So berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch
Wie viel Urlaub steht Ihnen eigentlich zu? Wissen Sie es? Und was ist, wenn Sie kein volles Urlaubsjahr zusammen bekommen? Wie berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch?
Schauen Sie zunächst in Ihren Arbeitsvertrag. In aller Regel steht dort Ihr Urlaubsanspruch. Er kann sich jedoch auch aus
• dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG),
• Tarifverträgen,
• Betriebsvereinbarungen,
• einzelnen Zusagen oder
• gesetzlichen Sonderregelungen
ergeben.
Nach dem BUrlG haben Sie einen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Werktagen bei einer 5-Tage-Woche, usw.
Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Sie aber erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr die Wartezeit nicht erfüllt haben, steht Ihnen ein Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zu. Das Gleiche gilt, falls Sie nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres ausscheiden. Scheiden Sie aber nach Erfüllung der 6-monatigen Wartezeit in der 2. Jahreshälfte aus, also der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember, haben Sie den vollen Urlaubsanspruch!
Beispiele:
1. Ihr Arbeitsverhältnis beginnt am 1. Februar und endet am 31. Mai. Es hat also vier Monate gedauert. Sie haben Anspruch auf vier Zwölftel Ihres Jahresanspruchs.
2. Ihr Arbeitsverhältnis beginnt am 1. Januar und endet am 30. Juni. Nun haben Sie Anspruch auf sechs Zwölftel.
3. Falls Ihr Arbeitsverhältnis aber wiederum am 1. Januar beginnt und am 31. Juli endet, haben Sie Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Urlaub für das Kalenderjahr.
Wichtig: Nur bei der Berechnung des Teilurlaubs runden Sie Urlaubstage, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage auf.
Am Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Bescheinigung über den genommenen und den abgegoltenen Urlaub.
- 139 Kommentare
Wie siehts es bei mir mit dem Urlaubsanspruch aus? Ich habe mein Arbeitsverhältnis am 18.08.2008 begonnen und nun läuft mein Zeitvertrag zum 30.07.2009 aus. Mir stehen im Kalenderjahr nach vertrag 25 Tage zu. den urlaub aus 2008 und 4,5 Tage aus 2009 habe ich schon genommen.
Stehen mir jetzt für 2009 die vollen 25 Tage zu oder nur 7/12tel?
Danke
Guten Tag "Steffen", in Ihrem Fall wird nicht gezwölftelt. Sie haben den vollen Anspruch aus dem Bundesurlaubsgesetz. Sie werden nach der Wartezeit im 2. Halbjahr ausscheiden.
Beste Grüße
Arno Schrader
Hallo,
das Arbeitsverhältnis meiner Mutter ändet nach 29-jähriger Betriebsangehörigkeit am 30.06.2009.
wie viel Urlaubsanspruch hat sie, 6/12 oder hat sie den vollen Urlaubsanspruch für das Jahr?
Vielen Dank im Voraus
Melanie
Guten Tag "Melanie",
nach dem Gesetz sind es tatsächlich nur 6/12, da sie im 1. Halbjahr ausscheidet. Aber bitte noch einmal im Arbeitsvertrag und evt. in Tarifverträgen nachsehen.
Beste Grüße
ArnoSchrader
Danke für die prompte Antwort.
Ich habe also Anspruch auf 25 Tage Urlaub aus 2009 obwohl mein Vertrag nur bis 30.07.2009 geht?
Wie wäre es wenn mein derzeitiger AG mir die 25 Tage gibt oder ausbezahlt und ich fange dann bei einem anderem AG an? Muss der "neue" AG mir dann einen anteiligen Urlaub für 2009 gewähren oder fällt dieser durch die Abgeltung des "alten" AG weg?
Guten Morgen "Steffen",
es steht Ihnen zunächst der komplette Jahresurlaub nach dem BUrlG zu (20 Tage bei 5-Tage-Woche). Der Rest unter Umständen nicht, hier kann im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertag anderes geregelt sein. Gehen Sie aber zunächst von den vollen 25 Tagen aus. Richtig ist aber auch, dass Ihr neuer Arbeitgeber Ihnen dann keinen Urlaub gewähren muss. In fast allen Fällen wird aber im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart, so dass auch dann noch Urlaubsansprüche hinzukommen.
Schönes Wochenende
Arno Schrader
Hallo zusammen.
2008 habe ich an Teilzeit an 4 Tagen die Woche gearbeitet. Mein Urlaubsanspruch war 4/5 von 30 Tagen Vollzeitanspruch, also 24 Tage. Einen Resturlaub von 4 Tagen durfte ich in dieses Jahr übertragen, so das ich einen Anspruch von 28 Tagen hatte.
Am 20.4.2009 habe ich wieder eine Vollzeittätigkeit begonnen, mit 5 Tagen die Woche. Bis dahin hatte ich 13 Urlaubstage benommen. Wie groß ist jetzt der Anspruch für den Rest des Jahres? Wird der Rest von 15 Tagen einfach hochgerechnt auf 18,75 (15*5/4)?
Hallo Herr Schrader,
ich habe laut Vertag einen Anspruch auf 27UT.
Dieser wurde jetzt zum 31.08.09 gekündigt.
sprich- voller Uralubsanspruch.
Jetzt will mir mein Chef erklären, dass ich und mein RA keine Ahnung hätten.
Da im Vertrag steht: Bei Antritt oder Beendigung des AV wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt. Er beruft sich (angeblich) auf seinen RA, der behaupten würde: "Es steht im Vertrag, also gilt es! Sonst brüchte man ja keinen abschließen".
Gesetz geht in dem Fall doch vor Vertrag, oder?
(Es ist kein Tarifvertrag)
Offensichtlich will Sie Ihr Arbeitgeber Sie zwingen, vor Gericht zu ziehen. Gesetz geht vor Vertrag.
Mein Tipp: Weisen Sie Ihren AG doch einmal auf § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG hin:
"Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden."
Arno Schrader
Vielen Dank Herr Schrader,
genau damit hab ich es auch versucht.
laut §13 kann ja nur ein TARIFVERTRAG davon abweichen. Urteile sagen erlauben in diesen zwar das zwölfteln, jedoch nur bis zum gesetzl. Mindestanspruch.
Da wir keinen TV und auch keine Hinweise auf einen Bezug zu einem TV im Vertrag haben, sehe ich seine Ausführung als nichtig an.
Auch eine Begrenzung auf 20Tage scheint mir nicht realistisch, da sich das Gesetz ja nicht nur auf den Mindestanspruch bezieht sondern vom vollen Urlaubsanspruch "spricht".
auch wenn in manchen Foren davon gesprochen wird.
MFG
Kai
Hallo,
ich habe laut Arbeitgeber 29 Werktage Urlaub dies würde 24 Urlaubstage entsprechen bei einer 5 Tage Woche oder? Bekomme aber nur 23 Tage. Dann wird mir 1 Tage wegen Rosenmontag abgezogen (ist klar) aber dann noch 1 Tag weil der Betrieb wegen Schützenfest zu hat. Ist das o.k.?
MfG
Steffi
Ich komme auch auf 24 Tage. Die Abzüge für die "Feiertage" sind wohl okay, da dann Betriebsferien sein düften und der gesamte Betrieb geschlossen hat.
Gruß
Arno Schrader
Guten Tag,
ich habe einen Arbeitsvertrag als studentische Aushilfe über 20 Stunden die Woche. Im Vertrag steht nichts über Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, steht mir diese trotzdem per Gesetz zu? Desweiteren steht dort, mir stünden "5 Tage à 8 Stunden" Urlaub zu. Wären diese bezahlt? Und warum nur 5 und nicht 12? Ist der Vertrag so rechtens? Bitte um Hilfe.
Hallo!
