Die Einigungsstelle - was ist das eigentlich?
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Ihr Chef möchte Überstunden anordnen. Da Sie einen Betriebsrat im Unternehmen haben, muss er das mit diesem beraten. Der Betriebsrat ist aber der Auffassung, dass Überstunden nicht erforderlich sind, beziehungsweise lieber neue Arbeitnehmer eingestellt werden sollten. Da der Betriebsrat den Überstunden nicht zustimmt, beantragt der Arbeitgeber eine Entscheidung der Einigungsstelle. Die Einigungsstelle kann in den Fällen der zwingbaren Mitbestimmung die Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ersetzen.
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Änderungskündigung - das darf der Arbeitgeber
Stellen Sie sich folgenden Fall vor, der sich in der Praxis tatsächlich zugetragen hat: Der Inhaber eines großen Dienstleistungsunternehmens möchte einen Verkäufer als Fahrer beschäftigen. Darf er diese Entscheidung umsetzen?
So ist die Rechtslage: Die Arbeiten des Verkäufers unterscheiden sich grundlegend von den Arbeiten eines Fahrers. Daher ist eine Zuweisung des neuen Tätigkeitsbereichs durch eine einfache Versetzung nicht möglich.
Ausnahme: Im Arbeitsvertrag steht ausdrücklich, dass der Arbeitnehmer als Fahrer beschäftigt werden darf.
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Wegen Zugausfall zu spät zur Arbeit – das darf Ihr Chef
In der letzten Woche fegte das Sturmtief Xynthia über Deutschland hinweg. Der gesamte Bahnverkehr war in vielen Teilen Deutschlands eingeschränkt oder komplett eingestellt. Viele Arbeitnehmer, deren Arbeitszeiten besonders früh begannen, kamen zu spät oder gar nicht zur Arbeit. Nun hagelte es in den letzten Tagen die ersten Abmahnungen. Die Begründung ist fast immer die gleiche: Der Arbeitgeber sagt, man hätte sich darum zu kümmern, zur Arbeit zu kommen und wenn es mit einem Taxi ist. Es sei nicht Sache des Arbeitgebers, sondern des Arbeitnehmers. Die Arbeitnehmer hätten Ihre Pflicht zu erfüllen.
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Verlängerung der Kurzarbeit – nicht ohne Ihre Zustimmung!
Viele Unternehmen machen noch immer Kurzarbeit. Vielfach sind bei der Einführung der Kurzarbeit Arbeitnehmer nicht gefragt worden und sie wurde einfach angeordnet.
So ist die Rechtslage: Sie haben einen gültigen Arbeitsvertrag. Will Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit einführen, bleiben ihm dafür 2 Wege: Entweder durch eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder durch eine Individualvereinbarung mit Ihnen persönlich. Sind Sie mit der Kurzarbeit nicht einverstanden, müssen Sie auch nicht unterschreiben. Dann gibt es eben keine Kurzarbeit.
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Altersteilzeit im Blogmodell – Krankheitszeiten nacharbeiten
Haben Sie auch einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen? Dann Achtung! Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf ist der Auffassung, dass Sie Krankheitszeiten während der Arbeitsphase nacharbeiten müssen!
Die Einzelheiten: Ein Arbeitnehmer hatte eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen. Danach sollte er zunächst 2 ½ Jahre unter Kürzung seines Entgelts voll arbeiten und in den folgenden 2 ½ Jahren das gekürzte Entgelt ohne Arbeitsleistung erhalten. Es wurde also das so genannte Blogmodell vereinbart. Die Altersteilzeitvereinbarung sah aber auch vor, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als 6 Wochen dauert, der Zeitraum des Krankengeldbezugs zur Hälfte nachgearbeitet werden muss.
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