23.06.2009
11:08

Befristeter Arbeitsvertrag - Das sollten Sie am Ende der Befristung tun

Gestern hat eine Leserin eine Frage zu meinem Blog vom 11.05.2009 gestellt. Da die Frage vermutlich für viele interessant ist, möchte ich sie für alle hier beantworten.

Frage (sinngemäß): „Wie sähe es aus, wenn ich seit 4 Jahren befristete Verträge bekommen hätte und ich mich plötzlich arbeitssuchend melden soll?...keine Begründung in den letzten Arbeitsverträgen und es gibt Beschäftigte, die nach mir eingestellt wurden…“

 

Antwort: Das ist eine typische Frage, wie ich sie schon häufig erlebt habe. Natürlich ist jeder Einzelfall anders zu beurteilen und aus der Ferne ohne Kenntnis der einzelnen Vertragsinhalte können natürlich nur generelle Tipps gegeben werden. Aber auch das kann schon weiterhelfen.

Grundsätzlich ist das Arbeitsverhältnis zunächst einmal beendet, wenn die letzte Befristung ausläuft.

Aber: Häufig sind Befristungen unwirksam und zudem muss jeder Arbeitgeber einen sozialen Mindestschutz gewährleisten.

Zeitbefristete Verträge ohne Sachgrund oder Zweckbefristung sind ohnehin grundsätzlich nur für die Dauer von 2 Jahren möglich. Es spricht also viel dafür, dass in dem oben genannten Fall die Befristungen unwirksam sind. Außerdem muss jeder Arbeitgeber einen sozialen Mindestschutz gewährleisten. Letztendlich soll damit genau das vermieden werden: Neue Arbeitnehmer werden eingestellt und alte müssen zeitgleich gehen.

Mein Tipp: Sie sollten die letzte Befristung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Haben Sie dafür kein Geld, sprechen Sie ihn auf einen Beratungshilfeberechtigungsschein an, den es beim Amtsgericht gibt.

Wichtig: 3 Wochen nach Ende der Befristung müssen Sie etwas unternommen haben. Bis zu diesem Datum muss eine Klage gegen die Befristung bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein. Andernfalls wird die Befristung auf jeden Fall wirksam.

Es spricht aber in dem Fall der Fragestellerin viel dafür, dass die Befristung unwirksam ist.

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angelina
23.06.2009

Vielen dank herr schrader,
kann man solche fakten klar zu tisch bringen, bsp.weise bei einem gespräch?
oder was sollte man da genau beachten?

RA Schrader
24.06.2009

Man sollte stets miteinander sprechen. Wichtig ist nur, dass man sich dabei nicht über den Tisch ziehen läßt und nichts unüberlegt unterschreibt.
Und wie immer: gespräche unterbrechen nicht die 3-Wochen-Frist, in der eine Klage zu erheben ist!
Beste Grüße
Arno Schrader

vera
08.07.2009

Hallo herr schrader.....
wie angelina arbeite ich auch schon seit 4 jahren befristet....alles läuft bei mir genauso........

jetzt soll ein weiterer vertrag von mir unterzeichnet werden, der bis 31.08.09 verlängert wird, weil der träger noch am verhandeln ist, wie es personell weiter geht......
soll ich diesen vertrag überhaupt unterschreiben????
(letzter vertrag endet 31.07.09)

Ra Schrader
08.07.2009

Das kann ich Ihnen aus der "Ferne" auch nicht beantworten. Ich vermute, dass Sie in einer Fortbildungseinrichtung für Arbeitslose tätig sind. Oftmals sind die (Zweck-) Befristungen dort unwirksam. Aber wenn Sie doch nun eine "Verlängerung" erhalten, was spricht dagegen, die zu unterschreiben? - Nur ein Grund: Sie können die bisherige Befristung nur 3 Wochen nach dem Ende gerichtlich überprüfen lassen. Das könnten Sie aber auch, wenn Sie jetzt den neuen Vertrag unterschreiben.

Beste Grüße
Arno Schrader

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