14.08.2010
06:40

Weniger Lehrberufe

Die meisten Ausbildungsverträge werden am 01. August begonnen haben. Die Auswahl der einzelnen Lehrberufe wird aber kleiner. Wie das Bundesinstitut für Berufsbildung mitteilte, gab es im Jahr 1971 noch 606 Ausbildungsberufe, während es im Jahr 2010 lediglich noch 350 Ausbildungsberufe waren. Schuld sei die Automatisierung, die viele Fertigkeiten überflüssig mache.

Ein Trost: Die Zahl der dualen Studiengänge wird immer beliebter.

 
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14.08.2010
06:28

Vom Arbeitnehmer zum Geschäftsführer – Was ist mit dem Kündigungsschutz?

Ein alter Trick von Arbeitgebern, um unliebsame Arbeitnehmer und insbesondere Betriebsratsmitglieder loszuwerden: Aus Arbeitnehmern werden Geschäftsführer gemacht, das ursprüngliche Arbeitsverhältnis wird beendet, um dann den neuen Geschäftsführer nach kurzer Zeit abzuberufen und zu entlassen.

Der Geschäftsführer kann sich dadurch absichern, dass er die materiellen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes mit in seinen Anstellungsvertrag aufnimmt.

 
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13.08.2010
06:54

Künstlersozialkasse – Teil 3 – Mehrere Jobs

Die Künstlersozialkasse (KSK) erhebt die Beiträge in der Künstlersozialversicherung (KSV). Künstler und Autoren sind häufig selbständig tätig. Die Künstlersozialkasse ist für viele dieser Personen die einzige Möglichkeit der sozialen Absicherung. Sie können bzw. müssen Mitglied in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden.

In dieser kleinen Blog-Reihe möchte ich Ihnen die Künstlersozialkasse vorstellen. Heute geht es um mehrere Jobs.

 
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13.08.2010
06:20

Dürfen Arbeitslose in Urlaub fahren?

Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger müssen jederzeit erreichbar sein. Sie haben auf Job- oder Weiterbildungsangebote zu reagieren und müssen für die Arbeitsagentur oder die Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung stehen.

Sie haben aber auch Anspruch auf Urlaub. 3 Wochen können Erwerbslosen bzw. Hartz-IV-Empfängern Urlaub gewährt werden. Ihre Leistungen bekommen Sie dann weiterhin.

 
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12.08.2010
06:42

Kündigung nach Organspende

Spenden Sie keine Organe! Das könnte zu einer Kündigung führen!

Das Arbeitsgericht Kassel hat in einem Kündigungsrechtsstreit einen Abfindungsvergleich vorgeschlagen.

Das war geschehen: Eine 43-jährige Frau hatte Ihrem schwer kranken Lebensgefährten eine Niere gespendet. Ihrem Arbeitgeber hatte Sie mitgeteilt, dass sie wegen der anschließenden Rehabilitation etwa 4 Wochen nicht zur Arbeit kommen könne.

Das Unternehmen meinte, es sei viel zu kurzfristig informiert worden. Daher kündigte es der Arbeitnehmerin fristlos.

 
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