Zurück zur Übersicht
14.04.2009
12:22

Den versteckten Code in Ihrem Arbeitszeugnis sollten Sie kennen

„Herr Schrader, in meinem Arbeitszeugnis steht, dass ich Engagement für Mitarbeiterinteressen haben soll. Was bedeutet das? Ist das ein Zeugnis-Code?“ Solche Fragen tauchen immer wieder in meiner Beratungspraxis auf.

 
Dabei gibt es im Zeugnisrecht keinen „Geheim-Code". Es gibt aber Codes, die angewandt werden. Sie sind nur nicht geheim, da sie allgemein bekannt sind. Darunter fallen auch die typischen Beurteilungen wie „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“.

Die meisten anderen Codes sind für Arbeitnehmer allerdings nachteilig. Sie sollten sie kennen, um Ihr Arbeitszeugnis wirklich prüfen zu können.

...ein umgänglicher Kollege...“ bedeutet: er ist nicht beliebt
„...mit Interesse bei der Sache...“ bedeutet: er hat nichts geleistet
„...toleranter Mitarbeiter...“ bedeutet: er ist kompliziert zu führen
„...Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten einwandfrei...“ bedeutet: er hat ein besseres Verhältnis zu Mitarbeitern als zu Vorgesetzten
 „...um Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft gekümmert...“ bedeutet: er hat Interesse an weiblichen Kollegen
„...im Rahmen seiner Fähigkeiten gearbeitet...“ bedeutet: er konnte nicht viel
„...kritischer Mitarbeiter...“ bedeutet: er pocht auf seine Rechte
„...ordnungsgemäße Erledigung...“ bedeutet: er ist ein Bürokrat
„...war pünktlich...“ bedeutet: Selbstverständlichkeit - dadurch wird erläutert, dass die Arbeitsleistung schlecht war
„...wusste sich gut zu verkaufen...“ bedeutet: er ist ein Wichtigtuer
„...mit Eifer Aufgaben erledigt...“ bedeutet: er war erfolglos
 „...verbesserte das Betriebsklima...“ bedeutet: er ist ein Schwätzer oder Trinker


Ein weiterer Code ist das (Nicht-) Beachten der Formalien.

Ihr Zeugnis sollte immer schriftlich und sauber, also ohne Flecken und Streichungen und Ähnliches auf dem Geschäftspapier Ihres Arbeitgebers erstellt sein. Das Anschriftenfeld ist dabei nicht ausgefüllt.

Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse stehen dabei nur im Zeugnis, wenn Sie das verlangt haben.

Ihr Arbeitgeber hat das Zeugnis unterschrieben. Sollte seine Unterschrift nicht lesbar sein, ist auch eine zusätzliche Namensangabe in Maschinenschrift erforderlich.

Egal, wann das Endzeugnis erstellt wurde, es sollte immer das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses tragen.

Ihr Zeugnis ist auch nicht geknickt, es sei denn, Sie können von dem Originalzeugnis saubere und ordentliche Kopien fertigen.

Lassen Sie im Zweifel Ihr Arbeitszeugnis wegen der Codes überprüfen!

P.S.: „...Engagement für Arbeitnehmerinteressen...“ weist übrigens auf eine Betriebsrats- oder Gewerkschaftstätigkeit hin.

  •  
  • 10 Kommentare
  •  
Petra Neufahrt
03.11.2010

Ich habe mit Interesse die Informationen zu den Arbeitszeugniss Codes gelesen. Ich wäre Ihnen jetzt sehr verbunden zu erfahren, wie den nun ein ehrliches gutes Zeugniss ohne versteckte negative Hinweiße klingt.

Danke

RA Schrader
03.11.2010

Liebe Frau Neufahrt,

aufgrund des hohen Aufkommens an rechtlichen Fragestellungen, können wir leider die Fragen unserer Webseiten-Besucher nicht mehr kostenlos beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Dafür haben Sie aber ab jetzt die Möglichkeit unsere Anwälte über die neue Telefon-Hotline anzurufen. Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch beraten!

