02.03.2010
12:28

PKW-Privatnutzung - so ist abzurechen

Immer wieder tauchen Fragen zur Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge auf.

So ist die Rechtslage: Betriebliche Fahrzeuge, die auch privat genutzt werden, sind zu besteuern. Das gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Besteuert wird der Privatanteil.

Der Zweck der Regelung ist Folgender: Für den Betriebs-PKW werden sämtliche Ausgaben vom Gewinn des Unternehmers in Abzug gebracht. Wird der Wagen nun privat genutzt, wird also vom betrieblichen Gewinn etwas abgezogen, was eigentlich überhaupt nicht dem Unternehmen zu Gute kommt. Andererseits erhält der Arbeitnehmer eine Vergünstigung, die ebenfalls zu versteuern ist und auf die Sozialabgaben zu zahlen sind.

 
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02.03.2010
12:16

Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung auf den Punkt gebracht - Teil I

Über falsche oder gar nicht erhaltene Lohnabrechnungen oder Gehaltsabrechnungen gibt es immer wieder Streit.

Zuletzt habe ich von einer Arbeitnehmerin erfahren, dass diese nur die Hälfte ihres Lohns erhalten hat, da sich die Personalabteilung schlicht und ergreifend vertan hat. Nun soll sie das Restgehalt mit der folgenden Lohnabrechnung, also in ca. 4 Wochen, erst erhalten. Sie ist natürlich verzweifelt, da sie auf das Geld dringend angewiesen ist. Schließlich laufen ihre Kreditraten, die Miete und die Kosten zum Lebensunterhalt weiter.

Wenn der Arbeitgeber keine Gehaltsabrechnung erstellen möchte, so sollte er doch wenigstens schon einmal einen weiteren Abschlag zahlen.

 
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Elternzeit - Kündigungen wegen Betriebsstilllegungen möglich

Stellen Sie sich vor, Sie sind in Elternzeit und erhalten eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Der Betrieb, bei dem Sie vor der Elternzeit tätig waren, soll stillgelegt werden. Ist das rechtmäßig?

Einen entsprechenden Fall hat das Bundesverwaltungsgericht am 30.09.2009, Az.: 5 C 32.08, entschieden.

 

 
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01.03.2010
07:35

Dumpinglöhne - auch 400-€-Kräfte sind geschützt

Viele Arbeitgeber meinen noch immer, Aushilfen wären keine vollwertigen Arbeitnehmer. Das ist nicht richtig! Lediglich hinsichtlich der Sozialbeiträge und Steuern gibt es einige Besonderheiten. Arbeitsrechtlich sind 400-€-Minijobber aber genauso zu behandeln, wie Vollzeitkräfte. Dies gilt auch für das Verbot der Dumpinglöhne.

 
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28.02.2010
07:26

Arbeiten während der Krankheit - machen Sie das nicht mit!

Eben habe ich unsere Nachbarin getroffen. Sie liegt seit Donnerstag mit einer schweren Grippe und Fieber zu Hause im Bett, nur zum Zeitungsholen schleppt sie sich vor die Tür. Bei der Gelegenheit hat sie mir erzählt, dass ihr Arbeitgeber ihr mehrfach auf die Mailbox gesprochen habe. Sie solle ihn sofort zurückrufen, da er wichtige Unterlagen suchen würde. Das hat meine Nachbarin allerdings auch heute Morgen erst gesehen. Natürlich fragte sie mich, wie sie sich verhalten soll.

 
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