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08.05.2009
10:04

Sie sollten die 400 € Grenze einhalten

Haben Sie noch den Überblick? Die Minijobs und die damit einzuhaltenden 400 € Grenze bei schwankenden Beschäftigungszeiten und mehreren Beschäftigungen stellen nicht nur Sie als Arbeitnehmer vor große Herausforderungen.

Hier noch einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

 
Ihre Entgelte aus mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Überschreitet Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die 400 € Grenze, haben Sie keinen Minijob. Sie befindet sich mit Ihrem Entgelt in der sogenannten Gleitzone und Sie sind damit voll sozialversicherungspflichtig. Die Arbeitnehmerbeiträge berechnen Sie allerdings aus einem nach bestimmten Regeln reduzierten Arbeitsentgelt.

Um das regelmäßige Arbeitsentgelt feststellen zu können, müssen Sie bei schwankendem Lohn einen Jahresdurchschnitt bilden. Dabei zählen Sie das gesamte laufende und einmalig gezahlte Entgelt eines Jahres zusammen und teilen es durch 12. Das Ergebnis darf die 400 € Grenze nicht überschreiten.

Üben Sie aber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus und kommt eine (oder mehrere) weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung(en) hinzu, gilt folgendes:
•    Die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigung
      bleibt immer versicherungsfrei.
•    Die zweite und jede weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung wird
      mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und dadurch
      versicherungspflichtig.

Beispiel: Sie sind in einem Supermarkt beschäftigt und verdienen dort 1.000 € monatlich. Nebenher putzen Sie in einem Büro und verdienen dort 300 €. Schließlich nehmen Sie noch einen weiteren Nebenjob in einer Bäckerei auf und verdienen dort 150 €. Die Beschäftigung im Supermarkt und die in der Bäckerei werden zusammengerechnet (Verdienst insgesamt 1.150 €). Die Beschäftigung im Büro bleibt als Minijob sozialversicherungsfrei.

Falls Sie die 400 € Grenze überschreiten, Ihr Arbeitgeber unternimmt jedoch nichts, drohen hohe Nachzahlungen. Für Sie und Ihren Arbeitgeber!

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