So berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch
Wie viel Urlaub steht Ihnen eigentlich zu? Wissen Sie es? Und was ist, wenn Sie kein volles Urlaubsjahr zusammen bekommen? Wie berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch?
Schauen Sie zunächst in Ihren Arbeitsvertrag. In aller Regel steht dort Ihr Urlaubsanspruch. Er kann sich jedoch auch aus
• dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG),
• Tarifverträgen,
• Betriebsvereinbarungen,
• einzelnen Zusagen oder
• gesetzlichen Sonderregelungen
ergeben.
Nach dem BUrlG haben Sie einen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Werktagen bei einer 5-Tage-Woche, usw.
Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Sie aber erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr die Wartezeit nicht erfüllt haben, steht Ihnen ein Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zu. Das Gleiche gilt, falls Sie nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres ausscheiden. Scheiden Sie aber nach Erfüllung der 6-monatigen Wartezeit in der 2. Jahreshälfte aus, also der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember, haben Sie den vollen Urlaubsanspruch!
Beispiele:
1. Ihr Arbeitsverhältnis beginnt am 1. Februar und endet am 31. Mai. Es hat also vier Monate gedauert. Sie haben Anspruch auf vier Zwölftel Ihres Jahresanspruchs.
2. Ihr Arbeitsverhältnis beginnt am 1. Januar und endet am 30. Juni. Nun haben Sie Anspruch auf sechs Zwölftel.
3. Falls Ihr Arbeitsverhältnis aber wiederum am 1. Januar beginnt und am 31. Juli endet, haben Sie Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Urlaub für das Kalenderjahr.
Wichtig: Nur bei der Berechnung des Teilurlaubs runden Sie Urlaubstage, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage auf.
Am Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Bescheinigung über den genommenen und den abgegoltenen Urlaub.
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Wie siehts es bei mir mit dem Urlaubsanspruch aus? Ich habe mein Arbeitsverhältnis am 18.08.2008 begonnen und nun läuft mein Zeitvertrag zum 30.07.2009 aus. Mir stehen im Kalenderjahr nach vertrag 25 Tage zu. den urlaub aus 2008 und 4,5 Tage aus 2009 habe ich schon genommen.
Stehen mir jetzt für 2009 die vollen 25 Tage zu oder nur 7/12tel?
Danke
Guten Tag "Steffen", in Ihrem Fall wird nicht gezwölftelt. Sie haben den vollen Anspruch aus dem Bundesurlaubsgesetz. Sie werden nach der Wartezeit im 2. Halbjahr ausscheiden.
Beste Grüße
Arno Schrader
Hallo,
das Arbeitsverhältnis meiner Mutter ändet nach 29-jähriger Betriebsangehörigkeit am 30.06.2009.
wie viel Urlaubsanspruch hat sie, 6/12 oder hat sie den vollen Urlaubsanspruch für das Jahr?
Vielen Dank im Voraus
Melanie
Guten Tag "Melanie",
nach dem Gesetz sind es tatsächlich nur 6/12, da sie im 1. Halbjahr ausscheidet. Aber bitte noch einmal im Arbeitsvertrag und evt. in Tarifverträgen nachsehen.
Beste Grüße
ArnoSchrader
Danke für die prompte Antwort.
Ich habe also Anspruch auf 25 Tage Urlaub aus 2009 obwohl mein Vertrag nur bis 30.07.2009 geht?
Wie wäre es wenn mein derzeitiger AG mir die 25 Tage gibt oder ausbezahlt und ich fange dann bei einem anderem AG an? Muss der "neue" AG mir dann einen anteiligen Urlaub für 2009 gewähren oder fällt dieser durch die Abgeltung des "alten" AG weg?
Guten Morgen "Steffen",
es steht Ihnen zunächst der komplette Jahresurlaub nach dem BUrlG zu (20 Tage bei 5-Tage-Woche). Der Rest unter Umständen nicht, hier kann im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertag anderes geregelt sein. Gehen Sie aber zunächst von den vollen 25 Tagen aus. Richtig ist aber auch, dass Ihr neuer Arbeitgeber Ihnen dann keinen Urlaub gewähren muss. In fast allen Fällen wird aber im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart, so dass auch dann noch Urlaubsansprüche hinzukommen.
Schönes Wochenende
Arno Schrader
Hallo zusammen.
2008 habe ich an Teilzeit an 4 Tagen die Woche gearbeitet. Mein Urlaubsanspruch war 4/5 von 30 Tagen Vollzeitanspruch, also 24 Tage. Einen Resturlaub von 4 Tagen durfte ich in dieses Jahr übertragen, so das ich einen Anspruch von 28 Tagen hatte.
