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20.05.2009
09:56

Aushilfen, Sozialversicherung und Verdienste in Deutschland

Das statistische Bundesamt hat aktuell neue Zahlen zu Verdiensten veröffentlicht. Danach verdienten vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im letzten Jahr in Deutschland im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich durchschnittlich 41.509,00 Euro brutto. Die Arbeitnehmer in Ostdeutschland verdienen 70 % des West-Verdienstniveaus.

 

Die Arbeitgeber bezahlten im letzten Jahr durchschnittlich 29,80 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde. Damit lag das Arbeitskostenniveau in Deutschland nach Dänemark, Luxemburg, Belgien, Schweden, Frankreich und den Niederlanden gemeinsam mit Österreich auf Rang 7. Dänemark hatte mit 36,50 Euro die höchsten Arbeitskosten je Stunde, Bulgarien mit 2,50 Euro die niedrigsten.

Die Lohnnebenkosten sind in Deutschland nicht mehr so hoch: Pro 100,00 Euro Bruttoverdienst zahlten die Arbeitgeber in Deutschland 32,00 Euro Lohnnebenkosten. Damit lag Deutschland auf Rang 15 innerhalb der europäischen Union. Der Durchschnitt beträgt hier 36,00 Euro.

Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber.

Damit aber zum Thema Aushilfen und Sozialversicherung:

Verdienen Sie bis zu 400 €? Haben Sie schon einmal eine Vergleichsrechnung angestellt, was geschehen würde, wenn Sie 401 € bekämen? Dann würden Sie von einer „Aushilfe“ zu einer „Teilzeitkraft“, die Ansprüche aus der Sozialversicherung hat. Hier einmal die Rechenbeispiele:

I. Der 400-€-Job

Wenn Sie einen 400-€-Job als Aushilfe haben, bleibt Ihnen der gesamte Betrag in Höhe von 400,00 € erhalten. Mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden addiert. Kommen Sie nach der Zusammenrechnung auf über 400 €, sind sämtliche Beschäftigungsverhältnisse sozialversicherungspflichtig. Sie können allerdings neben einem Hauptjob einen Mini-Job haben.

Wichtig ist hiebei, dass Sie keine Ansprüche aus der Sozialversicherung haben, also keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Ihr Arbeitgeber muss zusätzlich 30 % an Pauschalabgaben an die Minijobzentrale leisten.

II. Der 401-€-Job


Falls Sie 401 Euro und mehr verdienen, in Steuerklasse I sind und gesetzlich mit einem Beitragssatz von 15,5 % krankenversichert sind verbleiben Ihnen netto 318,69 Euro. Sie haben damit aber vollen Sozialversicherungsschutz! Bei Steuerklasse V bekommen Sie lediglich noch 269,28 Euro.

Trotzdem gilt es genau zu überlegen, was günstiger ist. Ein 400-€Job, in dem Sie sich noch freiwillig krankenversichern müssen, ist für Sie sicherlich teurer, als ein 401-€-Job, mit dem Sie unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung kommen.

Sagen Sie Ihrem Chef, dass auch für ihn ein 401-€-Job günstiger ist, als die 30-%-Abgabe beim Minijob.

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