17.08.2010
06:24

Unwirksame Abmahnung verwendbar – Teil 2

Gestern hatte ich Ihnen in meinem Blog das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.02.2009, Az.: 2 AZR 603/07, dargestellt. Danach kann auch eine Abmahnung, die mangels Anhörung des Arbeitnehmers formell unwirksam ist, die für eine verhaltensbedingte Kündigung erforderliche Warnung entfalten.

 
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16.08.2010
12:05

Unwirksame Abmahnung verwendbar

Durch eine Abmahnung soll einem Arbeitnehmer seine Pflichtverletzung aufgezeigt werden und er soll gewarnt werden, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht.

Was ist aber nun, wenn die Abmahnung formell unwirksam ist? So war es im Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 19.02.2009, Az.: 2 AZR 603/07. Ein Arbeitnehmer war als Kundenbetreuer in einem Zug tätig. Hier verkauft er auch Fahrkarten. Die Abrechnungen musste er innerhalb einer bestimmten Frist vornehmen.

 
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16.08.2010
07:16

ARGE muss Nebenkosten auch bei verspäteter Vorlage zahlen!

Das Problem: Schulden muss die ARGE nicht übernehmen. Wenn nun aber eine Nachforderung verspätet bei der ARGE eingereicht wird, handelt es sich um Schulden oder um zu zahlende Unterhaltskosten?

Der Fall: Ein Mieter erhielt Hartz IV. Im März 2007 verlangte der Vermieter eine Nachforderung von Betriebskosten bis zum 30. April 2007. Der Mieter reichte die Abrechnung erst am 04. Juni 2007 bei der ARGE ein. Diese lehnt die Übernahme der Nachforderung ab: Eine Übernahme als Zuschuss sei nicht möglich. Es handele sich nicht um laufende Unterhaltskosten, sondern um Mietschulden. Die könnten jedoch nur als Darlehen übernommen werden.

 
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15.08.2010
06:57

Weniger Arbeitsunfälle im Jahr 2009

Die Zahl der Arbeitsunfälle ist um 2,6 % gesunken. Während im Jahr 2008 noch 490.133 Unfälle registriert wurden, waren es im Jahr 2009 nur noch 459.573 Unfälle. Erschreckend ist dabei allerdings, dass bei den Auszubildenden die Zahlen von 26.874 auf 28.169 gestiegen sind.

Insgesamt sind die Zahlen gesunken, da eine angespannte Konjunkturlage bestanden hat. Insbesondere in der Zeitarbeitsbranche wurden weniger Arbeitnehmer beschäftigt.

 
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15.08.2010
06:49

Wettbewerbsverbot und Karrenzentschädigung

Wissen Sie, was eine Karrenzentschädigung ist? Die gibt es, wenn Sie ein Wettbewerbsverbot mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben.

Der Fall: Ein Arbeitnehmer war bei einem Arbeitgeber tätig, der Fenster und Türen herstellt und an den Fachhandel verkauft. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten ein Wettbewerbsverbot nach dem der Arbeitgeber sich verpflichtet, für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses

  • nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu werden und
  • insbesondere nicht ein festes Anstellungsverhältnis oder ein freies Beratungs- oder Vertreterverhältnis eines solchen Unternehmens einzugehen,
  • nicht ein solches Unternehmen selbst zu errichten und sich nicht an einem solchen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.
 
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