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen steht auch Aushilfen zu. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der gearbeiteten Wochenarbeitstage. Nach dem Gesetz gibt es 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche, also zum Beispiel 8 Tage bei einer 2-Tage-Woche. Bitte umrechnen. Gibt es einen höheren Anspruch aus einem Tarifvertrag? Bitte prüfen.
Gruß Arno Schrader
Hallo zusammen,
ich habe am 01.03.2009 angefangen, und wurde am 28.08 zum 30.09 gekündigt. Nach meiner Berechnung stehen mir nun 7/12 des Jahresurlaubs zu, oder der ganze?
Habe morgen ein Gespräch mit meinem Chef!!
Danke im Vorraus
Guten Tag, wieso anteilig? Das Arbeitsverhältnis besteht Ende September 7 Monate und endet im 2. Halbjahr. Also gibt es gestzlich den gesamten Urlaub. Das ergibt sich im Umkehrschluss aus § 5 Abs. 1 c) BUrlG. Dort steht, dass es nur den teilweisen Urlaub gibt, wenn man in der ersten Jahreshälfte ausscheidet.
Gruß
Arno Schrader
www.arnoschrader.de
Hallo Herr Schrader,
lt. meinem AV entfällt mein Resturlaub bei Kündigung im zweiten Halbjahr. Ist das rechtens?? Habe keinen AV auf TV.
hallo,
ich habe letztes jahr im november angefangen zu arbeiten hatte da einen aushilfsvertrag. seit oktober diesen jahres habe ich einen teilzeitvertrag. wollte urlaub einreichen aber mein cheff hat es abgelehnt. kann er das so ohne weiteres? habe ich keinen anspruch auf urlaub? wenn doch wieviele tage stehen mir zu?
hallo,
ich habe letztes jahr im november angefangen zu arbeiten hatte da einen aushilfsvertrag. seit oktober diesen jahres habe ich einen teilzeitvertrag. wollte urlaub einreichen aber mein cheff hat es abgelehnt. kann er das so ohne weiteres? habe ich keinen anspruch auf urlaub? wenn doch wieviele tage stehen mir zu?
Hallo! Ich werde zum 15.11. bei meinem jetzigen AG kündigen (innerhalb dergesetzliche Kündigungsfrist). Urlaub ist bei mir im Vertrag mit 28 Arbeitstagen angegeben. Dieses Jahr habe ich erst 14,5 Arbeitstage Urlaub genommen. Wieviel Resturlaub steht mir zu? Die vollen 28 Tage? Können Sie mir u.a. auch den § nennen, wo das genau steht?
Eine weitere Frage noch: Kann es Probleme geben, wenn die Urlaubstage die man genommen hat nie wirklich dokumentiert worden sind? Mein jetzige AG ist ein recht junges Unternehmen, wo die Lohnbuchhaltung u.a. extern geregelt wird. Urlaub mussten wir aber nie wirklich einreichen. Absprache hat genügt (natürlich wurden die Urlaubstage von uns Festangestellten in einer Tabelle eingetragen). Wie sieht das rechtlich aus?
Hallo
Mache zur Zeit ein Berufspraktikium was in jeweils 6 Monaten geteilt ist. Für das ganze Jahr stehen mir 26 Urlaubstage zu. Diese sind jeweils auf 13 Tage pro Halbjahr aufgeteilt. Im 1. Halnjahr habe ich von den 13 Tagen nur 8 inanspruche genommen. Im zweiten halbjahr musste ich 15 tage nehmen und habe aus dem 1. halbjahr 2 tage mit rüber genommen. Jetzt Habe ich gekündigt und mir wird erzählt das ich keinen anspruch mehr auf Urlaub habe weil ich vor Ablauf meines Vertrages gehe. Wer kann mir helfen bin der meinung das mir noch Urlaub zu steht weil ich ja aus dem 1. Halbjahr noch 3 Tage übrig habe.
Das ist nicht in Ordnung. Ihnen steht der volle Urlaubsanspruch zu.
Arno Schrader
Mein Jahresvertrag hab ich zum 01.03.2009 unterschriben und darin steht,das ich Urlaubsanspruch 33 Tage habe. Jetzt endet der Vertrag am 28.02.2010. Habe ich Anspruch auf diese 33 Tge?
Hallo Herr Schrader,
ich wurde zusammen mit einem Dutzend weiteren Kolleginnen/ Kollegen vom 01.07.2009 - 31.01.2010 befristet ohne Sachgrund eingestellt. Laut Tarifvertrag TV-BA haben wir 29 Tage Jahresurlaub, anteilig also 15 Tage für 2009, laut Arbeitgeber. Einige von uns sind jedoch der Meinung, dass wir die 20 Tage gesetzl. Mindesturlaub für 2009 haben. Unser Arbeitgeber beruft sich jedoch auf § 4 BUrlG und legt diesen Paragraphen so aus, dass der Anspruch erst am 01.01.2010, also im neuen Jahr entsteht. Deshalb gibt es auch nur 15 Tage. Zumal wir ja auch nicht in der 2. Jahreshälfte ausscheiden, sondern erst im neuen Jahr.
Wie sehen Sie den Fall? Können Sie uns eine Grundlage, z. B. Urteil vom Bundesarbeitsgericht, nennen mit der wir gegenüber unserem Arbeitsgeber argumentieren können?
Vielen Dank, auch im Namen meiner Kollegen, im Voraus.
Hallo Herr Schrader,
ich bin schwanger und werde voraussichtlich am 16. August (errechneter Geburtstermin) den Mutterschutz antreten. Dieser dauert ja 8 Wochen. Also ab 11. Oktober gehe ich bis Ende des Jahres in Elternzeit, in der ich m.E. keinen Urlaubsanspruch mehr habe.
Mein normaler Jahresurlaub beträgt 30 Tage.
Wieviel Urlaub kann ich nun vor dem Mutterschutz nehmen, was steht mir zu?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Anneliese
Guten Tag "Anneliese", zu Ihrem Thema werde ich in der kommenden Woche nochmals einen eigenen Blog schreiben. Zunächst jedoch so viel: Ihnen hilft § 17 MuSchG. Vielleicht schauen Sie sich den einmal an (im Internet leicht zu finden, googeln Sie einfach). Ihnen geht durch den Mutterschutz kein Urlaub verloren. Sie können also Ihre 30 Tage auch vor dem Entbindungstermin nehmen.
Beste Grüße
Arno Schrader
Guten Tag Herr Schrader,
ich habe am 17.06.2009 meine Arbeitsstelle angetreten. Am 30.11.2009 wurde mir zum 31.12.2009 gekündigt. Also in der 1. Jahreshälfte begonnen und wurde in der 2.Hälfte gekündigt (nach 6 monatiger Wartezeit). Im Arbeitsvertrag wurden keine Regelungen betreff Urlaub vorgenommen, deswegen gehe ich von der gestzlichen Mindestregelung aus. Liege ich richtig mit der Annahme, daß mir der gesamte Jahresurlaub zusteht, da mein ehemaliger Chef mir diesen nicht gewährt und wegen des Betriebsurlaubs über die Weihnachtsfeiertage nun das letzte Gehalt gekürzt hat.
Hallo Herr Schrader,
ich habe eine 30 Std Arbeitsstelle, arbeite 5 Tage in der Woche und an 2 Wochenenden im Monat jeweils einen Tag. Auf wieviel Urlaubstage habe ich Anspruch? In meinem AV stehen 24 Werktage drin. Muss ich dann auch die Samstage als Urlaubstage zählen (wenn ich Urlaub beantrage), wenn ich meine 2 Wochenenddienste geleistet habe?
Hallo Herr Schrader,
mein Arbeitsvertrag (Vollzeitstelle) geht vom 01.07.09 bis zum 31.07.10. Ich habe im letzten Jahr somit 15 Tage Urlaub gehabt.
Stehen mir nun in diesem Jahr 18 oder 25 Tage Urlaub zu?
Vielen Dank vorab für Ihre Auskunft!
