Mobbing – das sind Ihre Ansprüche
Falls Sie gemobbt werden, haben Sie Ansprüche gegen
• den Mobber und
• Ihren Arbeitgeber.
Ihr Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern Fürsorgepflichten, die ihn dazu zwingen, seine Mitarbeiter auch vor Diskriminierungen und Anfeindungen untereinander zu schützen.
Gegenüber dem Mobbing-Täter sind folgende Sanktionen durch den Arbeitgeber denkbar:
• Ermahnung
• Abmahnung
• Umsetzung
• Versetzung
• Kündigung
Wird Ihr Arbeitgeber trotz eines erhobenen Vorwurfs nicht aktiv, kommt gegen Ihren Arbeitgeber in Betracht:
• ein Schadensersatzanspruch (z.B. Gehaltsausfälle) und
• Schmerzensgeldansprüche.
Wenn der Arbeitgeber selber mobbt, können zudem Ansprüche auf Unterlassung und bei ehrverletzenden Äußerungen ein Recht auf Widerruf bestehen.
Tipp: Auch gegen den mobbenden Kollegen haben Sie Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf, Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Beweisbarkeit: Haben Sie keine Angst vor einer fehlenden Beweisbarkeit der Mobbing-Handlungen. Wichtig ist zunächst, dass Sie ein Mobbing-Tagebuch führen. Die meisten Verfahren scheitern daran, dass die einzelnen Vorwürfe nicht exakt geschildert werden können. Das Problem ist in erster Linie nicht die Beweisbarkeit, sondern die fehlende exakte Darstellung der Vorfälle.







