25.06.2010
08:25

Vorsicht bei vorgetäuschten Erkrankungen – Sie trifft eine gesteigerte Beweislast

Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 08.02.2010, Az.: 16 Sa 890/09, folgenden Sachverhalt zu beurteilen:

 
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25.06.2010
08:14

Negatives Arbeitszeitkonto am Ende des Arbeitsverhältnisses – müssen Sie nacharbeiten?

Arbeitszeitkonten gehören für viele Arbeitnehmer mittlerweile zum betrieblichen Alltag. Was aber geschieht, wenn ein Arbeitnehmer Minusstunden auf seinem Konto hat und das Arbeitsverhältnis endet? Muss er die Stunden bezahlen, kann er sie nacharbeiten oder wie ist zu verfahren?

 
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24.06.2010
06:13

Weniger Weiterbildung in Betrieben

Der Anteil der weiterbildenden Betriebe ist gesunken. Dieses berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Im Jahr 2009 baten 45 % der Betriebe ihren Beschäftigten regelmäßige Weiterbildungen an, im Jahr 2008 waren es noch 49 %. Im Zeitraum von 1999 bis 2008 war der Wert erfreulicherweise von 39 % auf 49 % angestiegen.

 
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Die Arbeitsbescheinigung – ein häufiger Streitpunkt

Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung auszufüllen und Ihnen auszuhändigen. So steht es in § 312 SGB III. Sie müssen eine solche Arbeitsbescheinigung auch nicht erst beantragen. Fehlt eine solche Bescheinigung trotz Ihres Verlangens, können Sie diese bei den Arbeitsgerichten einklagen.

Schwieriger wird es, wenn die Arbeitsbescheinigung inhaltlich falsch ist. Dann ist nämlich nicht mehr Ihr Arbeitgeber zuständig, sondern der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist gegeben. Hier würden Sie allerdings wegen einer Berichtigung der Arbeitsbescheinigung verlieren, da das Bundessozialgericht sagt, dass die Richtigkeit ohnehin von der Arbeitsagentur geprüft wird.

 
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23.06.2010
07:22

Neue Arbeitszeiten – nach 33 Jahren

Stellen Sie sich Folgendes vor: Eine Arbeitnehmerin arbeitet seit 33 Jahren vormittags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Nun möchte der Arbeitgeber, dass sie wechselweise auch nachmittags kommt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde 1977 nicht abgeschlossen.

Was würden Sie sagen? Kann die Arbeitnehmerin verlangen, auch weiterhin nur vormittags beschäftigt zu werden?

 
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