Freundliche Grüße,
Ann-Kristin
Guten Tag Herr RA. Schrader !
Meine Frage betrifft Betriebschliessungen, jedes Jahr das selbe Problem. Ist es rechtens, das ein Betrieb mehrmals im Jahr schliesst und von den AN verlangt Urlaub oder unbezahlt ? Wir haben sehr wenig für gemeinsamen Urlaub, da Handel und Bau schon schlecht zu vereinbaren sind, aber es werden uns so noch 14 - 16 AT gemeinsam genommen, wegen, 23.12.- gesamte erste Woche im neuen Jahr, Fastnacht bis Aschermittwoch, sowie alle Brückentage im Jahr, wird nicht gearbeitet.Es gab schon heftige Diskusionen, aber der AG meint, es ist sein Recht, wenn er Urlaub an- ordnet. Müssen wir uns nun damit abfinden, überwiegend getrennt Urlaub zu machen ???( bekommen beide 30 AT Urlaub)
Wir danken für Ihre Antwort : Heinz und Christine
Hallo!
Ich habe einen befristeten Vertrag (6 Monate) seit November 2009 bis Mai 2010 auf Stundenlohnbasis. Ab 1.3.2010 werde ich aber auch noch Teilzeit woanders arbeiten und wenn der befristete Vertrag nicht verlängert wird, auch nur dort arbeiten.
1. Frage: Wenn ich zwei Jobs habe, habe ich bei beiden Arbeitnhemern den Anspruch auf Urlaub?
2. Frage: Wenn das 1. Arbeitsverhältnis endet und ich bis Mai 11 Urlaubstage nehme, habe ich für das ganze Jahr beim anderen AG 11 Tage weniger?
3. Frage: Muss ich dann diesen Urlaub nehmen oder kann ich sagen, ich möchte die restlichen Tage beim anderen AG nehmen?
Danke!!!
Hier meine Antworten:
1. Frage: ja
2. Frage: ja, das ist gesetzlich so geregelt
3. Frage: Sie müssen Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch bekommen, egal bei welchem Arbeitgeber.
Gruß Arno Schrader - Rechtsanwalt
Gruß Arno Schrader - Rechtsanwalt
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Also wenn man zwei Jobs hat, hat man quasi doppelt so viel Urlaubstage, also bei zwei Arbeitgebern soviel, wie man erarbeitet.
Darf der jetzige Arbeitgeber mir vorschreiben, dass ich alle Urlaubstage nehmen muss?
Der Arbeitgeber darf den Urlaub unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche anordnen.
Gruß Arno Schrader - Rechtsanwalt
Hallo Herr RA Schrader,
ich arbeite seit 2008 über Zeitarbeit. Jetzt werde ich ab 01.04. eine feste stelle annhemen. Es wurde ein AHV vereinbart und mein Urlaub von 5 tagen wird mir ausbezahlt. Ich würde den aber gerne mit zu meinem Arbeitgeber nehmen. Laut der Zeita. bekomm ich den trotzdem ausbezahlt und ich bekomme noch ein Formular für meinen neuen Arbeitgeber da mir ja die Erholungszeit zusteht. Das habe ich nicht ganz verstanden. Ich kann doch nicht urlaub ausgezahlt bekommen und diesen dann noch bei der anderen Firma nehmen oder? Wie ist sowas denn geregelt? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe
Hallo Herr RA Schrader,
mein letztes Arbeitsverhältnis hat am 13.06.2009 begonnen und am 28.02.2010 geendet.
Für das Jahr 2009 standen mir anteilig 8 Urlaubstage zu. 6 davon konnte ich trotz Wartezeit im Jahr 2009 nehmen.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir die zwei übrigen Urlaubstage nach Ausscheiden ausgezahlt werden müssen? Desweiteren würde mich interessieren, wieviel Urlaubstage mir für Januar und Februar 2010 zustehen (5-Tage Woche/20 Tage Urlaub), bzw wieviele Urlaubstage insgesamt abgegolten werden müssen.Bisher habe ich noch keine Zahlungen erhalten. Gibt es eine Frist in der ein ehemaliger Arbeitgeber noch ausstehende Gelder zahlen muss?
Vielen Dank für Ihre Zeit.
MfG
Zum Alturlaub: Ja, der muss abgegolten werden, wenn er nicht am 31.12.2009 verfallen ist.
Für Jan. + Feb. erhalten Sie auch jeweils 2 Tage.
Eine Frist für den Arbeitgeber gibt es: Die TAge sind abzugelten. Das hätte bis zum 28.02.2010 geschehen müssen.
Gruiß Arno Schrader - Rechtsanwalt
Hallo Zusammen
Also:
ich arbeite im ÖD
Mein Vertrag läuft vom 01.04.2010 bis zum 31.12.2010
laut vertrag stehen mir 26 UT pro jahr zu.
laut meiner Rechnung stehen mir jetzt 19,5 Tage zu...
aber ich hab gehört das ich ein mindest urlaub dann habe von 20 tagen
Sehr gehrter Herr Schrader,
ich arbeite im Tarif nach TVL, wenn ich zum fristgerecht zum 30.9.2010 kündige, wie viel Urlaub steht mir bei einem gesamt Jahresurlaub von 29 Tagen zu?
Hallo Herr Schrader,
ich habe in diesem Monat (April 2010) mein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen begonnen und insgesamt 26 Urlaubstage.
Für den Monat April 2010 wurde auf Grund der Verteidigung meiner Abschlussarbeit vertraglich vereinbart, dass ich nur 50% arbeite und dementsprechend bezahlt bekomme. Bezüglich des Urlaubs gab es in diesem Monat keine gesonderten Regelungen und ich bin davon ausgegangen, dass mir dadurch anteilig Urlaub für einen halben Monat zusteht.
Laut Unternehmen wird jedoch nur ein voller Monat in die Urlaubsberechnung mit aufgenommen also haben sie mit 8Monaten gerechnet und mir 17d vorgegeben. Wenn ich selber rechne komme ich jedoch einschließlich halber April bis zum 31.12. 2010 (8,5 Monate) auf 18 Urlaubstage (abgerundet von 18,42d). De facto fehlt mir dann natürlich ein ganzer Tag. Ist das rechtmäßig?
Ich bedanke mich schon einmal vorab für eine Anwort und verbleibe mit Grüßen.
Patrick
Hallo Herr Schrader!
Ich habe da ein kleines problem und zwar ist mein Arbeitsvertrag noch von 2004 als ich nach der ausbildung übernommen wurde.
Mein chef ist vor 2jahren verstorben und die Erben gem. weiß nicht genau wie das mit dem Urlaub ist.
Die tage steigen ja je nach alter und Firmenangehörigkeit soweit ich weiß.
Aber wie genau weiß ich dass nicht könnten sie mir Helfen?
Ich bedanke mich vorab für ihre Hilfe und Verbleibe mit Grüßen.
Michelle
ich habe mal eine frage bin ein gala-bauer hab am 22.03.2010 angefangen und ende dieses jahr also wenn schnee ist.Habe da 20 urlaubstage ist das rechtlich?geh 5tage arbeiten.hab aber nun erfahren bzw gemerkt das auf mein lohnzettel nur 15tage stehen geht das?
mfg marcel
Hallo
ich habe eine frage
mein Arbeitsverhälnis endet am 31.07 2010
bin seid dem 01.03.2009 dabei
jetzt meine frage wieviel Urlaubsanspruch habe ich für diese zeit habe schon 9 tage genommen Anspruch habe ich auf 24 plus 5 Tage wegen Schwerbehinderung
Danke schon mal
Moin,
ich bin seit dem 01.02.2009 beschäftigt und habe meinen letzten Arbeitstag in der alten Firma am 14.07.2010 und fange am 15.07.2010 in der neue Firma an. Wieviel Urlaub steht mir in der alten Firma zu?
Gerne mit dem dazugehörigen §§ :-)
Vielen Dank für die Antwort im Voraus!