Am 20.4.2009 habe ich wieder eine Vollzeittätigkeit begonnen, mit 5 Tagen die Woche. Bis dahin hatte ich 13 Urlaubstage benommen. Wie groß ist jetzt der Anspruch für den Rest des Jahres? Wird der Rest von 15 Tagen einfach hochgerechnt auf 18,75 (15*5/4)?
Hallo Herr Schrader,
ich habe laut Vertag einen Anspruch auf 27UT.
Dieser wurde jetzt zum 31.08.09 gekündigt.
sprich- voller Uralubsanspruch.
Jetzt will mir mein Chef erklären, dass ich und mein RA keine Ahnung hätten.
Da im Vertrag steht: Bei Antritt oder Beendigung des AV wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt. Er beruft sich (angeblich) auf seinen RA, der behaupten würde: "Es steht im Vertrag, also gilt es! Sonst brüchte man ja keinen abschließen".
Gesetz geht in dem Fall doch vor Vertrag, oder?
(Es ist kein Tarifvertrag)
Offensichtlich will Sie Ihr Arbeitgeber Sie zwingen, vor Gericht zu ziehen. Gesetz geht vor Vertrag.
Mein Tipp: Weisen Sie Ihren AG doch einmal auf § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG hin:
"Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden."
Arno Schrader
Vielen Dank Herr Schrader,
genau damit hab ich es auch versucht.
laut §13 kann ja nur ein TARIFVERTRAG davon abweichen. Urteile sagen erlauben in diesen zwar das zwölfteln, jedoch nur bis zum gesetzl. Mindestanspruch.
Da wir keinen TV und auch keine Hinweise auf einen Bezug zu einem TV im Vertrag haben, sehe ich seine Ausführung als nichtig an.
Auch eine Begrenzung auf 20Tage scheint mir nicht realistisch, da sich das Gesetz ja nicht nur auf den Mindestanspruch bezieht sondern vom vollen Urlaubsanspruch "spricht".
auch wenn in manchen Foren davon gesprochen wird.
MFG
Kai
Hallo,
ich habe laut Arbeitgeber 29 Werktage Urlaub dies würde 24 Urlaubstage entsprechen bei einer 5 Tage Woche oder? Bekomme aber nur 23 Tage. Dann wird mir 1 Tage wegen Rosenmontag abgezogen (ist klar) aber dann noch 1 Tag weil der Betrieb wegen Schützenfest zu hat. Ist das o.k.?
MfG
Steffi
Ich komme auch auf 24 Tage. Die Abzüge für die "Feiertage" sind wohl okay, da dann Betriebsferien sein düften und der gesamte Betrieb geschlossen hat.
Gruß
Arno Schrader
Guten Tag,
ich habe einen Arbeitsvertrag als studentische Aushilfe über 20 Stunden die Woche. Im Vertrag steht nichts über Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, steht mir diese trotzdem per Gesetz zu? Desweiteren steht dort, mir stünden "5 Tage à 8 Stunden" Urlaub zu. Wären diese bezahlt? Und warum nur 5 und nicht 12? Ist der Vertrag so rechtens? Bitte um Hilfe.
Hallo!
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen steht auch Aushilfen zu. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der gearbeiteten Wochenarbeitstage. Nach dem Gesetz gibt es 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche, also zum Beispiel 8 Tage bei einer 2-Tage-Woche. Bitte umrechnen. Gibt es einen höheren Anspruch aus einem Tarifvertrag? Bitte prüfen.
Gruß Arno Schrader
Hallo zusammen,
ich habe am 01.03.2009 angefangen, und wurde am 28.08 zum 30.09 gekündigt. Nach meiner Berechnung stehen mir nun 7/12 des Jahresurlaubs zu, oder der ganze?
Habe morgen ein Gespräch mit meinem Chef!!
Danke im Vorraus
Guten Tag, wieso anteilig? Das Arbeitsverhältnis besteht Ende September 7 Monate und endet im 2. Halbjahr. Also gibt es gestzlich den gesamten Urlaub. Das ergibt sich im Umkehrschluss aus § 5 Abs. 1 c) BUrlG. Dort steht, dass es nur den teilweisen Urlaub gibt, wenn man in der ersten Jahreshälfte ausscheidet.
Gruß
Arno Schrader
www.arnoschrader.de
Hallo Herr Schrader,
lt. meinem AV entfällt mein Resturlaub bei Kündigung im zweiten Halbjahr. Ist das rechtens?? Habe keinen AV auf TV.
NEIN!
