So berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch

Wie viel Urlaub steht Ihnen eigentlich zu? Wissen Sie es? Und was ist, wenn Sie kein volles Urlaubsjahr zusammen bekommen? Wie berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch?

 
Schauen Sie zunächst in Ihren Arbeitsvertrag. In aller Regel steht dort Ihr Urlaubsanspruch. Er kann sich jedoch auch aus
•    dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG),
•    Tarifverträgen,
•    Betriebsvereinbarungen,
•    einzelnen Zusagen oder
•    gesetzlichen Sonderregelungen
ergeben.

Nach dem BUrlG haben Sie einen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Werktagen bei einer 5-Tage-Woche, usw.

Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Sie aber erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr die Wartezeit nicht erfüllt haben, steht Ihnen ein Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zu. Das Gleiche gilt, falls Sie nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres ausscheiden. Scheiden Sie aber nach Erfüllung der 6-monatigen Wartezeit in der 2. Jahreshälfte aus, also der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember, haben Sie den vollen Urlaubsanspruch!

Beispiele:

1. Ihr Arbeitsverhältnis beginnt am 1. Februar und endet am 31. Mai. Es hat also vier Monate gedauert. Sie haben Anspruch auf vier Zwölftel Ihres Jahresanspruchs.

2. Ihr Arbeitsverhältnis beginnt am 1. Januar und endet am 30. Juni. Nun haben Sie Anspruch auf sechs Zwölftel.

3. Falls Ihr Arbeitsverhältnis aber wiederum am 1. Januar beginnt und am 31. Juli endet, haben Sie Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Urlaub für das Kalenderjahr.

Wichtig: Nur bei der Berechnung des Teilurlaubs runden Sie Urlaubstage, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage auf.

Am Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Bescheinigung über den genommenen und den abgegoltenen Urlaub.

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  • 85 Kommentare
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Steffen
17.06.2009

Wie siehts es bei mir mit dem Urlaubsanspruch aus? Ich habe mein Arbeitsverhältnis am 18.08.2008 begonnen und nun läuft mein Zeitvertrag zum 30.07.2009 aus. Mir stehen im Kalenderjahr nach vertrag 25 Tage zu. den urlaub aus 2008 und 4,5 Tage aus 2009 habe ich schon genommen.
Stehen mir jetzt für 2009 die vollen 25 Tage zu oder nur 7/12tel?
Danke

RA Schrader
18.06.2009

Guten Tag "Steffen", in Ihrem Fall wird nicht gezwölftelt. Sie haben den vollen Anspruch aus dem Bundesurlaubsgesetz. Sie werden nach der Wartezeit im 2. Halbjahr ausscheiden.

Beste Grüße

Arno Schrader

Melanie
18.06.2009

Hallo,
das Arbeitsverhältnis meiner Mutter ändet nach 29-jähriger Betriebsangehörigkeit am 30.06.2009.
wie viel Urlaubsanspruch hat sie, 6/12 oder hat sie den vollen Urlaubsanspruch für das Jahr?

Vielen Dank im Voraus
Melanie

RA Schrader
19.06.2009

Guten Tag "Melanie",

nach dem Gesetz sind es tatsächlich nur 6/12, da sie im 1. Halbjahr ausscheidet. Aber bitte noch einmal im Arbeitsvertrag und evt. in Tarifverträgen nachsehen.

Beste Grüße

ArnoSchrader

Steffen
19.06.2009

Danke für die prompte Antwort.

Ich habe also Anspruch auf 25 Tage Urlaub aus 2009 obwohl mein Vertrag nur bis 30.07.2009 geht?

Wie wäre es wenn mein derzeitiger AG mir die 25 Tage gibt oder ausbezahlt und ich fange dann bei einem anderem AG an? Muss der "neue" AG mir dann einen anteiligen Urlaub für 2009 gewähren oder fällt dieser durch die Abgeltung des "alten" AG weg?

RA Schrader
20.06.2009

Guten Morgen "Steffen",
es steht Ihnen zunächst der komplette Jahresurlaub nach dem BUrlG zu (20 Tage bei 5-Tage-Woche). Der Rest unter Umständen nicht, hier kann im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertag anderes geregelt sein. Gehen Sie aber zunächst von den vollen 25 Tagen aus. Richtig ist aber auch, dass Ihr neuer Arbeitgeber Ihnen dann keinen Urlaub gewähren muss. In fast allen Fällen wird aber im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart, so dass auch dann noch Urlaubsansprüche hinzukommen.
Schönes Wochenende
Arno Schrader

Sonja Fuchs
25.06.2009

Hallo zusammen.

2008 habe ich an Teilzeit an 4 Tagen die Woche gearbeitet. Mein Urlaubsanspruch war 4/5 von 30 Tagen Vollzeitanspruch, also 24 Tage. Einen Resturlaub von 4 Tagen durfte ich in dieses Jahr übertragen, so das ich einen Anspruch von 28 Tagen hatte.

Am 20.4.2009 habe ich wieder eine Vollzeittätigkeit begonnen, mit 5 Tagen die Woche. Bis dahin hatte ich 13 Urlaubstage benommen. Wie groß ist jetzt der Anspruch für den Rest des Jahres? Wird der Rest von 15 Tagen einfach hochgerechnt auf 18,75 (15*5/4)?

