18.06.2009

Kontopfändung – Wenn der Lohn nicht ausgezahlt wird

Falls Sie Schulden haben und Urteile gegen Sie in der Welt sind, könnte schnell Ihr Bankkonto gepfändet werden. Das bedeutet, dass Ihr Konto zunächst vollständig blockiert ist. Sämtliche anfallenden Zahlungen des täglichen Lebens können erst einmal nicht über das Konto abgewickelt werden. Das gilt für Miete, Nebenkosten, aber auch die Barabhebungen für den Kauf von Lebensmitteln und Ähnlichem. Erst, wenn Sie eine Entscheidung des Amtsgerichts über die Freigabe erhalten, können Sie über den Betrag wieder verfügen. Eine solche Freigabe erhalten Sie aber nicht ohne weiteres.

 
Bisher war es so, dass eine Bank 2 Wochen ab Zustellung des
Pfändungsbeschlusses erst an den Gläubiger auszahlen durfte. Während der Zeit konnte das Konto nicht genutzt werden. Auf Antrag des Schuldners hat das Vollstreckungsgericht dann den pfändungsfreien Betrag errechnet und die Pfändung des Guthabens, welches darüber hinausgeht, durch Beschluss aufgehoben. Für Selbständige bestand überhaupt kein Pfändungsschutz.

Nun hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der zwischenzeitlich auch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Künftig können Sie ein sogenanntes P-Konto führen. Mit diesem Konto werden Leistungen in Höhe der Pfändungsfreigrenzen auf jeden Fall geschützt. Auch Sozialleistungen, beispielsweise das ALG-II werden besser geschützt. Bisher musste dieses Geld binnen 7 Tagen abgehoben werden.

Auch Selbständige erhalten nunmehr einen Pfändungsschutz. Sämtliche Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit werden wie Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen berücksichtigt.

Sie dürfen aber jeweils nur ein P-Konto besitzen.

Besonders wichtig: Kündigungen von Girokonten wegen einer Pfändung werden in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.

Die Bundesregierung will damit erreichen, dass jedem ein Girokonto zukommen und verbleiben kann. Dieses ist sicherlich auch für Sie als Teilnahme am modernen Wirtschaftsleben dringend erforderlich. Leider ist es heutzutage auch so, dass Arbeitnehmer in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit und sogar in ihrer Existenz bedroht sind, wenn sie kein Girokonto vorweisen können.

Achtung: Das Gesetzesvorhaben ist bereits beendet und das Gesetz muss nur noch in Kraft treten. Die ersten P-Konten wird es aber wohl erst Mitte 2010 geben, damit die Banken sich darauf einstellen können. Diese lange Zeitspanne ist wirklich völlig unverständlich. Bis dahin sollten Sie bei einer Kontopfändung möglichst schnell gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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