03.03.2010
06:51

Der Tod kam vor der Abfindungszahlung - denken Sie an Ihre Erben!

Stellen Sie sich vor, Sie haben sich mit Ihrem Arbeitgeber über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses geeinigt. Das kann durch einen Aufhebungsvertrag oder auch vor Gericht geschehen sein. Danach steht Ihnen die Zahlung einer Abfindung zu, jedoch erst mit Beendigung des Arbeitsvertrages. Dies kann erst in mehreren Monaten der Fall sein.

So war es auch in einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall: Damals war ein Arbeitnehmer seit 1980 beschäftigt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis im Oktober 2004 betriebsbedingt zum 30. April 2005 und bot gleichzeitig die Zahlung einer Abfindung an. Der Arbeitnehmer nahm das Angebot an und klagte nicht gegen die Kündigung.

 
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03.03.2010
06:43

Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung auf den Punkt gebracht - Teil II

Jeder Arbeitgeber ist nach § 108 Gewerbeordnung verpflichtet, eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts zu erstellen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung geändert haben.

Zu den Mindestangaben hatte ich in meinem gestrigen Blog bereits Einiges geschrieben.

Heute lesen Sie, wie viel Sie zahlen:

 
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02.03.2010
12:28

PKW-Privatnutzung - so ist abzurechen

Immer wieder tauchen Fragen zur Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge auf.

So ist die Rechtslage: Betriebliche Fahrzeuge, die auch privat genutzt werden, sind zu besteuern. Das gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Besteuert wird der Privatanteil.

Der Zweck der Regelung ist Folgender: Für den Betriebs-PKW werden sämtliche Ausgaben vom Gewinn des Unternehmers in Abzug gebracht. Wird der Wagen nun privat genutzt, wird also vom betrieblichen Gewinn etwas abgezogen, was eigentlich überhaupt nicht dem Unternehmen zu Gute kommt. Andererseits erhält der Arbeitnehmer eine Vergünstigung, die ebenfalls zu versteuern ist und auf die Sozialabgaben zu zahlen sind.

 
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02.03.2010
12:16

Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung auf den Punkt gebracht - Teil I

Über falsche oder gar nicht erhaltene Lohnabrechnungen oder Gehaltsabrechnungen gibt es immer wieder Streit.

Zuletzt habe ich von einer Arbeitnehmerin erfahren, dass diese nur die Hälfte ihres Lohns erhalten hat, da sich die Personalabteilung schlicht und ergreifend vertan hat. Nun soll sie das Restgehalt mit der folgenden Lohnabrechnung, also in ca. 4 Wochen, erst erhalten. Sie ist natürlich verzweifelt, da sie auf das Geld dringend angewiesen ist. Schließlich laufen ihre Kreditraten, die Miete und die Kosten zum Lebensunterhalt weiter.

Wenn der Arbeitgeber keine Gehaltsabrechnung erstellen möchte, so sollte er doch wenigstens schon einmal einen weiteren Abschlag zahlen.

 
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Elternzeit - Kündigungen wegen Betriebsstilllegungen möglich

Stellen Sie sich vor, Sie sind in Elternzeit und erhalten eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Der Betrieb, bei dem Sie vor der Elternzeit tätig waren, soll stillgelegt werden. Ist das rechtmäßig?

Einen entsprechenden Fall hat das Bundesverwaltungsgericht am 30.09.2009, Az.: 5 C 32.08, entschieden.

 

 
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