Sehr geehrter Herr RA Schrader,
bei der Berechnung meines Teilurlaubs komme ich auf 6 Tage:
22 Tage / 12 = 1,833.. x 3 Monate = 5,5 => aufrunden: 6 Tage
mein Arbeitgeber aber kommt auf 5:
22 Tage / 12 = 1,833.. => abrunden: 1,83 x 3 Monate = 5,45 => abrunden: 5 Tage
Ist das Abrunden vom Zwischenergebnis zulässig?
Ist das Abrunden vom Endergebnis zulässig?
Vielen Dank
Hallo
Bei mir liegt folgender Fall vor.
Ich habe in einem Unternehmen in dem ich vorher schon einmal tätig war wieder angefangen zu arbeiten.
Das Problem ist folgendes:
Erster Arbeitstag war der 19.04.2010, der Jahresurlaub beträgt 26 Tage.
Ich habe jetzt einfach gerechnet: 26/12*8,5=18,41
Daraus ergeben sich für mich 18,5 Tage Urlaub.
Laut Personalbüro bekomme ich nur 17 Tage. Die Rechnen 26/12*8=17,3 Tage. Die werden abgerundet und für den fast halben April gibt es eh nichts!?!
Ist das richtig, oder zählt für mich vielleicht sogar Anspruch auf vollen Jahresurlaub, da ich ja länger als ein halbes Jahr in 2010 Arbeite.
Danke vorab
Ralf
Hallo.
Ich habe bei mir im Betrieb gekündigt zum 1.Juli. Bzw. mein letzter Arbeitstag wird am 30.Juni sein.
Meine Frage: Die letzte Woche sind nur 3 Tage, da der 30.Juni ein Mittwoch ist, hätte ich eine Arbeitswoche die nur aus 3 Tagen besteht. Jetzt wollte ich gerne wissen, ob mir in den 3 Tagen noch ein Tag frei zu steht oder nicht?
Liebe Grüße
Hallo Angelika, ich halte das Abrunden vom Zwischenergebnis für unzulässig.
Nein, zumindest nach dem Gesetz gibt es Teilurlaub nur für volle Kalendermonate.
Hallo Herr Schrader
ich vermute die Antwort vom 21.06.2010 war für mich bestimmt. Das mit dem Teilurlaub für volle Kalendermonate dachte ich mir schon fast.
Aber ist es denn tatsächlich richtig, daß mir eigentlich sowieso der volle Jahresurlaub zusteht, da ich in diesem Jahr länger als 6 Monate bei der Firma beschäftigt sein werde?
Vielen Dank vorab für Ihren klasse Service
Ralf
Hier noch einmal zur Info mein erster Eintrag:
Hallo
Bei mir liegt folgender Fall vor.
Ich habe in einem Unternehmen in dem ich vorher schon einmal tätig war wieder angefangen zu arbeiten.
Das Problem ist folgendes:
Erster Arbeitstag war der 19.04.2010, der Jahresurlaub beträgt 26 Tage.
Ich habe jetzt einfach gerechnet: 26/12*8,5=18,41
Daraus ergeben sich für mich 18,5 Tage Urlaub.
Laut Personalbüro bekomme ich nur 17 Tage. Die Rechnen 26/12*8=17,3 Tage. Die werden abgerundet und für den fast halben April gibt es eh nichts!?!
Ist das richtig, oder zählt für mich vielleicht sogar Anspruch auf vollen Jahresurlaub, da ich ja länger als ein halbes Jahr in 2010 Arbeite.
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes 'Problem':
Ich bin über eine Zeitarbeitsfirma seit dem
17.12.2009 eingestellt, nun habe ich zum 15.07.2010 gekündigt. Laut Arbeitsvertrag stehen mir im Jahr 24 Urlaubstage zu.
Auf wieviel Urlaubstage habe ich nun Anspruch?
Würde mich sehr über einen Tipp freuen.
Vielen Dank dafür im Voraus!
Viele Grüße
Von den § 4 und 5 des Bundesurlaubsgesetztes kann tatsächlich durch einen Tarifvertrag abgewichen werden. Ihre wohl letzte Chance: Prüfen Sie, ob der Tarifvertrag überhaupt zur Anwendung kommt. Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag, was dort dazu steht.
Hallo Herr Schrader,
vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Es ist wirklich super was Sie hier machen.
ich bin seit 10 oktober letzten jahres in einem festen arbeitsverhältnis habe noch keinen urlaub genommen da mein arbeitgeber der meinung ist ich müsste die vetretung aus eigener tasche bezahlen.MEINE FRAGE DARF ER DAS?
Natürlich haben Sie einen Anspruch auf Urlaub. Ihre Vertrtung müssen Sie nicht aus eigener Tasche bezahlen. Das ist Sache Ihres Arbeitgebers.
Hallo Herr Schrader,
danke für ihre Antwort nur ist mein Arbeitgeber nicht einsichtig und meinte er könne mir den urlaub nicht geben da er kein geld hätte meine vertretung zu bezahlen und somit kann ich den urlaub nicht bekommen.Am 30.09.2010 endet mein Arbeitsvertrag und ich habe während des ganzen Jahres nicht einen Tag urlaub gehabt was kann ich jetzt tun ?
Darf ich die ganzen 24 Tage am stück nehmen ?
Beantragen Sie schriftlich, am besten per Einschreiben, Ihren Urlaub. Gewährt Ihr Chef den Urlaub nicht, erhalten Sie wenigstens am Ende eine Abgeltung.
Was macht Ihr Arbeitgeber eigentlich, wenn Sie einmal karnk sind? Sollen Sie Ihre Vertretung dann auch bezahlen? Einfach unglaublich...
Dieses Problem hatte ich im letzten Jahr ich war eine woche krank und musste auch hier meine vertetung bezahlen von meinem Geld
Hallo Herr Schrader,
in meinem Arbeitsvertrag ist vereinbart dass mir ab dem 2. Bechäftigungsjahr 1 Urlaubstag mehr zu steht.
Ich arbeite dort seit 01.08.2008.
Ab wann genau steht mir dieser zusätzliche Urlaubstag zu?
Liebe Grüße,
Sandra
Hallo Herr Schrader,
ich habe bei meinem Chef Urlaub eingereicht meiner meinung stehen mir noch 22 tage urlaub zu er ist da wiedermal anderer meineung.
Wenn ich mal frei hatte muste ich meine vetretung bezahlen und jetzt meint er es spielt dabei keine rolle ob ich die vertetungen bezahlt habe oder nicht ich hätte eine 5 bis 6 tage woche und wenn er gnädig ist könnte ich noch 5 tage urlaub haben aber es steht mir doch bezahlter urlaub zu oder nicht ich weis nicht was ich jetzt noch machen soll!
Abeitgeber hat für mich eine förderung über das Grundsicherungsamt (entgeltvariante)steht mir nicht die ganze förderung zu und muss diese nicht auch tariflich sein?
Ich habe das gefühl das ich von meinem Arbeitgeber mächtig übern Tisch gezogen werde was kann ich machen ?
Liebe Grüße
Katja
Bitte gehen Sie mit Ihrem Fall zu einem Rechtsanwalt. Sie werden offensichtlich "über den Tisch gezogen".
Hallo Herr Schrader,
in meinem Arbeitsvertrag ist vereinbart dass mir ab dem 2. Bechäftigungsjahr 1 Urlaubstag mehr zu steht.
Ich arbeite dort seit 01.08.2008.
Ab wann genau steht mir dieser zusätzliche Urlaubstag zu?
Liebe Grüße,
Sandra
Hallo,
ich habe am 07.06.2010 eine unbefristete Tätigkeit bei einer Zeitarbeitsfirma aufgenommen die mir laut Tarif der IG-Z 24 Tage Urlaub für das gesamte Jahr gewährt. Auf meiner ersten Lohnabrechnung war nun ein Resturlaub von 12 Tagen für 2010 ausgewiesen(ich habe noch keinen genommen).