Montag-Freitag von 09:00 – 21:00 Uhr

0900-1000957 (nur 1,99 € pro Minute a. d. deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunk- und Auslandsverbindungen können abweichen)

Sie werden direkt mit einem Anwalt verbunden - die Berechnung des Minutenpreises erfolgt erst ab dem tatsächlichen Gesprächs-Beginn mit einem unserer Anwälte (die vorhergehenden Ansagen und Verbindungszeiten werden Ihnen nicht berechnet).
Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.arbeitsrecht.org/telefonische-rechtsberatung/

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns kontaktieren und wir Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen dürfen.

Herzliche Grüße
Ihr ArbeitnehmerRecht24 Team

PhR
03.11.2010

Hallo ArbeitnehmerRecht24 Team,

Meine persönliche Meinung ist:

Ich halten nicht viel von eurem Artikel über den "Zeugnis-Code".

Die obig genannten Aussagen so zu Interpretieren ist ziemlich weit hergeholt, zumal es standartmäßige Formulierungen sind, die nicht zwingend einen "Code" enthalten.

Also sehr geehrte Autoren, hört auf den Naiven Arbeitnehmern so einen Unfug zu berichten, da ich weiß, und die Betonung liegt auf dem Wort "wissen", dass eure Entschlüsselung keineswegs der Wahrheit entspricht.

Liebe Grüße PhR

RA Arno Schrader
03.11.2010

Hallo PhR, ich beschäftige mich seit über 15 Jahren mit dem Arbeitsrecht und habe schon sehr, sehr viel mit Zeugnisformulierungen und Streitigkeiten zu tun gehabt. Die oben aufgeführten Formulierungen und die Erläuterungen sind kein "Unfug", sondern leider tägliche Praxis. Fragen Sie doch einmal einen Personalleiter, der in einem Zeugnis etwas von einem "kritschen Mitarbeiter" liest, der das "Betriebsklima verbessert" hat.
Keineswegs geht darum, "naive Arbeitnehmer" zu belehren. In der Praxis haben Arbeitgeber nur leider häufig ein wesentlich besseres Wissen über die Zeugnissprache als ein Arbeitnehmer.
Deshalb halte ich es für besonders wichtig, dass Arbeitnehmer vor diesen Formulierungen gewarnt werden.
Offensichtlich haben Sie sich selber "hinters Licht führen lassen". Die gut klingenden Formulierenen sind Sie eben verschlüsselt und jeder Personaler weiß, wie er sie zu verstehen hat.
Dass die "Entschlüsselung keineswegs der Wahrheit entspricht" weise ich auf das Schärfste zurück.

Arno Schrader

PhR
03.11.2010

sehr geehrter Herr Schrader,

Ich danke ihnen zuerst einmal für ihre konstruktive Kritik an meiner Meinung.

Ich gebe auch zu das die Formulierung "keineswegs der Wahrheit" etwas zu übertrieben ist.

Trotzdem glaube ich nicht das die Personalleiter untereinander mit einem Code kommunizieren um, für den Laien nicht unbedingt erkennbare, Hinweise zu übermitteln.

Klar kann / muss man manch stark abgeschwächtes Lob auch als negative Beurteilung sehen, doch ich hatte bisher einige Einblicke in Arbeitszeugnisse, von denen ich sagen kann das (wenn man davon ausgeht, das dieser "universelle Code" verbreitet ist), die Formulierung sehr unangebracht war, oder der jeweilige Personalleiter nicht über die Bedeutung seiner Ausdrucksweise / Formulierung im klaren war.

Da kann doch etwas nicht stimmen?

wenn zum Beispiel erwähnt wird dass der Arbeitnehmer stets pünktlich war.

Sie interpretieren eine solche Aussage mit: "die Arbeitsleistung war schlecht"

Aber wenn es sich um einen stets besten (offiziell ausgezeichnet natürlich) Mitarbeiter in einem Bezirk handelt, kann doch nicht von "schlechter Leistung" gesprochen werden, oder?

