Hartz IV – ALG II – Härtefallregelung – diese Ansprüche haben Sie jetzt!
Das Bundesverfassungsgericht hat in der letzten Woche entschieden, dass Sie in besonderen Härtefällen zusätzliches Geld zu Ihrem Hartz IV bekommen können. Diese Regelung gilt ab sofort. Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit einen Katalog erarbeitet, unter welchen Voraussetzungen Sie weiteres Geld beanspruchen können.
Den ganzen Beitrag lesen
Hartz IV – ALG II – WICHTIG: Absenkung nur nach vorheriger Belehrung
Am gestrigen Donnerstag hat wieder einmal ein Hartz-IV-Empfänger eine Klage gewonnen. Das Bundessozialgericht hat ein wegweisendes Urteil am 18.02.2010, Az.: B 14 AS 53/08 R, gefällt.
Das war geschehen: Einer Leistungsbezieherin war das ALG II gestrichen worden. Sie hatte sich geweigert, eine zusätzliche Arbeitsangelegenheit in einem Projekt „Job for Junior“ weiter auszuführen. Gegen die Streichung ihrer Sozialleistungen klagte die Frau bis zum Bundessozialgericht.
Den ganzen Beitrag lesen
Berechnung Urlaubstage – so geht´s richtig – Teil II
Heute stelle ich Ihnen nach den 2 einfachen Beispielen vom gestrigen Tag heute 2 weitere Berechnungsbeispiele vor.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) haben Sie als Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage.
Falls Sie in Teilzeit arbeiten, rechnen Sie die Zahlen entsprechend den Beispielen um.
Den ganzen Beitrag lesen
Polizeiliches Führungszeugnis – dann erfolgt die Löschung der Einträge – Teil II
Immer wieder bekomme ich Anfragen zum Führungszeugnis. Häufig verlangen Arbeitgeber die Vorlage eines solchen Zeugnisses, insbesondere in Berufen, in denen der Arbeitnehmer etwas mit Geld zu tun hat. Daher habe ich Ihnen gestern und heute das Wichtigste zum Thema Führungszeugnis mitgeteilt:
Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Dort werden nur die Verurteilungen vermerkt, die eine gewisse „Schwere“ darstellen.
Den ganzen Beitrag lesen
Berechnung Urlaubstage – so geht´s richtig – Teil I
Nachdem so viele Anfragen zur Urlaubsberechnung erfolgten, stelle ich Ihnen heute 2 einfache und morgen 2 kompliziertere Berechnungsbeispiele vor.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) haben Sie als Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage, also in beiden Fällen 4 Wochen. Als Werktage gelten nämlich alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch die Samstage. Falls Sie in Teilzeit arbeiten, rechnen Sie die Zahlen entsprechend den Beispielen um.
Den ganzen Beitrag lesen