Meine Frage: Müssten es nicht mindestens 13 oder gar 14 Tage sein die mir zustehen? Oder zählen hier nur volle Monate?
MfG
Andreas
Hallo Herr Schrader,
in meinem Arbeitsvertrag ist vereinbart dass mir ab dem 2. Bechäftigungsjahr 1 Urlaubstag mehr zu steht.
Ich arbeite dort seit 01.08.2008.
Ab wann genau steht mir dieser zusätzliche Urlaubstag zu?
Liebe Grüße,
Sandra
Das ist nun wirklich eine gute Frage. Ich denke, dass Ihnen dieser Anspruch ab dem 1.8.2009 zugestanden hat. Seit dem Jahr 2009 hatten Sie also einen Tag länger Urlaub.
Guten Tag,
ich habe einen Studentenjob, welcher vom 05.07.2010 bis zum 03.09.2010 zeitlich befristet ist.
Die Frage, ob ich anspruch auf Urlaub habe ist ja bereits geklärt, denn den hab ich, nur: Wann hab ich bei diesem Zeitraum den Urlaubsanspruch? Heißt es, das wenn die vollen Monate zählen, ich erst einen kompletten Monat bei der Arbeit gewesen sein muss, also vom 1.7 bis 1.8, oder ist ein voller Monat auch vom 5.7.2010 bis 5.8.2010?
Es wäre doch ungerecht, wenn ich am 2.7 eingestellt bin und sagen wir bis zum 27.8 arbeiten müsste, denn dann hätte cih nicht einen vollen Monat gearbeitet, also keinen Urlaubsansrpuch, wohingegen einer der am 1.7 eingestellt wird und bis zum Ende des Monats arbeitet dann Urlaubsanspruch hat, obwohl dieser ja weniger gearbeitet hat.
Also, reicht es eine bestimmte Anzahl von Tagen dagewesen zu sein um den vollen Monat zu erreichen oder bezieht sich voller Monat tatsächlich auf den Kalendermonat, was meineserachtens reichlich unfair wäre.
Ich hoffe mein Problem ist jedem ersichtlich :)
Vielen Dank im vorraus!!!
Die Festangestellten haben übrigens tariflich vereinbarten urlaub von 30 Tagen das Jahr!
Ums nochmal auf den Punkt zu bringen:
Ab Wann steht mir Urlaub zu, wieviel Tage währen das dann?
Was heißt "voller Monat" in Bezug auf das, was ich oben beschrieben habe?
Ich hab da mal eine Frage.
Mein Manager und der Betriebsleiter haben dieses Jahr angeordnet das alle die hälfte ihres Jahresurlaubs bis ende Juni nehmen müssen. Ist das Rechtlich verboten oder nicht es steht nichts in dem TV drin.
Danke im vorraus
Hallo, ich hoffe auf eine undierte Auskunft.
Ich habe eine 6 Tage Woche mit einer Arbeitszeit von 20 Stunden. Im Arbeitsvertrag steht ein Urlaubsanspruch von 12 Tagen. Mir wurde letztes Jahr erklärt, dass das bei Teilzeitkräften so üblich ist und sich daraus 24 Tage Urlaub im Jahr ergeben.
Jetzt halte ich erneut einen Arbeitsvertrag für das kommende Jahr in den Händen. Meine Arbeitszeit wurde auf 25 Stunden wöchentlich heraufgesetzt und es ist ein Urlaubsanspruch von 15 Tagen eingesetzt.
Wieviele tatschliche Urlaubstage stehen mir, als Teilzeitkraft denn nun tatsächlich zu???
Danke für eine sinnvolle Erklärung
Marion
Hallo Marion, es ist völlig egal, wieviel Stunden Sie pro Woche arbeiten. Es kommt nur auf die Anzahl der Tage an. Arbeiten Sie an 6 Tagen in der Woche, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf 24 U-Tage, bei einer 5-Tage-Woche auf 20 U-Tage, usw.
Hallo, ich arbeitete vom 21.01.2010 und habe zum 31.08.2010 gekündigt. Mein Chef wollte mir nur 1/12 des Resturlaubs geben (also pro Monat 2 Urlaubstage= 16 Stück )aber ich habe protestiert weil ich den vollen Urlaubsanspruch 24 Tage nach der Wartezeit habe, und der Firmenanqalt hat mir recht gegeben und ein Schreiben geschickt das ich den vollen anspruch auf den Urlaub habe. wer eine kopie braucht kann sich bei mir melden!
mfg Melli
Hallo Herr Schrader,
wie verhält es sich mit Teilurlaubsanspruch vor der Elternzeit - wird das wie Resturlaub vor Betriebsaustritt behandelt - wird hier auch aufgerundet?
Momentane Info ist, dass ich 7,5 Tage Resturlaub habe -ich bin der Ansicht, dass dies auf 8 Tage zu runden ist. Stimmt das?
Danke und Gruß
zentris
Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma im dritten Jahr beschäftigt, die nach BZA Tarif bezahlt. Ich möchte nun zum 15.09.10 das Arbeitsverhältnis kündigen. Mir stehen laut Tarifvertrag 26 Arbeitstage (bei 5 Tage-Woche) Urlaub zu.
Im Tarifvertrag steht:
§11.2 Tarifverträg Zeitarbeit BZA – DGB-Tarifgemeinschaft
geändert durch Änderungstarifverträge vom 09.03.2010
..
Im Ein- und Austrittsjahr hat der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber Anspruch auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs, als er volle Monate bei ihm beschäftigt war.
Also: 26 Urlaubstage/12 Monate*8 volle Monate Zugehörigkeit = 17 Tage
Da mein Ausscheiden aber in der zweiten Jahreshälfte des Jahres stattfindet, habe ich unter Berücksichtigung des Bundesurlaubgesetzes (BUrlG) §§§ 4,5,13 und allgemeiner Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichtes Anspruch auf den vollen Erholungsurlaub.
Stehen mir weil der Urlaub gemäß Tarifvertrages unter dem Mindesturlaub des BUrlG liegt die vollen 26 Tage Urlaub oder 20 Tage Urlaub gemäß BUrlG zu ? Oder ist der Tarifvertrag bindend ?
MfG Martin
Hallo Martin, nach § 13 BUrlG kann von § 5 BUrlG abgewichen werden. Es gilt also der Tarifvertrag.
Danke für die schnelle Antwort, ich habe aber eine kurze Nachfrage:
Bezüglich §13 BUrlG Absatz 1
Im Übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs.2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
und §5 BUrlG Absatz 1 Teilurlaub
1/12 Regelung bei Ausscheiden im 1. Halbjahr
Warum ist in meinem Fall der Tarifvertrag bindend, da es doch offensichtlich eine Schlechterstellung im Vergleich zum Urlaubsanspruch nach BUrlG gibt ?
Laut Tarif anteiliger Urlaub von 17 Tagen und gemäß BUrlG Anspruch auf 20 Tage.
Mfg
Martin
Hallo Martin, durch Tarifvertrag darf eine Schlechterstellung erfolgen, im übrigen, also z.B. durch Arbeitsvertrag, nicht.
Hallo,
ich bin über eine zeitarbeitsfirma beschäftigt. Die Firma hat kurzarbeit und ich bin aber nicht in der kurzarbeit. Kann deswegen aber keine 40 Stunden arbeiten da wir nur von Mo- DO. arbeiten. Ich verzichte dadurch ja auf Geld. Und habe jetzt einen Vertrag über 36 Stunden die Woche an 4 Tagen. Wieviel anspruch auf Urlaub habe ich dann??
Danke für die Hilfe
Das ergibt sich aus dem anzuwendenden Tarifvertrag. Da müssen Sie hineinschauen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber. Der muss Ihnen den geben.