Kai
12.08.2009

Hallo Herr Schrader,

ich habe laut Vertag einen Anspruch auf 27UT.
Dieser wurde jetzt zum 31.08.09 gekündigt.
sprich- voller Uralubsanspruch.
Jetzt will mir mein Chef erklären, dass ich und mein RA keine Ahnung hätten.
Da im Vertrag steht: Bei Antritt oder Beendigung des AV wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt. Er beruft sich (angeblich) auf seinen RA, der behaupten würde: "Es steht im Vertrag, also gilt es! Sonst brüchte man ja keinen abschließen".

Gesetz geht in dem Fall doch vor Vertrag, oder?
(Es ist kein Tarifvertrag)


RA Schrader
12.08.2009

Offensichtlich will Sie Ihr Arbeitgeber Sie zwingen, vor Gericht zu ziehen. Gesetz geht vor Vertrag.

Mein Tipp: Weisen Sie Ihren AG doch einmal auf § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG hin:
"Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden."

Arno Schrader

Kai
13.08.2009

Vielen Dank Herr Schrader,
genau damit hab ich es auch versucht.

laut §13 kann ja nur ein TARIFVERTRAG davon abweichen. Urteile sagen erlauben in diesen zwar das zwölfteln, jedoch nur bis zum gesetzl. Mindestanspruch.

Da wir keinen TV und auch keine Hinweise auf einen Bezug zu einem TV im Vertrag haben, sehe ich seine Ausführung als nichtig an.

Auch eine Begrenzung auf 20Tage scheint mir nicht realistisch, da sich das Gesetz ja nicht nur auf den Mindestanspruch bezieht sondern vom vollen Urlaubsanspruch "spricht".

auch wenn in manchen Foren davon gesprochen wird.

MFG
Kai

Steffi
16.08.2009

Hallo,

ich habe laut Arbeitgeber 29 Werktage Urlaub dies würde 24 Urlaubstage entsprechen bei einer 5 Tage Woche oder? Bekomme aber nur 23 Tage. Dann wird mir 1 Tage wegen Rosenmontag abgezogen (ist klar) aber dann noch 1 Tag weil der Betrieb wegen Schützenfest zu hat. Ist das o.k.?

MfG
Steffi

RA Schrader
17.08.2009

Ich komme auch auf 24 Tage. Die Abzüge für die "Feiertage" sind wohl okay, da dann Betriebsferien sein düften und der gesamte Betrieb geschlossen hat.

Gruß
Arno Schrader

Marie
29.08.2009

Guten Tag,
ich habe einen Arbeitsvertrag als studentische Aushilfe über 20 Stunden die Woche. Im Vertrag steht nichts über Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, steht mir diese trotzdem per Gesetz zu? Desweiteren steht dort, mir stünden "5 Tage à 8 Stunden" Urlaub zu. Wären diese bezahlt? Und warum nur 5 und nicht 12? Ist der Vertrag so rechtens? Bitte um Hilfe.

RA Schrader
31.08.2009

Hallo!

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen steht auch Aushilfen zu. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der gearbeiteten Wochenarbeitstage. Nach dem Gesetz gibt es 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche, also zum Beispiel 8 Tage bei einer 2-Tage-Woche. Bitte umrechnen. Gibt es einen höheren Anspruch aus einem Tarifvertrag? Bitte prüfen.

Gruß Arno Schrader

hans
01.09.2009

Hallo zusammen,

ich habe am 01.03.2009 angefangen, und wurde am 28.08 zum 30.09 gekündigt. Nach meiner Berechnung stehen mir nun 7/12 des Jahresurlaubs zu, oder der ganze?

Habe morgen ein Gespräch mit meinem Chef!!

Danke im Vorraus

RA Schrader
02.09.2009

Guten Tag, wieso anteilig? Das Arbeitsverhältnis besteht Ende September 7 Monate und endet im 2. Halbjahr. Also gibt es gestzlich den gesamten Urlaub. Das ergibt sich im Umkehrschluss aus § 5 Abs. 1 c) BUrlG. Dort steht, dass es nur den teilweisen Urlaub gibt, wenn man in der ersten Jahreshälfte ausscheidet.

Gruß

Arno Schrader
www.arnoschrader.de

Susanne Klöpfer
03.09.2009

Hallo Herr Schrader,

lt. meinem AV entfällt mein Resturlaub bei Kündigung im zweiten Halbjahr. Ist das rechtens?? Habe keinen AV auf TV.

RA Schrader
03.09.2009

NEIN!

Arno Schrader

www.arnoschrader.de

Susanne
03.09.2009

Danke

Franziska
07.10.2009

hallo,
ich habe letztes jahr im november angefangen zu arbeiten hatte da einen aushilfsvertrag. seit oktober diesen jahres habe ich einen teilzeitvertrag. wollte urlaub einreichen aber mein cheff hat es abgelehnt. kann er das so ohne weiteres? habe ich keinen anspruch auf urlaub? wenn doch wieviele tage stehen mir zu?

Franziska
07.10.2009

hallo,
ich habe letztes jahr im november angefangen zu arbeiten hatte da einen aushilfsvertrag. seit oktober diesen jahres habe ich einen teilzeitvertrag. wollte urlaub einreichen aber mein cheff hat es abgelehnt. kann er das so ohne weiteres? habe ich keinen anspruch auf urlaub? wenn doch wieviele tage stehen mir zu?