Das klingt ja schon fast absurd.

Das müsste nämlich der Fall sein wenn man dieser "verbreiteten" Entschlüsselung blindes vertrauen schenkt.

Doch wenn es wirklich so sein sollte und dieser Code universell zu handhaben ist, darf es doch nicht vorkommen das Personalleiter diesen nicht zu entschlüsseln beherrschen.

Das würde bedeuten, dass unter den Auffassungen verschiedener Personalleiter über ein Arbeitszeugnis starke Differenzen entstehen, und sich deren Bild über den Arbeitnehmer nicht kongruieren lässt.

Was gesamt betrachtet nur dem Arbeitnehmer zu Lasten fällt.

Verstehe ich das soweit richtig?

PhR

RA Arno Schrader
03.11.2010

Um es kurz zu machen: Ich bin der festen Überzeugung, dass jeder gute Personalleiter diesen Code kennt. Die Formulierungen sind weit verbreitet.

Also: Aufgepasst bei diesen Formulierungen oder wenn etwas mit den Formalien nicht stimmt!

Beste Grüße
Arno Schrader

jhij
05.11.2010

Hallo Herr Schrader,
ich hatte in allen meinen Arbeitszeugnissen sthen, das ich pünktlich, ehrlich, zuverlässig etc. bin.
Ich war immer eine langjährige Mitarbeiterin.
Ich war unter Kollegen und auch bei meinen Vorgesetzten gut angesehen.
Laut ihrer Aussage heißt das aber , das ich eine jahrelange schlechte arbeitsleistung abgegeben habe!!!
Verstehe ich nicht ganz....

AR Schrader
05.11.2010

Liebe Leserinnen und Leser,
aufgrund des hohen Aufkommens an rechtlichen Fragestellungen, können wir leider die Fragen unserer Webseiten-Besucher nicht mehr kostenlos beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Dafür haben Sie aber ab jetzt die Möglichkeit unsere Anwälte über die neue Telefon-Hotline anzurufen. Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch beraten!
Montag-Freitag von 09:00 – 21:00 Uhr
0900-1000957 (nur 1,99 € pro Minute a. d. deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunk- und Auslandsverbindungen können abweichen)
Sie werden direkt mit einem Anwalt verbunden - die Berechnung des Minutenpreises erfolgt erst ab dem tatsächlichen Gesprächs-Beginn mit einem unserer Anwälte (die vorhergehenden Ansagen und Verbindungszeiten werden Ihnen nicht berechnet).
Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.arbeitsrecht.org/telefonische-rechtsberatung/
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns kontaktieren und wir Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen dürfen.
Herzliche Grüße
Ihr ArbeitnehmerRecht24 Team

gaga
16.11.2010

Für 1,99 Euro pro Minute darf man sich also über diesen -nicht nur bei Personalern- weit verbreiteten Unfug belehren lassen. Ich danke herzlich und konsultiere lieber andere Quellen.

Darthi
21.01.2011

Hi @all,

ich weiß gar nicht warum ihr euch so aufregt. Es ist doch klar, dass es solche Codes gibt, danke an den Autor. Wie soll ein Arbeitgeber, die wirkliche Leistung eines Mitarbeiters bewerten, wenn ein Zeugnis nur Positives enthalten darf. Der Personalleiter darf ja gesetzlich keine negativen Eigenschaften eines Mitarbeiters hinschreiben. Aufgrunddessen wurde dieser Code "eingeführt".

Außerdem würde es nicht so viele Bücher und Programme über das Thema geben, wenn das alles unsinn ist! Wenn ein Personalleiter ohne wissen der Codes ein Zeugnis schreibt, sollte er den Job wechseln. Er schadet nur den gutgläubigen Arbeitnehmer!

Schöne Grüße
Darthi

Mein Kommentar

Bitte geben Sie den Code aus dem Bild in das untenstehende Feld ein.
Zurück zur Übersicht