Die 400 € Grenze: Dann dürfen Sie Überstunden machen
In der letzten Woche rief ein Arbeitnehmer bei mir an und fragte mich, ob er in seinem 400 € Job eigentlich Überstunden mache dürfe.
„Ja natürlich, aber ...“, habe ich ihm geantwortet. Er musste lachen, da er von einem Rechtsanwalt nichts anderes erwartet hatte. Was kann ich aber für die komplizierten Gesetze?
Hier meine vollständige Antwort: „Ja, natürlich dürfen Sie das. Dabei sollten Sie aber die 400 € Grenze stets im Auge behalten. Um das regelmäßige Arbeitsentgelt feststellen zu können, müssen Sie bei schwankenden Monatslöhnen einen Jahresdurchschnitt bilden. Dabei zählen Sie das gesamte laufende und einmalig gezahlte Entgelt eines Jahres zusammen und teilen es durch 12. Das Ergebnis darf die 400 € Grenze nicht überschreiten. Dabei ist es egal, wie viele Stunden Sie im Monat arbeiten. Eine Höchstgrenze gibt es nicht mehr.“
Und zum Abschluss habe ich meinem Anrufer noch einen Tipp gegeben, der für Arbeitnehmer natürlich auch nachteilig sein kann: Auch Minijobber dürfen seit dem 1. Januar 2009 Arbeitszeitkonten nutzen. Bei einem Zeitkonto werden „Überstunden“ als Guthaben gebucht. Wenn einmal weniger zu tun ist, werden die entsprechenden Zeiten abgezogen. Sie erhalten jeden Monat also das gleiche Geld, egal wie viel Sie arbeiten.






