18.02.2010
06:52

Polizeiliches Führungszeugnis – dann erfolgt die Löschung der Einträge – Teil II

Immer wieder bekomme ich Anfragen zum Führungszeugnis. Häufig verlangen Arbeitgeber die Vorlage eines solchen Zeugnisses, insbesondere in Berufen, in denen der Arbeitnehmer etwas mit Geld zu tun hat. Daher habe ich Ihnen gestern und heute das Wichtigste zum Thema Führungszeugnis mitgeteilt:

Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Dort werden nur die Verurteilungen vermerkt, die eine gewisse „Schwere“ darstellen.

 
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17.02.2010
08:16

Berechnung Urlaubstage – so geht´s richtig – Teil I

Nachdem so viele Anfragen zur Urlaubsberechnung erfolgten, stelle ich Ihnen heute 2 einfache und morgen 2 kompliziertere Berechnungsbeispiele vor.

 

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) haben Sie als Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage, also in beiden Fällen 4 Wochen. Als Werktage gelten nämlich alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch die Samstage. Falls Sie in Teilzeit arbeiten, rechnen Sie die Zahlen entsprechend den Beispielen um.

 
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17.02.2010
08:12

Polizeiliches Führungszeugnis - das steht drin – Teil I

Immer wieder bekomme ich Anfragen zum Führungszeugnis. Häufig verlangen Arbeitgeber die Vorlage eines solchen Zeugnisses, insbesondere in Berufen, in denen der Arbeitnehmer etwas mit Geld zu tun hat. Deshalb möchte ich Ihnen heute und morgen das Wichtigste zum Thema Führungszeugnis mitteilen:

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  • Dann sind Sie vorbestraft.
  • Wann Sie sich trotzdem als nicht vorbestraft bezeichnen dürfen.
  • Der Unterschied zwischen Führungszeugnis und Bundeszentralregisterauszug.
  • Das Einsichtsrecht Ihres Arbeitgebers.

Laien denken häufig, dass man „vorbestraft“ ist, wenn ein Eintrag im Führungszeugnis vorliegt. Im juristischen Sinne liegt eine Vorstrafe allerdings bereits dann vor, wenn auch nur einmal eine Strafe verhängt wurde. In das Bundeszentralregister werden strafrechtliche Verurteilungen eingetragen, egal welcher Straftatbestand verwirklicht oder welcher Strafrahmen verhängt wurde. Es steht also dort, ob Sie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Schon damit gelten Sie als vorbestraft.

Wichtig
: Das Bundeszentralregister ist nicht das gleiche wie das Verkehrszentralregister! Das Bundeszentralregister kann Ihr Arbeitgeber nicht einsehen. Nur Behörden sind dazu befugt.

Unterscheiden Sie zwischen dem Bundeszentralregister und dem (polizeilichen) Führungszeugnis. Sie dürfen sich nämlich als „nicht vorbestraft“ bezeichnen, wenn Ihre Verurteilung nicht in das Führungszeugnis aufgenommen wurde oder die Verurteilung wegen Zeitablaufs bereits gestrichen wurde.

Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister.
Dort werden nur die Verurteilungen vermerkt, die eine gewisse „Schwere“ darstellen.

Lesen Sie morgen, was eingetragen wird und wann die Eintragungen gelöscht werden.

16.02.2010
09:37

Zwei Arbeitsverträge gleichzeitig - geht das?

Frage: „Ich habe am Freitag eine Kündigung in der Probezeit zum 28. Februar bekommen. Gestern war ich direkt beim Arbeitsamt. Dort haben sie mich auf eine andere Stelle aufmerksam gemacht, die bereits ab dem 22., also nächsten Montag, zu besetzen ist. Sie meinten aber, dass dies für mich nicht in Betracht komme, da ich ja noch eine Arbeitsstelle habe. Die sollen beim Arbeitsamt doch froh sein, wenn ich etwas anderes finde, oder?“

 
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16.02.2010
09:24

5 Kündigungen - und der Arbeitgeber verliert doch!

Manche Arbeitgeber versuchen mit allen Mitteln, einen Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen. Vielfach schrecken sie dabei nicht vor dem Ausspruch mehrerer Kündigungen zurück. So auch in dem Fall, welchen das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg am 10.02.2010, Az.: 2 Sa 59/09, zu entscheiden hatte.

 

Das war geschehen:

 

Ein Arbeitnehmer arbeitete seit 1986 bei einem Großunternehmen in der Automobilindustrie. Zunächst arbeitete er in einem Betrieb in Stuttgart-Zuffenhausen. Der Arbeitnehmer war zeitgleich Mitglied eines Solidaritätskreises. Dieser Kreis veröffentlichte eine Information, unter der die Adresse des Arbeitnehmers stand.

 
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