Hallo Herr Schrader,
- anbei noch eine Ergänzung zu meinem ursprünglichen Beitrag-
Ich habe ganz vergessen, folgende Informationen anzugeben:
- es gibt keinen Tarifvertrag
- im Arbeitsvertrag steht nur : 30 Tage Urlaubsanspruch
Ich hoffe dies hilft der Klärung.
Mit freundlichen Grüßen
zentris
Hallo Herr Schrader,
ich habe laut Vertrag 27Tage Urlaub im Jahr.
Vom 1.1.10 bis 31.10.10 arbeite ich. Vom 1.11.10 bis 31.3.11 habe ich unbezahlten Urlaub vereinbart. Zum 1.4.11 arbeite ich zum alten Vertrag weiter.
Stehen mir für 2010 10/12 Urlaubstage zu oder 12/12?
In 2011 stehen mir 9/12 zu(von 1.4-31.12.11), richtig?
Danke & VG
Hallo Herr Schrader,
werde aus gesundheitlichen Gründen meinen Arbeitsplatz wechseln. Mein AG hat mir nun zum 30.09.2010 gekündigt, gleichzeitig haben wir eine Einigung getroffen das ich noch bis 31.12.2010 im Betrieb bleiben darf.
Meine Zugehörigkeit in der Fa. beträgt 3 Jahre mein Jahresurlaub 29 Tage ( davon genommen 16 Tage). Wenn ich nun die Fa. frühzeitig verlasse und nicht bis 31.12.2010 bleibe wieviel Urlaubsanspruch habe ich dann ?
Gruß C.K.
Sehr geehrter Herr Schrader,
ich habe bei unserer Firma ca. 9 Jahre halbtags (20 Std./Woche) gearbeitet, bekam dafür 30 Tage Urlaub im Jahr.
Nun arbeite ich mit meiner Kollegin insofern im Wechsel, dass jede von uns jeweils 1 komplette Woche (40 Std./Woche), die darauffolgende Woche ist jeweils frei.
Logisch erschein mir, dass wir nur noch 15 Tage Urlaub pro Jahr haben. So habe ich das auch von unseren Postzustellern erfahren. Unsere Hauptverwaltung meinte, wir hätten 30 Tage (quasi "halbe" Tage) zur Verfügung. Außerdem dürften wir nicht 3 Wochen am Stück frei haben. (Beispiel: ich hatte die 31. KW, die meine Arbeitswoche ist, Urlaub genommen, und komme durch die 30. + 32. KW, die eh meine freien Wochen sind, auf 3 freie Wochen). Die Hauptverwaltung meinte, ich müsse dann in der 32. KW eigentlich arbeiten!?! Ich bräuchte hier eine Handhabe, denn das erscheint mir total unlogisch.
Vielen Dank schon mal.
Liebe Kunden,
aufgrund des hohen Aufkommens an rechtlichen Fragestellungen, können wir leider die Fragen unserer Webseiten-Besucher nicht mehr kostenlos beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Dafür haben Sie aber ab jetzt die Möglichkeit unsere Anwälte über die neue Telefon-Hotline anzurufen. Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch beraten!
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Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.arbeitsrecht.org/telefonische-rechtsberatung/
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns kontaktieren und wir Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen dürfen.
Herzliche Grüße
Ihr ArbeitnehmerRecht24 Team
Sehr geehrter Herr Schrader,
ich habe bei unserer Firma ca. 9 Jahre halbtags (20 Std./Woche) gearbeitet, bekam dafür 30 Tage Urlaub im Jahr.
Nun arbeite ich mit meiner Kollegin insofern im Wechsel, dass jede von uns jeweils 1 komplette Woche (40 Std./Woche), die darauffolgende Woche ist jeweils frei.
Logisch erschein mir, dass wir nur noch 15 Tage Urlaub pro Jahr haben. So habe ich das auch von unseren Postzustellern erfahren. Unsere Hauptverwaltung meinte, wir hätten 30 Tage (quasi "halbe" Tage) zur Verfügung. Außerdem dürften wir nicht 3 Wochen am Stück frei haben. (Beispiel: ich hatte die 31. KW, die meine Arbeitswoche ist, Urlaub genommen, und komme durch die 30. + 32. KW, die eh meine freien Wochen sind, auf 3 freie Wochen). Die Hauptverwaltung meinte, ich müsse dann in der 32. KW eigentlich arbeiten!?! Ich bräuchte hier eine Handhabe, denn das erscheint mir total unlogisch.
Vielen Dank schon mal.
Ich habe seit dem 01.09.2009 einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr.Dieser ist Ende August verlängert wórden. Urlaubstage sind 26 Tage im Jahr. Nun kann ich zum 01.10.2010 eine neue Stelle anfangen. Wieviele Urlaubstage stehen mir für diesen Zeitraum zu. Habe von den 26 Tagen schon 17 genommen.
Sehr geehrte "Claudia",
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hallo
ich habe am 1.11.08 angefangen und höre am 01.12. auf, mein gesamturlaub sind 29 tage plus zwei tage resturlaub von 2009 und zwei tage von der iventur. also steht auf meiner urlaubskarteikarte anspruch 33 tage. wieviel resturlaub habe ich dann noch?
Hallo Hr.Schrader,
Ich arbeite in einer 3,85 Tage Woche als 70%Kraft im Schichtdienst nach den AVR. Und bin 38 jahre alt .Können sie mir sagen wieviel Urlaubsanspruch ich habe im Jahr ?
Liebe Grüße
Melanie
Danke
Hallo Herr Schrader,
Ich habe am 14.04.2010 bei meinen Sklavenarbeitgeber angefangen und zum 27.08.2010 gekündigt. Meine letzte Schicht ging aber bis zum 28.08.2010 01:30 Uhr Morgens.
Mein AG spricht mir für diese Zeit 6 Urlaubstage zu.
Ist das richtig ?
Er schlüsselt nicht mal auf wie er die Auszahlung der Urlaubstage berechnet hat.
LG
Andreas
Sehr geehrter Andreas,
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Guten Morgen,
ich habe eine wichtige Frage, die meine Hospitanz (6.9.10 bis 13.10.10) betrifft. Ich habe normalen Urlaubanspruch nach BUrlG und habe aber von der Personalabteilung mitgeteilt bekommen, dass dies lediglich 2 Tage seien. Meine Arbeitszeit betrüge einen Kalendermonat und 2 Tage, sprich 32 Tage. Meinen Berechnungen nach ist der Zeitraum aber 37 Kalendertage.
Können Sie mir da helfen?
Freundliche Grüße
Merle S.
Habe einen Vertrag ab 1.10.2009 bis 31.10,2010
eingestellt.im Vertrag sind 30 Tage Jahresurlaub eingetragen .4Tage habe ich 2009 genommen. Wieviel Urlaubsanspruch habe ich jetzt noch?
Sehr geehrte "Petra",
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Guten Tag Herr Schrader,
ich arbeite seit 15.08.2010 bei meinem Arbeitgeber. Nach dem Tarifvertrag habe ich 26 Urlaubstage. Bekomme ich auch den Urlaub vom August anteilig? 26/12*4,5=9,75 aufgerundet 10
oder nur 26/12*4=8,66 aufgerundet 9?
Vielen Dank vorab,
Klaus
Hallo, ich habe folgende Frage.
Mein Arbeitsverhältnis begann am 1.August diesen Jahres und endet am 31.Juli des nächsten Jahres. laut Arbeitsvertrag stehen mir 24 Urlaubstage zu. Was passiert nun also mit den Urlaubstagen, die ich bis zum Jahreswechsel noch nicht genommen habe? Verfallen sie oder kann ich sie mit hinüber nehmen, da ich ja nur einen Jahresvertrag habe?
vielen dank im voraus
Guten Tag "Juliane",
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Guten Tag,
ich habe zum 11. Oktober ein neues Beschäftigungsverhältnis angefangen und habe laut Vertrag 26 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche. Mein Arbeitgerber sagt mir, der Urlaubsanspruch berechne sich erst ab dem 01. November, für Oktober hätte ich keinen Anspruch. Ist dies korrekt? Kann ich mir doch kaum vorstellen?
