Betriebsbedingte Kündigung – Abbau von Zeitkonten vorher erforderlich
Stehen bei Ihnen auch betriebsbedingte Kündigungen an? Dann muss Ihr Arbeitgeber zuvor die Arbeitszeitkonten herunter fahren.
So hat es jedenfalls das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 08. November 2007, Az.: 2 AZR 418/06, entschieden.
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Vorsicht bei Geschenkgutscheinen!
Wieder einmal hat ein Finanzgericht über einen Geschenkgutschein entscheiden müssen.
Eine Arbeitgeberin hatte Ihren Arbeitnehmern anlässlich von Geburtstagen Geschenkgutscheine im Wert von je 20 € gegeben. Sie ging davon aus, dass es sich um einen Sachbezug handelte, der nicht versteuert werden müsse. Bei einer Finanzprüfung flog die Sache aber auf und das Finanzamt legte eine Barlohnzuwendung zu Grunde. Es handelte sich also letztendlich um einen Bruttolohn.
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Sperrzeit beim Arbeitslosengeldbezug durch Hinnahme einer Kündigung
Die Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel 12 Wochen. Zudem ist die Gesamtdauer des Bezugs um 25 % gekürzt. Sie bekommen also nicht nach 12 Wochen Ihr volles Jahr Arbeitslosengeld I.
Diese Sperrfrist bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine Kündigung selbst ausgesprochen haben oder einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen haben, ohne einen wichtigen Grund dafür zu haben.
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Wiedereingliederung nach Arbeitsunfähigkeit
Sind Sie länger erkrankt? Dann hilft Ihnen vielleicht § 74 SGB V weiter. Können Sie nach einer ärztlichen Feststellung Ihre bisherige Tätigkeit nur teilweise verrichten, oder können Sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, gilt Folgendes: Ihr Arzt soll Ihnen dies bescheinigen und mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des medizinischen Dienstes einholen.
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Löhne, Löhne, Löhne
Vier neue Informationen zu Löhnen möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
1. Niedriglöhne für 1/5 der Erwerbstätigen
Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ mitgeteilt, dass 20 % der Vollbeschäftigten im Niedriglohnbereich arbeiten würden. Trotzdem sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.
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