Arno Schrader
www.arnoschrader.de
Danke
hallo,
ich habe letztes jahr im november angefangen zu arbeiten hatte da einen aushilfsvertrag. seit oktober diesen jahres habe ich einen teilzeitvertrag. wollte urlaub einreichen aber mein cheff hat es abgelehnt. kann er das so ohne weiteres? habe ich keinen anspruch auf urlaub? wenn doch wieviele tage stehen mir zu?
hallo,
ich habe letztes jahr im november angefangen zu arbeiten hatte da einen aushilfsvertrag. seit oktober diesen jahres habe ich einen teilzeitvertrag. wollte urlaub einreichen aber mein cheff hat es abgelehnt. kann er das so ohne weiteres? habe ich keinen anspruch auf urlaub? wenn doch wieviele tage stehen mir zu?
Hallo! Ich werde zum 15.11. bei meinem jetzigen AG kündigen (innerhalb dergesetzliche Kündigungsfrist). Urlaub ist bei mir im Vertrag mit 28 Arbeitstagen angegeben. Dieses Jahr habe ich erst 14,5 Arbeitstage Urlaub genommen. Wieviel Resturlaub steht mir zu? Die vollen 28 Tage? Können Sie mir u.a. auch den § nennen, wo das genau steht?
Eine weitere Frage noch: Kann es Probleme geben, wenn die Urlaubstage die man genommen hat nie wirklich dokumentiert worden sind? Mein jetzige AG ist ein recht junges Unternehmen, wo die Lohnbuchhaltung u.a. extern geregelt wird. Urlaub mussten wir aber nie wirklich einreichen. Absprache hat genügt (natürlich wurden die Urlaubstage von uns Festangestellten in einer Tabelle eingetragen). Wie sieht das rechtlich aus?
Hallo
Mache zur Zeit ein Berufspraktikium was in jeweils 6 Monaten geteilt ist. Für das ganze Jahr stehen mir 26 Urlaubstage zu. Diese sind jeweils auf 13 Tage pro Halbjahr aufgeteilt. Im 1. Halnjahr habe ich von den 13 Tagen nur 8 inanspruche genommen. Im zweiten halbjahr musste ich 15 tage nehmen und habe aus dem 1. halbjahr 2 tage mit rüber genommen. Jetzt Habe ich gekündigt und mir wird erzählt das ich keinen anspruch mehr auf Urlaub habe weil ich vor Ablauf meines Vertrages gehe. Wer kann mir helfen bin der meinung das mir noch Urlaub zu steht weil ich ja aus dem 1. Halbjahr noch 3 Tage übrig habe.
Das ist nicht in Ordnung. Ihnen steht der volle Urlaubsanspruch zu.
Arno Schrader
Mein Jahresvertrag hab ich zum 01.03.2009 unterschriben und darin steht,das ich Urlaubsanspruch 33 Tage habe. Jetzt endet der Vertrag am 28.02.2010. Habe ich Anspruch auf diese 33 Tge?
Hallo Herr Schrader,
ich wurde zusammen mit einem Dutzend weiteren Kolleginnen/ Kollegen vom 01.07.2009 - 31.01.2010 befristet ohne Sachgrund eingestellt. Laut Tarifvertrag TV-BA haben wir 29 Tage Jahresurlaub, anteilig also 15 Tage für 2009, laut Arbeitgeber. Einige von uns sind jedoch der Meinung, dass wir die 20 Tage gesetzl. Mindesturlaub für 2009 haben. Unser Arbeitgeber beruft sich jedoch auf § 4 BUrlG und legt diesen Paragraphen so aus, dass der Anspruch erst am 01.01.2010, also im neuen Jahr entsteht. Deshalb gibt es auch nur 15 Tage. Zumal wir ja auch nicht in der 2. Jahreshälfte ausscheiden, sondern erst im neuen Jahr.
Wie sehen Sie den Fall? Können Sie uns eine Grundlage, z. B. Urteil vom Bundesarbeitsgericht, nennen mit der wir gegenüber unserem Arbeitsgeber argumentieren können?
Vielen Dank, auch im Namen meiner Kollegen, im Voraus.
Hallo Herr Schrader,
ich bin schwanger und werde voraussichtlich am 16. August (errechneter Geburtstermin) den Mutterschutz antreten. Dieser dauert ja 8 Wochen. Also ab 11. Oktober gehe ich bis Ende des Jahres in Elternzeit, in der ich m.E. keinen Urlaubsanspruch mehr habe.
Mein normaler Jahresurlaub beträgt 30 Tage.