Viele Grüße
Guten Tag "Peter",
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Hallo,
habe am 18.10.2010 angefangen und wurde zum 10.12.2010 gekündigt.
Wieviel würde mir an Teilurlaub zustehen? Denke nur 1,66 Tage aufgerundet auf 2 Tage. ist dies richtig?
Grüße Mathias
Sorry habe es zu spät gelesen das die Beantwortung meiner Frage nicht mehr über dieses Forum bzw. kostenlos möglich ist. Ist für mich aber in Ordnung.
Hallo! Ich arbeite seit 15.Mai 2010 mit 28 Tage Urlaubsanspruch im Jahr. Bin jetzt Schwanger. Geburtstermin 01.04.2011. Mutterschaft bis 31.05.2011. Letzte Arbeitstag gemäß Bescheingung 17.02.2011. Möchte aber mein ganze Urlaub bis 17.02.2011 nehmen und möchte wissen ob ich gut gerechnet habe.
- Jahr 2010 28:12=2,33 / 2,3 x 7,5 Arbeitsmonate = 17,25 abgerundet 17,5 Tagen.
- Jahr 2011 28:12=2,33 / 2,3 x 5 Monaten bis Ende Mutterschaft = 11,5 Tagen. Gesamt 29 Tagen. Bitte um Meinungen wenn sich jemand gut auskennt!danke!
Liebe Michelle197419,
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Hallo,
ich habe am 04.10.2010 angefangen zu arbeiten.
Wieviel Urlaubsanspruch habe ich bis zum Ende des Jahres 2010?
Laut der Personaldame wären es 6,5 laut meinem Chef 6,75. Müsste man nicht in beiden Fällen auf 7 Tage aufrunden gesetzlich?
Hallo,
ich habe am 07.10.2010 angefangen und zwar bei einer Zeitarbeitfirma. Ich habe 24 Tage Urlaub im Jahr (der Vertrag ist unbefristet). Am 28.02. hab ich gekündigt. Also, ich habe 4 volle und einen 2/3 Monat gearbietet.... Ich gehe davon aus, ich habe einen Anspruch auf 9 Tage Urlaub (8 für volle Monate und 1 Tag für Oktober). Und die Zeitarbeitfirma hat mir gesagt, dass ich nur 7 Tage bekomme, da ich in der Probezeit war und für eine Zeitarbeitfirma gearbeitet habe, dass es da andere Regeln gibt. Ist es wahr oder wollen sie mich nur noch veräppeln? (Stehe mit denen vor Gericht, da sie mir meine Krankwoche (mit Krankmeldung) nicht bezahlt haben). Danke im voraus für Ihre Geduld und HIlfe!
Hallo,
hab da auch eine Frage. Ich arbeite seit 10 Jahren in einem Betrieb als Aushilfe 400 euro basis. 2 mal die woche und wollte fragen wieviel urlaub mir zusteht da ich 30 bin und ob er mir meinen ganzen urlaub nehmen kann wenn er den Laden schliesst(betriebsurlaub)denn das hat mein chef vor. Vielen lieben dank
HAllo,
wie wird dies berechnet? Tarifurlaub 30 Tage, vom 01.01. - 30.04. 2 Tagewoche und ab 01.05.-31.12. 3 Tagewoche. Rechnerisch ergibt dies Jahresurlaub von 16 Tagen. wie ist es wenn mann bis zum 30.04.2011 kein Urlaub genommen hat?
Guten Tag,
ich muß leider etwas ausholen, um zu erklären.
Meine Monatsabrechnung wird immer vom 26. gerechnet (26.5.-25.06.), nun habe ich zu Ende Juli gekündigt. Für mich ist es logisch, das ich dann vom 26.6. meine 8 Resturlaubstage zurück rechne und dazu dann noch meine Plusstunden. Die Frau die unsere Stundenzettel und Überstunden kontroliert, meinte, mein letzter Arbeitstag wäre der 21.6.(nur Urlaub zurück gerechnet, ohne Überstunden), aber das wäre dann vom 31.6. zurück gerechnet. Im Vertrag steht Beginn zum 1. Februar, habe aber am 26. 01. meinen ersten Arbeitstag gehabt.
Bevor ich mich da in die Nessel setze, würde ich gerne Ihre Meinung hören.
Liebe Leserinnen und Leser,
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Guten Tag,
ich muß leider etwas ausholen, um zu erklären.
Meine Monatsabrechnung wird immer vom 26. gerechnet (26.5.-25.06.), nun habe ich zu Ende Juli gekündigt. Für mich ist es logisch, das ich dann vom 26.6. meine 8 Resturlaubstage zurück rechne und dazu dann noch meine Plusstunden. Die Frau die unsere Stundenzettel und Überstunden kontroliert, meinte, mein letzter Arbeitstag wäre der 21.6.(nur Urlaub zurück gerechnet, ohne Überstunden), aber das wäre dann vom 31.6. zurück gerechnet. Im Vertrag steht Beginn zum 1. Februar, habe aber am 26. 01. meinen ersten Arbeitstag gehabt.
Bevor ich mich da in die Nessel setze, würde ich gerne Ihre Meinung hören.
Hallo,
wenn ich am 01.02.2011 Angestellt wurde, und laut Vertrag 25tage Urlaub habe, habe ich dann zum jetzigen Zeitpunkt 23Tage (Anteilig 11/12) oder die kompletten 25Tage?
wie ist es wenn ich am 1.7.11 angefangen habe und am 19.12.11 urlaub machen möchte da stehn mir doch schon 12 tage urlaub zu aber mein AG sagt mir ich arbeite ja erst 5 monate dort im Dezember
für mich ist es so habe am1.7.11 angefangen bis 31.12.11 sind es für mich aber 6 monate
Hallo zusammen, ich habe eine wichtige und dringende Frage. Mein Freund (noch-Freund) hatte im Jahr 2010 bereits 93 Tage krank gefeiert. Jetzt im 2011 hat er zum 30.9.11 selbst gekündigt, da er ein nettes Schreiben seitens des Anwalts des Arbeitgebers erhalten hat. Jetzt sind es im 2011 bereits 53 Tage krank Meldung. Seine Aussagen waren immer " ich habe keinen Bock". Na toll. Dafür müssen aber seine Kollegen leiden (daher das noch-Freund). Aber jetzt meine Frage, er hat ja kaum gearbeitet, und zum 30.9.11 selbst gekündigt. Hat mal(wenn er denn hat) 6 Tage und 5 Tage die Woche gearbeitet. Der AG war nett und hat allen zu Anfang bereits 32 Tage Urlaub gewährt. Wieviel Urlaubsanspruch hat er denn jetzt wirklich? Bitte dringend um Rat. Vielen Dank.
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Ich habe meine Ausbildung am 12.09.2011 Begonnen und sie endet am 31.08.2014! Dieses Jahr stehen mir nur 7 Tage Urlaub zur verfügung, habe aber 14 Tage bekommen da ich ins Ausland fahre. Nächstes Jahr stehen mir 24 Tage zur verfügung. Nun meine Frage werden mir die 7 Tage mehr von diesem Jahr nächstes Jahr abgezogen?
Hallo,
ich war geringfügig in einer Spielhalle beschäftigt. Nun bin ich zum 27.09.2011 aus der Firma ausgeschieden und habe meiner Chefin schriftlich mitgeteilt, dass sie mir meinen Urlaubsanspruch bitte auszahlen möchte. Sie weigert sich und will mir keinen bezahlten Urlaub gewähren.
