Nachtarbeit für Schwangere – ein rotes Tuch

Schwangere müssen besonders geschützt werden. Es besteht aber in der Praxis häufig eine große Unsicherheit, wie mit Nachtarbeitszeiten umgegangen werden soll. Dabei ist das Gesetz in diesem Fall relativ eindeutig.

 
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22.06.2010
07:01

Arbeitgeber führt vermögenswirksame Leistungen – VWL – nicht ab

Immer häufiger bekomme ich mit, dass Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen einfach nicht abführen. Sie haben zwar mit dem Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, der Arbeitgeber hält sich aber einfach nicht daran. Arbeitnehmern fällt dies häufig erst recht spät auf, denn wer prüft schon ständig, ob der Arbeitgeber an die Bausparkasse oder wo auch immer der Vertrag geführt wird, gezahlt hat.

 
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22.06.2010
06:52

Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Teil 5 – allgemeines gesundheitsgefährdetes Verhalten

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Nach § 3 erhält ein Arbeitnehmer für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zu 6 Wochen, sein Entgelt weiter. Voraussetzung ist aber, dass ihn an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft. In dieser kleinen Blog-Reihe möchte ich Sie über verschiedene Fälle informieren, in denen Sie unter Umständen keinen Anspruch haben. Damit Sie im Vorfeld wissen, was Sie besser nicht tun sollten.

Heute: allgemeines gesundheitsgefährdetes Verhalten

 
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21.06.2010
06:40

Der Fall Emmely – bitte schreiben Sie Ihre Meinung!

In der vergangenen Woche hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Entscheidung im Fall „Emmely“ veröffentlicht, BAG vom 10.06.2010, Az.: 2 Azr 541/09.

Zur Erinnerung:
Emmely ist eine 50-jährige Mutter von 3 Kindern, die seit mehr als 30 Jahren bei einer Supermarktkette beschäftigt war. Der Filialleiter hatte ihr 2 Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gegeben, die ein Kunde liegengelassen hatte. Die Bons sollten im Kassenbüro aufbewahrt werden. 10 Tage später reichte Emmely die Pfandbons bei einem privaten Einkauf ein. Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin fristlos.

 
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21.06.2010
06:28

Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Teil 4 – Straßenverkehrsunfälle

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Nach § 3 erhält ein Arbeitnehmer für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zu 6 Wochen, sein Entgelt weiter. Voraussetzung ist aber, dass ihn an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft. In dieser kleinen Blog-Reihe möchte ich Sie über verschiedene Fälle informieren, in denen Sie unter Umständen keinen Anspruch haben. Damit Sie im Vorfeld wissen, was Sie besser nicht tun sollten.

Heute: Straßenverkehrsunfälle

 
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