Anna
09.10.2009

Hallo! Ich werde zum 15.11. bei meinem jetzigen AG kündigen (innerhalb dergesetzliche Kündigungsfrist). Urlaub ist bei mir im Vertrag mit 28 Arbeitstagen angegeben. Dieses Jahr habe ich erst 14,5 Arbeitstage Urlaub genommen. Wieviel Resturlaub steht mir zu? Die vollen 28 Tage? Können Sie mir u.a. auch den § nennen, wo das genau steht?
Eine weitere Frage noch: Kann es Probleme geben, wenn die Urlaubstage die man genommen hat nie wirklich dokumentiert worden sind? Mein jetzige AG ist ein recht junges Unternehmen, wo die Lohnbuchhaltung u.a. extern geregelt wird. Urlaub mussten wir aber nie wirklich einreichen. Absprache hat genügt (natürlich wurden die Urlaubstage von uns Festangestellten in einer Tabelle eingetragen). Wie sieht das rechtlich aus?

Doreen
09.11.2009

Hallo
Mache zur Zeit ein Berufspraktikium was in jeweils 6 Monaten geteilt ist. Für das ganze Jahr stehen mir 26 Urlaubstage zu. Diese sind jeweils auf 13 Tage pro Halbjahr aufgeteilt. Im 1. Halnjahr habe ich von den 13 Tagen nur 8 inanspruche genommen. Im zweiten halbjahr musste ich 15 tage nehmen und habe aus dem 1. halbjahr 2 tage mit rüber genommen. Jetzt Habe ich gekündigt und mir wird erzählt das ich keinen anspruch mehr auf Urlaub habe weil ich vor Ablauf meines Vertrages gehe. Wer kann mir helfen bin der meinung das mir noch Urlaub zu steht weil ich ja aus dem 1. Halbjahr noch 3 Tage übrig habe.

RA Schrader
11.11.2009

Das ist nicht in Ordnung. Ihnen steht der volle Urlaubsanspruch zu.

Arno Schrader

Bianca
17.11.2009

Mein Jahresvertrag hab ich zum 01.03.2009 unterschriben und darin steht,das ich Urlaubsanspruch 33 Tage habe. Jetzt endet der Vertrag am 28.02.2010. Habe ich Anspruch auf diese 33 Tge?

Patrice
10.12.2009

Hallo Herr Schrader,

ich wurde zusammen mit einem Dutzend weiteren Kolleginnen/ Kollegen vom 01.07.2009 - 31.01.2010 befristet ohne Sachgrund eingestellt. Laut Tarifvertrag TV-BA haben wir 29 Tage Jahresurlaub, anteilig also 15 Tage für 2009, laut Arbeitgeber. Einige von uns sind jedoch der Meinung, dass wir die 20 Tage gesetzl. Mindesturlaub für 2009 haben. Unser Arbeitgeber beruft sich jedoch auf § 4 BUrlG und legt diesen Paragraphen so aus, dass der Anspruch erst am 01.01.2010, also im neuen Jahr entsteht. Deshalb gibt es auch nur 15 Tage. Zumal wir ja auch nicht in der 2. Jahreshälfte ausscheiden, sondern erst im neuen Jahr.

Wie sehen Sie den Fall? Können Sie uns eine Grundlage, z. B. Urteil vom Bundesarbeitsgericht, nennen mit der wir gegenüber unserem Arbeitsgeber argumentieren können?
Vielen Dank, auch im Namen meiner Kollegen, im Voraus.

Anneliese
07.01.2010

Hallo Herr Schrader,
ich bin schwanger und werde voraussichtlich am 16. August (errechneter Geburtstermin) den Mutterschutz antreten. Dieser dauert ja 8 Wochen. Also ab 11. Oktober gehe ich bis Ende des Jahres in Elternzeit, in der ich m.E. keinen Urlaubsanspruch mehr habe.
Mein normaler Jahresurlaub beträgt 30 Tage.
Wieviel Urlaub kann ich nun vor dem Mutterschutz nehmen, was steht mir zu?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Anneliese

RA Arno Schrader
07.01.2010

Guten Tag "Anneliese", zu Ihrem Thema werde ich in der kommenden Woche nochmals einen eigenen Blog schreiben. Zunächst jedoch so viel: Ihnen hilft § 17 MuSchG. Vielleicht schauen Sie sich den einmal an (im Internet leicht zu finden, googeln Sie einfach). Ihnen geht durch den Mutterschutz kein Urlaub verloren. Sie können also Ihre 30 Tage auch vor dem Entbindungstermin nehmen.
Beste Grüße
Arno Schrader

Matthias
15.01.2010

Guten Tag Herr Schrader,
ich habe am 17.06.2009 meine Arbeitsstelle angetreten. Am 30.11.2009 wurde mir zum 31.12.2009 gekündigt. Also in der 1. Jahreshälfte begonnen und wurde in der 2.Hälfte gekündigt (nach 6 monatiger Wartezeit). Im Arbeitsvertrag wurden keine Regelungen betreff Urlaub vorgenommen, deswegen gehe ich von der gestzlichen Mindestregelung aus. Liege ich richtig mit der Annahme, daß mir der gesamte Jahresurlaub zusteht, da mein ehemaliger Chef mir diesen nicht gewährt und wegen des Betriebsurlaubs über die Weihnachtsfeiertage nun das letzte Gehalt gekürzt hat.