Kann ich dieses Geld einklagen?
danke Gruß Ruth
Hallo, ich arbeite seit 3 Jahren als aushilfe (3-4Tage/Woche) in einem Gastronomiebetrieb. Nun habe ich gekündigt und möchte wissen ob mein AG mir meinen resturlaub auszahlen muss oder nicht. Mein AG meint ich hätte KEIN Anspruch auf Urlaub und schon garnicht auf eine auszahlung, seine Begründung: aushilfen in der Gastronomie steht kein Urlaub zu. Stimmt das?
Hallo
Mein Mann ist 57Jahre und seit 1993 in seiner Firma beschäftigt, er hatte bis 2010, 30Tage Urlaub seit 2011 wurde sein Urlaub auf 24 Tage gekürzt. Was kann man dagegen tun.
hallo, ich bin schwanger und mein mutterschutz geht vom 08.03.2012 bis zum 14.06.2012. ich habe 24 tage urlaub und hätte also quasi einen halben monat später auch einen vollen urlausbanspruch? wie sieht die berechnung denn nun aus, wegen der hälfte des monats oder sind es trotzdem nur 12 Tage urlaubsanspruch?
Hallo zusammen,
seit 04.Oktober 2011 bin ich wieder aus meinem Erziehungsurlaub zurückgekehrt. Ich arbeite nun in Teilzeit 20Std. / Woche 4 Tage x 5 Std. Mein Urlaubsanspruch lt. meines Vollzeitvertrages = 27 Tage. Wieviele Tage Urlaub steht mir in diesem Jahr noch zur Verfügung? und wieviel im Jahr 2012?
Hallo! Ich bin geringfügig beschäftigt und die Anzahl meiner Arbeitstage variiert meistens. Im Schitt komme ich auf mal auf 8, 9 oder auch 11 Tage im Monat die ich arbeite. Laut Arbeitsvertrag bekomme ich seit ich vor 3 Jahren angefangen habe immer 8 Tage Urlaub. Ist das richtig oder steht mir eigentlich mehr zu? Ich weiß nicht so recht wie ich es in meinem Fall berechnen könnte. Vielen Dank!
Hallo,
ich werde ab 01.01.12 70% arbeitenBei 100% beträgt mein Urlaubsanspruch 30 Tage. Die Teilzeit wird folgendermassen aussehen: mittwochs habe ich frei, was somit 20% Reduzierung entspricht. Die restlichen Tage (Mo., Die., Do., Fr.) werde ich jeweils individuell arbeiten. In der Theorie sozusagen je Tag um 2,5% unter der normalen Arbeitszeit.
Meine Frage ist nun, wieviel Urlaubsanspruch ich habe und wieviel Tage ich pro Woche Urlaub nehmen muss.
Mein Wissensstand ist folgendermassen: Da ich an 4 Tagen arbeite, reduziert sich mein Anspruch von 30 auf 24 Tage (nicht auf 70% also 21 Tage). Dafür muss ich pro Woche Urlaub auch 4 Tage Urlaub nehmen (obwohl ich ja täglich 2,5% weniger arbeite) Somit gleicht sich das Ganze unterm Strich aus und ich habe alles in allem, wie jeder andere Arbeitnehmer, 6 Wochen im Jahr Urlaub.
Liege ich hier richtig?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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Hallo,
Busfahrer beginn 01.07.2011
KV ist geregelt (ARbeitnehmer, die am 1.7. noch nicht ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind, erhalten den jeweiligen Anteil der Urlaubsbeihilfe, berechnet vom Eintritt bis zum jeweiligen Stichtag
Im November wurde Weihnachtsgeld anteilig ausbezahlt (von 01.07.-31.12.)
Ist Urlaubsbeihilfe zu bezahlen?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort
Hallo. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag vom 1.09.2011 bis 29.02.2012. Wie viel Urlaub steht mir vom 1.1.2012 bis 29.02.2012 zu? Im ganzen Jahr hätte ich 27 Urlaubstage. Sehe ich es richtig, dass mit für die 2 Monate 5 Tage zustehen?
Lg Lisa
Guten Tag,
ich habe einen Arbeitsvertrag als studentische Aushilfe über 40 Stunden die Woche.Habe am 01.04.2011 angefangen zu arbeiten und bis jetzt noch da arbeiotstätig und wollte wissen was mir an urlaub zusteht+ meine 50% schwerbehinderung
Guten Tag,
ich habe einen Arbeitsvertrag als Geprüfte Werkschutzfachkraft über 40 Stunden die Woche.Habe am 01.04.2011 angefangen zu arbeiten und bis jetzt noch da arbeiotstätig und wollte wissen was mir an urlaub zusteht+ meine 50% schwerbehinderung
ich habe ein problem ich habe so gesgat ein ganzes jahr befirstet gearbeitet und mein vertrag läuft im februar aus und wollte fragen weil ich schon 10 urlaubstage genommen habe und ir dadurch noch 14 zustehen möchten die mir nur 4 geben das ist doch nicht richtig? weil ich eigentlich shcon am 1.2 woanders anfangen könnte geht das ?
Guten Abend,
Ich habe zum 5.10.2011 einen befristeten arbeitsvertrag aufgenommen und diesen zum 31.01.2012 gekündigt. Das ergibt 3 volle arbeitsmonate. Jetzt mein problem: ich errechne mir meinen urlaubsanspruch wie folgt: 26 tage jahresurlaub x 3 arbeitsmonate = 72:12= 6,5 also aufgerundet 7 tage.
Dennoch werden mir nur 6 tage gewährt mit der begründung dass immer ein zwölftel des jahresurlaubs pro monat abgerundet werden und dann das ganze mal 3 monaten nur 6 tage ergibt, also 26:12=2,16~2,0 2,0*3=6
ist das so richtig?
Hallo!
ich habe auch mal eine Frage.Ich arbeite 5 Tage die Woche 19,5 Std., also eine halbe Stelle. Wieviel urlaub steht mir zu?
Guten Tag,
wir möchten rückwirkend zum 1.12.2011 eine Aushilfe mit 30 Stunden/ Monat einstellen.
Den Urlaubsanspruch möchten wir nach Tarif mit 26 Tagen/Jahr bei einer 39 Stunden-Woche (an 5 Tagen) berechnen. Wieviel Urlaub in Stunden stehen der Aushilfe im Monat zu? Die Beschäftigungsdauer beträg 01.12.2011 - 31.7.2012.
Die Mitarbeiterin arbeitet nicht an festen Tagen, sondern wird nach Bedarf eingesetzt.
Vielen Dank vorab.
Guten Tag,
wir möchten rückwirkend zum 1.12.2011 eine Aushilfe mit 30 Stunden/ Monat einstellen.
Den Urlaubsanspruch möchten wir nach Tarif mit 26 Tagen/Jahr bei einer 39 Stunden-Woche (an 5 Tagen) berechnen. Wieviel Urlaub in Stunden stehen der Aushilfe im Monat zu? Die Beschäftigungsdauer beträg 01.12.2011 - 31.7.2012.
Die Mitarbeiterin arbeitet nicht an festen Tagen, sondern wird nach Bedarf eingesetzt.
Vielen Dank vorab.
Hallo , ich habe am 1.6.2011 eine Vollzeittätigkeit angefangen und bin im Krankenschein zum 15.12.2011 gekündigt worden.
Ich hatte 2011 vorher keinen Urlaub , im AV haben wir 30 Tage Urlaub vereinbart. Auf wieviel Tage Urlaubsabgeltung habe ich anspruch ??
Danke im Vorraus
Guten Abend.
Ich habe 2011 zwei Monate Elternzeit genommen. Welche unterbrochen waren von 2 Wochen Arbeit.
Die erste Zeit vom 21.6.bis 18.7.11. Die zweite Zeit vom 29.7. bis 2.9.
Jetzt hat mir mein AG 4 Tage Urlaub von meinen 26 Anspruchstagen gestrichen.
Ist das rechtens so?
Danke im Vorraus.






