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14.04.2009
12:48

So sollten rechtssichere Arbeitszeugnisse aussehen

Wissen Sie, wie ordentliche rechtssichere Arbeitszeugnisse aussehen sollten?

 
Folgendes muss enthalten sein:
•    die Art des Zeugnisses (Zwischen- oder Endzeugnis),
•    die Anrede mit dem dazugehörigen Titel,
•    den Vornamen und Nachnamen des Arbeitnehmers,
•    bei Wunsch des Arbeitnehmers den Geburtstag und den Geburtsort,
•    das Eintrittsdatum,
•    das Austrittsdatum,
•    die Funktion im Betrieb und
•    die Abteilung.

Achtung: Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen das Arbeitszeugnis zu übersenden. Im Zweifel haben Sie es sich im Betrieb abzuholen.

Zudem sind folgende Formalien wichtig:

•    das Arbeitszeugnis ist auf Geschäftspapier zu schreiben
•    das Adressfeld darf nicht ausgefüllt werden
•    das Datum der Beendigung wird angegeben
•    es ist schriftlich, sauber und möglichst nicht geknickt zu übersenden. Ein Knicken ist nur möglich, wenn Sie trotzdem saubere Kopien fertigen können
•    die Unterschrift Ihres Arbeitgebers liegt vor
•    falls sie nicht lesbar ist: die zusätzliche Namensangabe in Maschinenschrift ist erforderlich


Wichtig: Ein qualifiziertes rechtssicheres Arbeitszeugnis erstreckt sich zudem auf Ihre Führung und Ihre Leistung. Das sind dabei typische „gute“ Formulierungen:
•    Er erfüllte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
•    Sein kollegiales Wesen sicherte ihm stets ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Mitarbeitern.

So sollte Ihr rechtssicheres Arbeitszeugnis aufgebaut sein:
1. Name, Beschäftigungszeiten und Aufzählung der Tätigkeiten
2. Leistungs- und Führungsbeurteilung
3. Zusätzlich: Fachbeurteilung, Entwicklungsbeurteilung, Beurteilung der Leistungsbereitschaft, Belastbarkeitsbeurteilung, Beurteilung der Auffassungsgabe, Beurteilung der Übernahme von Verantwortung
4. Schlussformel

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