Catrin
03.02.2010

Hallo Herr Schrader,

ich habe eine 30 Std Arbeitsstelle, arbeite 5 Tage in der Woche und an 2 Wochenenden im Monat jeweils einen Tag. Auf wieviel Urlaubstage habe ich Anspruch? In meinem AV stehen 24 Werktage drin. Muss ich dann auch die Samstage als Urlaubstage zählen (wenn ich Urlaub beantrage), wenn ich meine 2 Wochenenddienste geleistet habe?

Ann-Kristin
15.02.2010

Hallo Herr Schrader,

mein Arbeitsvertrag (Vollzeitstelle) geht vom 01.07.09 bis zum 31.07.10. Ich habe im letzten Jahr somit 15 Tage Urlaub gehabt.
Stehen mir nun in diesem Jahr 18 oder 25 Tage Urlaub zu?

Vielen Dank vorab für Ihre Auskunft!
Freundliche Grüße,
Ann-Kristin

Christine
22.02.2010

Guten Tag Herr RA. Schrader !
Meine Frage betrifft Betriebschliessungen, jedes Jahr das selbe Problem. Ist es rechtens, das ein Betrieb mehrmals im Jahr schliesst und von den AN verlangt Urlaub oder unbezahlt ? Wir haben sehr wenig für gemeinsamen Urlaub, da Handel und Bau schon schlecht zu vereinbaren sind, aber es werden uns so noch 14 - 16 AT gemeinsam genommen, wegen, 23.12.- gesamte erste Woche im neuen Jahr, Fastnacht bis Aschermittwoch, sowie alle Brückentage im Jahr, wird nicht gearbeitet.Es gab schon heftige Diskusionen, aber der AG meint, es ist sein Recht, wenn er Urlaub an- ordnet. Müssen wir uns nun damit abfinden, überwiegend getrennt Urlaub zu machen ???( bekommen beide 30 AT Urlaub)
Wir danken für Ihre Antwort : Heinz und Christine

Marie
23.02.2010

Hallo!
Ich habe einen befristeten Vertrag (6 Monate) seit November 2009 bis Mai 2010 auf Stundenlohnbasis. Ab 1.3.2010 werde ich aber auch noch Teilzeit woanders arbeiten und wenn der befristete Vertrag nicht verlängert wird, auch nur dort arbeiten.
1. Frage: Wenn ich zwei Jobs habe, habe ich bei beiden Arbeitnhemern den Anspruch auf Urlaub?
2. Frage: Wenn das 1. Arbeitsverhältnis endet und ich bis Mai 11 Urlaubstage nehme, habe ich für das ganze Jahr beim anderen AG 11 Tage weniger?
3. Frage: Muss ich dann diesen Urlaub nehmen oder kann ich sagen, ich möchte die restlichen Tage beim anderen AG nehmen?
Danke!!!

RA Schrader
24.02.2010

Hier meine Antworten:

1. Frage: ja

2. Frage: ja, das ist gesetzlich so geregelt
3. Frage: Sie müssen Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch bekommen, egal bei welchem Arbeitgeber.
Gruß Arno Schrader - Rechtsanwalt
Gruß Arno Schrader - Rechtsanwalt

Marie
25.02.2010

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Also wenn man zwei Jobs hat, hat man quasi doppelt so viel Urlaubstage, also bei zwei Arbeitgebern soviel, wie man erarbeitet.
Darf der jetzige Arbeitgeber mir vorschreiben, dass ich alle Urlaubstage nehmen muss?

RA Schrader
26.02.2010

Der Arbeitgeber darf den Urlaub unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche anordnen.
Gruß Arno Schrader - Rechtsanwalt

Kathi
25.03.2010

Hallo Herr RA Schrader,

ich arbeite seit 2008 über Zeitarbeit. Jetzt werde ich ab 01.04. eine feste stelle annhemen. Es wurde ein AHV vereinbart und mein Urlaub von 5 tagen wird mir ausbezahlt. Ich würde den aber gerne mit zu meinem Arbeitgeber nehmen. Laut der Zeita. bekomm ich den trotzdem ausbezahlt und ich bekomme noch ein Formular für meinen neuen Arbeitgeber da mir ja die Erholungszeit zusteht. Das habe ich nicht ganz verstanden. Ich kann doch nicht urlaub ausgezahlt bekommen und diesen dann noch bei der anderen Firma nehmen oder? Wie ist sowas denn geregelt? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe

Helen
30.03.2010

Hallo Herr RA Schrader,

mein letztes Arbeitsverhältnis hat am 13.06.2009 begonnen und am 28.02.2010 geendet.
Für das Jahr 2009 standen mir anteilig 8 Urlaubstage zu. 6 davon konnte ich trotz Wartezeit im Jahr 2009 nehmen.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir die zwei übrigen Urlaubstage nach Ausscheiden ausgezahlt werden müssen? Desweiteren würde mich interessieren, wieviel Urlaubstage mir für Januar und Februar 2010 zustehen (5-Tage Woche/20 Tage Urlaub), bzw wieviele Urlaubstage insgesamt abgegolten werden müssen.Bisher habe ich noch keine Zahlungen erhalten. Gibt es eine Frist in der ein ehemaliger Arbeitgeber noch ausstehende Gelder zahlen muss?

Vielen Dank für Ihre Zeit.

MfG

RA Schrader
31.03.2010

Zum Alturlaub: Ja, der muss abgegolten werden, wenn er nicht am 31.12.2009 verfallen ist.
Für Jan. + Feb. erhalten Sie auch jeweils 2 Tage.
Eine Frist für den Arbeitgeber gibt es: Die TAge sind abzugelten. Das hätte bis zum 28.02.2010 geschehen müssen.