Wieviel Urlaub kann ich nun vor dem Mutterschutz nehmen, was steht mir zu?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Anneliese
Guten Tag "Anneliese", zu Ihrem Thema werde ich in der kommenden Woche nochmals einen eigenen Blog schreiben. Zunächst jedoch so viel: Ihnen hilft § 17 MuSchG. Vielleicht schauen Sie sich den einmal an (im Internet leicht zu finden, googeln Sie einfach). Ihnen geht durch den Mutterschutz kein Urlaub verloren. Sie können also Ihre 30 Tage auch vor dem Entbindungstermin nehmen.
Beste Grüße
Arno Schrader
Guten Tag Herr Schrader,
ich habe am 17.06.2009 meine Arbeitsstelle angetreten. Am 30.11.2009 wurde mir zum 31.12.2009 gekündigt. Also in der 1. Jahreshälfte begonnen und wurde in der 2.Hälfte gekündigt (nach 6 monatiger Wartezeit). Im Arbeitsvertrag wurden keine Regelungen betreff Urlaub vorgenommen, deswegen gehe ich von der gestzlichen Mindestregelung aus. Liege ich richtig mit der Annahme, daß mir der gesamte Jahresurlaub zusteht, da mein ehemaliger Chef mir diesen nicht gewährt und wegen des Betriebsurlaubs über die Weihnachtsfeiertage nun das letzte Gehalt gekürzt hat.
Hallo Herr Schrader,
ich habe eine 30 Std Arbeitsstelle, arbeite 5 Tage in der Woche und an 2 Wochenenden im Monat jeweils einen Tag. Auf wieviel Urlaubstage habe ich Anspruch? In meinem AV stehen 24 Werktage drin. Muss ich dann auch die Samstage als Urlaubstage zählen (wenn ich Urlaub beantrage), wenn ich meine 2 Wochenenddienste geleistet habe?
Hallo Herr Schrader,
mein Arbeitsvertrag (Vollzeitstelle) geht vom 01.07.09 bis zum 31.07.10. Ich habe im letzten Jahr somit 15 Tage Urlaub gehabt.
Stehen mir nun in diesem Jahr 18 oder 25 Tage Urlaub zu?
Vielen Dank vorab für Ihre Auskunft!
Freundliche Grüße,
Ann-Kristin
Guten Tag Herr RA. Schrader !
Meine Frage betrifft Betriebschliessungen, jedes Jahr das selbe Problem. Ist es rechtens, das ein Betrieb mehrmals im Jahr schliesst und von den AN verlangt Urlaub oder unbezahlt ? Wir haben sehr wenig für gemeinsamen Urlaub, da Handel und Bau schon schlecht zu vereinbaren sind, aber es werden uns so noch 14 - 16 AT gemeinsam genommen, wegen, 23.12.- gesamte erste Woche im neuen Jahr, Fastnacht bis Aschermittwoch, sowie alle Brückentage im Jahr, wird nicht gearbeitet.Es gab schon heftige Diskusionen, aber der AG meint, es ist sein Recht, wenn er Urlaub an- ordnet. Müssen wir uns nun damit abfinden, überwiegend getrennt Urlaub zu machen ???( bekommen beide 30 AT Urlaub)
Wir danken für Ihre Antwort : Heinz und Christine
Hallo!
Ich habe einen befristeten Vertrag (6 Monate) seit November 2009 bis Mai 2010 auf Stundenlohnbasis. Ab 1.3.2010 werde ich aber auch noch Teilzeit woanders arbeiten und wenn der befristete Vertrag nicht verlängert wird, auch nur dort arbeiten.
1. Frage: Wenn ich zwei Jobs habe, habe ich bei beiden Arbeitnhemern den Anspruch auf Urlaub?
2. Frage: Wenn das 1. Arbeitsverhältnis endet und ich bis Mai 11 Urlaubstage nehme, habe ich für das ganze Jahr beim anderen AG 11 Tage weniger?
3. Frage: Muss ich dann diesen Urlaub nehmen oder kann ich sagen, ich möchte die restlichen Tage beim anderen AG nehmen?
Danke!!!
Hier meine Antworten:
1. Frage: ja
2. Frage: ja, das ist gesetzlich so geregelt
3. Frage: Sie müssen Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch bekommen, egal bei welchem Arbeitgeber.
Gruß Arno Schrader - Rechtsanwalt
Gruß Arno Schrader - Rechtsanwalt
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Also wenn man zwei Jobs hat, hat man quasi doppelt so viel Urlaubstage, also bei zwei Arbeitgebern soviel, wie man erarbeitet.
Darf der jetzige Arbeitgeber mir vorschreiben, dass ich alle Urlaubstage nehmen muss?
Der Arbeitgeber darf den Urlaub unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche anordnen.
Gruß Arno Schrader - Rechtsanwalt