17.04.2009
16:02

So berechnen Sie Ihren Urlaub richtig

Streit! Immer häufiger streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Berechnung des richtigen Urlaubsanspruchs. Haben Sie das auch schon einmal erlebt? Ihren richtigen Urlaub genau zu berechnen ist auch nicht immer ganz einfach.

 
Ihr Urlaubsanspruch kann sich ergeben aus
•    dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG),
•    Tarifverträgen,
•    Betriebsvereinbarungen,
•    Arbeitsverträgen,
•    einzelnen Zusagen,
•    gesetzlichen Sonderregelungen.

Prüfen Sie zunächst, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde und ob Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen den Urlaubsanspruch regeln.

Nach dem BUrlG haben Sie einen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Dies sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage, also 4 Wochen. Als Werktage gelten nämlich alle Kalendertage, die nicht Sonn - oder gesetzliche Feiertage sind, also auch die Samstage.

Achtung: Bei nicht bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen gilt das Feiertagsrecht am Sitz des Betriebs, nicht das des Arbeitsorts!

Nun ist Ihnen bekannt, welchen Urlaubsanspruch Sie in Vollzeit hätten. Arbeiten Sie aber in Teilzeit? Dann gilt es jetzt, diese Zahlen auf ein Teilzeitarbeitsverhältnis umzurechnen.

Dabei kommt es nicht auf die Stundenzahl pro Tag an, sondern Sie berechnen nur die gearbeiteten Tage.

Beispiel:
Sie arbeiten 3 x pro Woche. Hinsichtlich des Urlaubs haben Sie nichts vereinbart und Tarifverträge finden keine Anwendung. Damit gilt das BUrlG.
Nach dem BUrlG stünden Ihnen in Vollzeit bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage Urlaub zu. Damit ergibt sich folgende Berechnung: 24 Urlaubstage x 3 Arbeitstage : 6 Arbeitstage = 12 Urlaubstage. Bei einer 3-Tage-Woche haben Sie das also 4 Wochen Urlaub.

Ein anderer Fall:
Sie arbeiten nur 1 x in der Woche. Vollzeitkräfte in Ihrem Betrieb erhalten bei einer 5-Tage-Woche 26 Tage Urlaub.  Es ergibt sich folgende Berechnung: 26 Urlaubstage x 1 Arbeitstag : 5 Arbeitstage = 5,2 Urlaubstage.

Tipp:
Bruchteile von Arbeitstagen werden nicht auf- oder abgerundet!

Nun können Sie Ihrem Arbeitgeber Ihren Urlaubsanspruch genau vorrechnen!