Gruiß Arno Schrader - Rechtsanwalt

Peter
06.04.2010

Hallo Zusammen
Also:
ich arbeite im ÖD
Mein Vertrag läuft vom 01.04.2010 bis zum 31.12.2010
laut vertrag stehen mir 26 UT pro jahr zu.
laut meiner Rechnung stehen mir jetzt 19,5 Tage zu...
aber ich hab gehört das ich ein mindest urlaub dann habe von 20 tagen

Matthias
06.04.2010

Sehr gehrter Herr Schrader,
ich arbeite im Tarif nach TVL, wenn ich zum fristgerecht zum 30.9.2010 kündige, wie viel Urlaub steht mir bei einem gesamt Jahresurlaub von 29 Tagen zu?

Patrick
22.04.2010

Hallo Herr Schrader,
ich habe in diesem Monat (April 2010) mein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen begonnen und insgesamt 26 Urlaubstage.
Für den Monat April 2010 wurde auf Grund der Verteidigung meiner Abschlussarbeit vertraglich vereinbart, dass ich nur 50% arbeite und dementsprechend bezahlt bekomme. Bezüglich des Urlaubs gab es in diesem Monat keine gesonderten Regelungen und ich bin davon ausgegangen, dass mir dadurch anteilig Urlaub für einen halben Monat zusteht.
Laut Unternehmen wird jedoch nur ein voller Monat in die Urlaubsberechnung mit aufgenommen also haben sie mit 8Monaten gerechnet und mir 17d vorgegeben. Wenn ich selber rechne komme ich jedoch einschließlich halber April bis zum 31.12. 2010 (8,5 Monate) auf 18 Urlaubstage (abgerundet von 18,42d). De facto fehlt mir dann natürlich ein ganzer Tag. Ist das rechtmäßig?
Ich bedanke mich schon einmal vorab für eine Anwort und verbleibe mit Grüßen.
Patrick

Michelle
26.04.2010

Hallo Herr Schrader!
Ich habe da ein kleines problem und zwar ist mein Arbeitsvertrag noch von 2004 als ich nach der ausbildung übernommen wurde.
Mein chef ist vor 2jahren verstorben und die Erben gem. weiß nicht genau wie das mit dem Urlaub ist.
Die tage steigen ja je nach alter und Firmenangehörigkeit soweit ich weiß.
Aber wie genau weiß ich dass nicht könnten sie mir Helfen?
Ich bedanke mich vorab für ihre Hilfe und Verbleibe mit Grüßen.
Michelle

Marcel
27.05.2010

ich habe mal eine frage bin ein gala-bauer hab am 22.03.2010 angefangen und ende dieses jahr also wenn schnee ist.Habe da 20 urlaubstage ist das rechtlich?geh 5tage arbeiten.hab aber nun erfahren bzw gemerkt das auf mein lohnzettel nur 15tage stehen geht das?
mfg marcel

Erich
01.06.2010

Hallo
ich habe eine frage
mein Arbeitsverhälnis endet am 31.07 2010
bin seid dem 01.03.2009 dabei
jetzt meine frage wieviel Urlaubsanspruch habe ich für diese zeit habe schon 9 tage genommen Anspruch habe ich auf 24 plus 5 Tage wegen Schwerbehinderung
Danke schon mal

Friesenjung
10.06.2010

Moin,
ich bin seit dem 01.02.2009 beschäftigt und habe meinen letzten Arbeitstag in der alten Firma am 14.07.2010 und fange am 15.07.2010 in der neue Firma an. Wieviel Urlaub steht mir in der alten Firma zu?
Gerne mit dem dazugehörigen §§ :-)
Vielen Dank für die Antwort im Voraus!

Angelika
16.06.2010

Sehr geehrter Herr RA Schrader,

bei der Berechnung meines Teilurlaubs komme ich auf 6 Tage:
22 Tage / 12 = 1,833.. x 3 Monate = 5,5 => aufrunden: 6 Tage

mein Arbeitgeber aber kommt auf 5:
22 Tage / 12 = 1,833.. => abrunden: 1,83 x 3 Monate = 5,45 => abrunden: 5 Tage

Ist das Abrunden vom Zwischenergebnis zulässig?
Ist das Abrunden vom Endergebnis zulässig?

Vielen Dank

Ralf
18.06.2010

Hallo
Bei mir liegt folgender Fall vor.
Ich habe in einem Unternehmen in dem ich vorher schon einmal tätig war wieder angefangen zu arbeiten.
Das Problem ist folgendes:
Erster Arbeitstag war der 19.04.2010, der Jahresurlaub beträgt 26 Tage.
Ich habe jetzt einfach gerechnet: 26/12*8,5=18,41
Daraus ergeben sich für mich 18,5 Tage Urlaub.

Laut Personalbüro bekomme ich nur 17 Tage. Die Rechnen 26/12*8=17,3 Tage. Die werden abgerundet und für den fast halben April gibt es eh nichts!?!

Ist das richtig, oder zählt für mich vielleicht sogar Anspruch auf vollen Jahresurlaub, da ich ja länger als ein halbes Jahr in 2010 Arbeite.

