Kündigung eines Personalratsmitglieds wegen Telefonaten – was halten Sie davon?
Mitglieder von Personalräten und Betriebsräten haben einen Sonderkündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Nur die Kündigung aus wichtigem Grund ist für den Arbeitgeber während der Amtszeit und einem gewissen Zeitraum danach möglich. Außerdem muss der Betriebsrat beziehungsweise der Personalrat der Kündigung zustimmen. Verweigert er die Zustimmung, muss der Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht, im öffentlichen Dienst vor das Verwaltungsgericht ziehen.
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Wegen Zugausfall zu spät zur Arbeit – das darf Ihr Chef
In der letzten Woche fegte das Sturmtief Xynthia über Deutschland hinweg. Der gesamte Bahnverkehr war in vielen Teilen Deutschlands eingeschränkt oder komplett eingestellt. Viele Arbeitnehmer, deren Arbeitszeiten besonders früh begannen, kamen zu spät oder gar nicht zur Arbeit. Nun hagelte es in den letzten Tagen die ersten Abmahnungen. Die Begründung ist fast immer die gleiche: Der Arbeitgeber sagt, man hätte sich darum zu kümmern, zur Arbeit zu kommen und wenn es mit einem Taxi ist. Es sei nicht Sache des Arbeitgebers, sondern des Arbeitnehmers. Die Arbeitnehmer hätten Ihre Pflicht zu erfüllen.
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Älteren Arbeitnehmern muss kein Aufhebungsvertrag angeboten werden - ist das richtig?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich wieder einmal mit einem Fall der Altersdiskriminierung beschäftigt (Urteil vom 25.02.2010, Az.: 6 AZR 911/08).
Das war geschehen: Ein 1949 geborener Arbeitnehmer war seit 1971 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Im Jahr 2006 teilte die Arbeitgeberin mit, dass Arbeitnehmer der Jahrgänge 1952 und jünger gegen Zahlung einer Abfindung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden können. Dieses war allerdings noch kein konkretes Angebot, da die Arbeitgeberin sich vorbehalten hatte, einzelne Ausscheidungsangebote abzulehnen.
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Prozesskostenhilfe und Altersdiskriminierung
Falls Sie sich keinen Anwalt leisten können und Ihnen die Gerichtskosten zu hoch sind, kann Ihnen vom Gericht Prozesskostenhilfe gewährt werden. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei Gericht stellen. Dies übernimmt im Regelfall Ihr Rechtsanwalt. Zeitgleich mit dem Antrag sollten Sie bereits eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einreichen. Dann kann das Gericht ausrechnen, ob Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht oder nicht.
Gleichzeitig prüft das Gericht, ob Ihre Angelegenheit Erfolgsaussichten hat. Ohne Erfolgsaussichten gibt es nämlich keine Prozesskostenhilfe.
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Der Tod kam vor der Abfindungszahlung - denken Sie an Ihre Erben!
Stellen Sie sich vor, Sie haben sich mit Ihrem Arbeitgeber über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses geeinigt. Das kann durch einen Aufhebungsvertrag oder auch vor Gericht geschehen sein. Danach steht Ihnen die Zahlung einer Abfindung zu, jedoch erst mit Beendigung des Arbeitsvertrages. Dies kann erst in mehreren Monaten der Fall sein.
So war es auch in einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall: Damals war ein Arbeitnehmer seit 1980 beschäftigt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis im Oktober 2004 betriebsbedingt zum 30. April 2005 und bot gleichzeitig die Zahlung einer Abfindung an. Der Arbeitnehmer nahm das Angebot an und klagte nicht gegen die Kündigung.
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