitgeber zahlt für Schäden an Ihrem Auto!

Sind Sie auch in der bedauernswerten Lage, gelegentlich Rufbereitschaft zu haben?

So ist es auch einem Oberarzt ergangen. Sonntags hatte er Rufbereitschaft und wurde ins Klinikum beordert. Auf dem Weg dahin hatte er wegen glatter Straßen einen Verkehrsunfall. Es entstand ein Schaden von knapp 6.000 €.

 
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Keine Diskriminierung, wenn Sie den Besuch eines Deutschkurses verweigern!

Von diesem Fall hatte ich Ihnen schon einmal berichtet. Eine Reinigungskraft in einem Schwimmbad, die gelegentlich auch Kassiertätigkeiten übernimmt, sollte auf eigene Kosten außerhalb der Arbeitszeit einen Deutschkurs absolvieren.

 
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03.07.2011
06:00

Formulararbeitsvertrag mit durchschnittlich 150 Stunden unwirksam

Prüfen Sie doch einmal Ihren Arbeitsvertrag. Steht dort auch etwas davon, wie viel Stunden Sie im Durchschnitt pro Monat arbeiten müssen? Solche Regelungen sind unwirksam.

 
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