Danke vorab

Ralf

Selinchen
18.06.2010

Hallo.
Ich habe bei mir im Betrieb gekündigt zum 1.Juli. Bzw. mein letzter Arbeitstag wird am 30.Juni sein.
Meine Frage: Die letzte Woche sind nur 3 Tage, da der 30.Juni ein Mittwoch ist, hätte ich eine Arbeitswoche die nur aus 3 Tagen besteht. Jetzt wollte ich gerne wissen, ob mir in den 3 Tagen noch ein Tag frei zu steht oder nicht?

Liebe Grüße

RA Arno Schrader
21.06.2010

Hallo Angelika, ich halte das Abrunden vom Zwischenergebnis für unzulässig.

RA Arno Schrader
21.06.2010

Nein, zumindest nach dem Gesetz gibt es Teilurlaub nur für volle Kalendermonate.

Ralf
21.06.2010

Hallo Herr Schrader

ich vermute die Antwort vom 21.06.2010 war für mich bestimmt. Das mit dem Teilurlaub für volle Kalendermonate dachte ich mir schon fast.
Aber ist es denn tatsächlich richtig, daß mir eigentlich sowieso der volle Jahresurlaub zusteht, da ich in diesem Jahr länger als 6 Monate bei der Firma beschäftigt sein werde?

Vielen Dank vorab für Ihren klasse Service

Ralf


Hier noch einmal zur Info mein erster Eintrag:

Hallo
Bei mir liegt folgender Fall vor.
Ich habe in einem Unternehmen in dem ich vorher schon einmal tätig war wieder angefangen zu arbeiten.
Das Problem ist folgendes:
Erster Arbeitstag war der 19.04.2010, der Jahresurlaub beträgt 26 Tage.
Ich habe jetzt einfach gerechnet: 26/12*8,5=18,41
Daraus ergeben sich für mich 18,5 Tage Urlaub.

Laut Personalbüro bekomme ich nur 17 Tage. Die Rechnen 26/12*8=17,3 Tage. Die werden abgerundet und für den fast halben April gibt es eh nichts!?!

Ist das richtig, oder zählt für mich vielleicht sogar Anspruch auf vollen Jahresurlaub, da ich ja länger als ein halbes Jahr in 2010 Arbeite.

Müller
22.06.2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgendes 'Problem':
Ich bin über eine Zeitarbeitsfirma seit dem
17.12.2009 eingestellt, nun habe ich zum 15.07.2010 gekündigt. Laut Arbeitsvertrag stehen mir im Jahr 24 Urlaubstage zu.

Auf wieviel Urlaubstage habe ich nun Anspruch?

Würde mich sehr über einen Tipp freuen.

Vielen Dank dafür im Voraus!

Viele Grüße

RA Arno Schrader
24.06.2010

Auf die vollen 24 Tage, Da Sie im 2. Halbjahr auscheiden.

Rechtsanwalt Arno Schrader
24.06.2010

Von den § 4 und 5 des Bundesurlaubsgesetztes kann tatsächlich durch einen Tarifvertrag abgewichen werden. Ihre wohl letzte Chance: Prüfen Sie, ob der Tarifvertrag überhaupt zur Anwendung kommt. Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag, was dort dazu steht.

Müller
25.06.2010

danke für die Info, werde dies prüfen!

Angelika
26.06.2010

Hallo Herr Schrader,

vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Es ist wirklich super was Sie hier machen.

katja
06.07.2010

ich bin seit 10 oktober letzten jahres in einem festen arbeitsverhältnis habe noch keinen urlaub genommen da mein arbeitgeber der meinung ist ich müsste die vetretung aus eigener tasche bezahlen.MEINE FRAGE DARF ER DAS?

RA Arno Schrader
07.07.2010

Natürlich haben Sie einen Anspruch auf Urlaub. Ihre Vertrtung müssen Sie nicht aus eigener Tasche bezahlen. Das ist Sache Ihres Arbeitgebers.

katja
07.07.2010

Hallo Herr Schrader,
danke für ihre Antwort nur ist mein Arbeitgeber nicht einsichtig und meinte er könne mir den urlaub nicht geben da er kein geld hätte meine vertretung zu bezahlen und somit kann ich den urlaub nicht bekommen.Am 30.09.2010 endet mein Arbeitsvertrag und ich habe während des ganzen Jahres nicht einen Tag urlaub gehabt was kann ich jetzt tun ?
Darf ich die ganzen 24 Tage am stück nehmen ?

RA Arno Schrader
08.07.2010

Beantragen Sie schriftlich, am besten per Einschreiben, Ihren Urlaub. Gewährt Ihr Chef den Urlaub nicht, erhalten Sie wenigstens am Ende eine Abgeltung.
Was macht Ihr Arbeitgeber eigentlich, wenn Sie einmal karnk sind? Sollen Sie Ihre Vertretung dann auch bezahlen? Einfach unglaublich...

katja
09.07.2010

Dieses Problem hatte ich im letzten Jahr ich war eine woche krank und musste auch hier meine vertetung bezahlen von meinem Geld

Sandra Müller
19.07.2010

Hallo Herr Schrader,

in meinem Arbeitsvertrag ist vereinbart dass mir ab dem 2. Bechäftigungsjahr 1 Urlaubstag mehr zu steht.

Ich arbeite dort seit 01.08.2008.

Ab wann genau steht mir dieser zusätzliche Urlaubstag zu?

