05.03.2010
06:48

Kündigung eines Personalratsmitglieds wegen Telefonaten – was halten Sie davon?

Mitglieder von Personalräten und Betriebsräten haben einen Sonderkündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Nur die Kündigung aus wichtigem Grund ist für den Arbeitgeber während der Amtszeit und einem gewissen Zeitraum danach möglich. Außerdem muss der Betriebsrat beziehungsweise der Personalrat der Kündigung zustimmen. Verweigert er die Zustimmung, muss der Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht, im öffentlichen Dienst vor das Verwaltungsgericht ziehen.

 
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04.03.2010
11:14

Älteren Arbeitnehmern muss kein Aufhebungsvertrag angeboten werden - ist das richtig?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich wieder einmal mit einem Fall der Altersdiskriminierung beschäftigt (Urteil vom 25.02.2010, Az.: 6 AZR 911/08).

Das war geschehen: Ein 1949 geborener Arbeitnehmer war seit 1971 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Im Jahr 2006 teilte die Arbeitgeberin mit, dass Arbeitnehmer der Jahrgänge 1952 und jünger gegen Zahlung einer Abfindung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden können. Dieses war allerdings noch kein konkretes Angebot, da die Arbeitgeberin sich vorbehalten hatte, einzelne Ausscheidungsangebote abzulehnen.

 
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04.03.2010
11:02

Prozesskostenhilfe und Altersdiskriminierung

Falls Sie sich keinen Anwalt leisten können und Ihnen die Gerichtskosten zu hoch sind, kann Ihnen vom Gericht Prozesskostenhilfe gewährt werden. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei Gericht stellen. Dies übernimmt im Regelfall Ihr Rechtsanwalt. Zeitgleich mit dem Antrag sollten Sie bereits eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einreichen. Dann kann das Gericht ausrechnen, ob Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht oder nicht.

Gleichzeitig prüft das Gericht, ob Ihre Angelegenheit Erfolgsaussichten hat. Ohne Erfolgsaussichten gibt es nämlich keine Prozesskostenhilfe.

 
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03.03.2010
06:51

Der Tod kam vor der Abfindungszahlung - denken Sie an Ihre Erben!

Stellen Sie sich vor, Sie haben sich mit Ihrem Arbeitgeber über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses geeinigt. Das kann durch einen Aufhebungsvertrag oder auch vor Gericht geschehen sein. Danach steht Ihnen die Zahlung einer Abfindung zu, jedoch erst mit Beendigung des Arbeitsvertrages. Dies kann erst in mehreren Monaten der Fall sein.

So war es auch in einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall: Damals war ein Arbeitnehmer seit 1980 beschäftigt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis im Oktober 2004 betriebsbedingt zum 30. April 2005 und bot gleichzeitig die Zahlung einer Abfindung an. Der Arbeitnehmer nahm das Angebot an und klagte nicht gegen die Kündigung.

 
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03.03.2010
06:43

Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung auf den Punkt gebracht - Teil II

Jeder Arbeitgeber ist nach § 108 Gewerbeordnung verpflichtet, eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts zu erstellen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung geändert haben.

Zu den Mindestangaben hatte ich in meinem gestrigen Blog bereits Einiges geschrieben.

Heute lesen Sie, wie viel Sie zahlen:

 
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