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24.07.2009
08:43

Mobbing – was ist das eigentlich?

Der Begriff Mobbing wird häufig schnell verwendet. Was aber ist Mobbing genau?

Mobbing hat immer
•    den Ausschluss einer Person zum Ziel,
•    wobei die Betroffenen glauben sollen,
•    sie hätten an der Situation selbst verursacht.

 
Mobbing aus arbeitpsychologischer Sicht
•    wird durch einen Konflikt ausgelöst,
•    besteht aus fortgesetzten Anfeindungen oder Schikanen,
•    von denen jede einzelne isoliert betrachtet geringfügig sein kann und
•    ist keine einmalige Aktion, sondern ein Prozess, der sich zuspitzt.

Mobbing aus arbeitsrechtlicher Sicht:

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen hat in seinem Urteil vom 10.04.2001 (Az.: 5 Sa 403/00) folgende Definition von Mobbing aufgestellt.

"Im arbeitsrechtlichen Verständnis erfasst der Begriff des „Mobbing“ fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Ein vorgefasster Plan ist nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der Gelegenheiten ist ausreichend.“

Hinweis: Lesen Sie morgen mehr zum Thema Mobbing!

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