Liebe Grüße,
Sandra

Katja
21.07.2010

Hallo Herr Schrader,
ich habe bei meinem Chef Urlaub eingereicht meiner meinung stehen mir noch 22 tage urlaub zu er ist da wiedermal anderer meineung.
Wenn ich mal frei hatte muste ich meine vetretung bezahlen und jetzt meint er es spielt dabei keine rolle ob ich die vertetungen bezahlt habe oder nicht ich hätte eine 5 bis 6 tage woche und wenn er gnädig ist könnte ich noch 5 tage urlaub haben aber es steht mir doch bezahlter urlaub zu oder nicht ich weis nicht was ich jetzt noch machen soll!
Abeitgeber hat für mich eine förderung über das Grundsicherungsamt (entgeltvariante)steht mir nicht die ganze förderung zu und muss diese nicht auch tariflich sein?
Ich habe das gefühl das ich von meinem Arbeitgeber mächtig übern Tisch gezogen werde was kann ich machen ?
Liebe Grüße
Katja

RA Arno Schrader
21.07.2010

Bitte gehen Sie mit Ihrem Fall zu einem Rechtsanwalt. Sie werden offensichtlich "über den Tisch gezogen".

Sandra Müller
22.07.2010

Hallo Herr Schrader,

in meinem Arbeitsvertrag ist vereinbart dass mir ab dem 2. Bechäftigungsjahr 1 Urlaubstag mehr zu steht.

Ich arbeite dort seit 01.08.2008.

Ab wann genau steht mir dieser zusätzliche Urlaubstag zu?

Liebe Grüße,
Sandra

Andreas K.
24.07.2010

Hallo,

ich habe am 07.06.2010 eine unbefristete Tätigkeit bei einer Zeitarbeitsfirma aufgenommen die mir laut Tarif der IG-Z 24 Tage Urlaub für das gesamte Jahr gewährt. Auf meiner ersten Lohnabrechnung war nun ein Resturlaub von 12 Tagen für 2010 ausgewiesen(ich habe noch keinen genommen).
Meine Frage: Müssten es nicht mindestens 13 oder gar 14 Tage sein die mir zustehen? Oder zählen hier nur volle Monate?

MfG

Andreas

Sandra Müller
24.07.2010

Hallo Herr Schrader,

in meinem Arbeitsvertrag ist vereinbart dass mir ab dem 2. Bechäftigungsjahr 1 Urlaubstag mehr zu steht.

Ich arbeite dort seit 01.08.2008.

Ab wann genau steht mir dieser zusätzliche Urlaubstag zu?

Liebe Grüße,
Sandra

RA Arno Schrader
27.07.2010

Hallo Andreas K., es zählen nur die vollen Monate.

RA Arno Schrader
27.07.2010

Das ist nun wirklich eine gute Frage. Ich denke, dass Ihnen dieser Anspruch ab dem 1.8.2009 zugestanden hat. Seit dem Jahr 2009 hatten Sie also einen Tag länger Urlaub.

Marcel
28.07.2010

Guten Tag,
ich habe einen Studentenjob, welcher vom 05.07.2010 bis zum 03.09.2010 zeitlich befristet ist.

Die Frage, ob ich anspruch auf Urlaub habe ist ja bereits geklärt, denn den hab ich, nur: Wann hab ich bei diesem Zeitraum den Urlaubsanspruch? Heißt es, das wenn die vollen Monate zählen, ich erst einen kompletten Monat bei der Arbeit gewesen sein muss, also vom 1.7 bis 1.8, oder ist ein voller Monat auch vom 5.7.2010 bis 5.8.2010?

Es wäre doch ungerecht, wenn ich am 2.7 eingestellt bin und sagen wir bis zum 27.8 arbeiten müsste, denn dann hätte cih nicht einen vollen Monat gearbeitet, also keinen Urlaubsansrpuch, wohingegen einer der am 1.7 eingestellt wird und bis zum Ende des Monats arbeitet dann Urlaubsanspruch hat, obwohl dieser ja weniger gearbeitet hat.

Also, reicht es eine bestimmte Anzahl von Tagen dagewesen zu sein um den vollen Monat zu erreichen oder bezieht sich voller Monat tatsächlich auf den Kalendermonat, was meineserachtens reichlich unfair wäre.

Ich hoffe mein Problem ist jedem ersichtlich :)

Vielen Dank im vorraus!!!

Marcel
28.07.2010

Die Festangestellten haben übrigens tariflich vereinbarten urlaub von 30 Tagen das Jahr!

Ums nochmal auf den Punkt zu bringen:

Ab Wann steht mir Urlaub zu, wieviel Tage währen das dann?

Was heißt "voller Monat" in Bezug auf das, was ich oben beschrieben habe?

Cagla
01.08.2010

Ich hab da mal eine Frage.

Mein Manager und der Betriebsleiter haben dieses Jahr angeordnet das alle die hälfte ihres Jahresurlaubs bis ende Juni nehmen müssen. Ist das Rechtlich verboten oder nicht es steht nichts in dem TV drin.

Danke im vorraus

2000Antworten
05.08.2010

Hallo, ich hoffe auf eine undierte Auskunft.

Ich habe eine 6 Tage Woche mit einer Arbeitszeit von 20 Stunden. Im Arbeitsvertrag steht ein Urlaubsanspruch von 12 Tagen. Mir wurde letztes Jahr erklärt, dass das bei Teilzeitkräften so üblich ist und sich daraus 24 Tage Urlaub im Jahr ergeben.

Jetzt halte ich erneut einen Arbeitsvertrag für das kommende Jahr in den Händen. Meine Arbeitszeit wurde auf 25 Stunden wöchentlich heraufgesetzt und es ist ein Urlaubsanspruch von 15 Tagen eingesetzt.

Wieviele tatschliche Urlaubstage stehen mir, als Teilzeitkraft denn nun tatsächlich zu???

Danke für eine sinnvolle Erklärung

Marion

Arno Schrader
06.08.2010

Hallo Marion, es ist völlig egal, wieviel Stunden Sie pro Woche arbeiten. Es kommt nur auf die Anzahl der Tage an. Arbeiten Sie an 6 Tagen in der Woche, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf 24 U-Tage, bei einer 5-Tage-Woche auf 20 U-Tage, usw.

Melanie
09.08.2010

Hallo, ich arbeitete vom 21.01.2010 und habe zum 31.08.2010 gekündigt. Mein Chef wollte mir nur 1/12 des Resturlaubs geben (also pro Monat 2 Urlaubstage= 16 Stück )aber ich habe protestiert weil ich den vollen Urlaubsanspruch 24 Tage nach der Wartezeit habe, und der Firmenanqalt hat mir recht gegeben und ein Schreiben geschickt das ich den vollen anspruch auf den Urlaub habe. wer eine kopie braucht kann sich bei mir melden!
mfg Melli

zentris
10.08.2010

Hallo Herr Schrader,
wie verhält es sich mit Teilurlaubsanspruch vor der Elternzeit - wird das wie Resturlaub vor Betriebsaustritt behandelt - wird hier auch aufgerundet?
Momentane Info ist, dass ich 7,5 Tage Resturlaub habe -ich bin der Ansicht, dass dies auf 8 Tage zu runden ist. Stimmt das?
Danke und Gruß
zentris

Martin
10.08.2010

Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma im dritten Jahr beschäftigt, die nach BZA Tarif bezahlt. Ich möchte nun zum 15.09.10 das Arbeitsverhältnis kündigen. Mir stehen laut Tarifvertrag 26 Arbeitstage (bei 5 Tage-Woche) Urlaub zu.
Im Tarifvertrag steht:
§11.2 Tarifverträg Zeitarbeit BZA – DGB-Tarifgemeinschaft
geändert durch Änderungstarifverträge vom 09.03.2010

..
Im Ein- und Austrittsjahr hat der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber Anspruch auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs, als er volle Monate bei ihm beschäftigt war.

Also: 26 Urlaubstage/12 Monate*8 volle Monate Zugehörigkeit = 17 Tage

Da mein Ausscheiden aber in der zweiten Jahreshälfte des Jahres stattfindet, habe ich unter Berücksichtigung des Bundesurlaubgesetzes (BUrlG) §§§ 4,5,13 und allgemeiner Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichtes Anspruch auf den vollen Erholungsurlaub.
Stehen mir weil der Urlaub gemäß Tarifvertrages unter dem Mindesturlaub des BUrlG liegt die vollen 26 Tage Urlaub oder 20 Tage Urlaub gemäß BUrlG zu ? Oder ist der Tarifvertrag bindend ?

MfG Martin

Arno Schrader
10.08.2010

Hallo Martin, nach § 13 BUrlG kann von § 5 BUrlG abgewichen werden. Es gilt also der Tarifvertrag.

Martin
10.08.2010

Danke für die schnelle Antwort, ich habe aber eine kurze Nachfrage:
Bezüglich §13 BUrlG Absatz 1
Im Übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs.2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
und §5 BUrlG Absatz 1 Teilurlaub
1/12 Regelung bei Ausscheiden im 1. Halbjahr
Warum ist in meinem Fall der Tarifvertrag bindend, da es doch offensichtlich eine Schlechterstellung im Vergleich zum Urlaubsanspruch nach BUrlG gibt ?
Laut Tarif anteiliger Urlaub von 17 Tagen und gemäß BUrlG Anspruch auf 20 Tage.
Mfg
Martin

Arno Schrader
10.08.2010

Hallo Martin, durch Tarifvertrag darf eine Schlechterstellung erfolgen, im übrigen, also z.B. durch Arbeitsvertrag, nicht.

Bärchen87
11.08.2010

Hallo,
ich bin über eine zeitarbeitsfirma beschäftigt. Die Firma hat kurzarbeit und ich bin aber nicht in der kurzarbeit. Kann deswegen aber keine 40 Stunden arbeiten da wir nur von Mo- DO. arbeiten. Ich verzichte dadurch ja auf Geld. Und habe jetzt einen Vertrag über 36 Stunden die Woche an 4 Tagen. Wieviel anspruch auf Urlaub habe ich dann??
Danke für die Hilfe

Arno Schrader
11.08.2010

Das ergibt sich aus dem anzuwendenden Tarifvertrag. Da müssen Sie hineinschauen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber. Der muss Ihnen den geben.

zentris
12.08.2010

Hallo Herr Schrader,
- anbei noch eine Ergänzung zu meinem ursprünglichen Beitrag-
Ich habe ganz vergessen, folgende Informationen anzugeben:
- es gibt keinen Tarifvertrag
- im Arbeitsvertrag steht nur : 30 Tage Urlaubsanspruch
Ich hoffe dies hilft der Klärung.
Mit freundlichen Grüßen
zentris

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