Negatives Arbeitszeitkonto – Der Arbeitnehmer muss nicht zahlen
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte in seinem Urteil vom 26.03.2008, Az.: 2 Sa 314/07, eine interessante Entscheidung zu fällen.
Muss ein Arbeitnehmer ein negatives Zeitkonto ausgleichen?
Das war geschehen: Ein Arbeitnehmer war ca. 2 Jahre bei einem Arbeitgeber beschäftigt. Die Parteien hatten vereinbart, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Minus-Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto bei Ausscheiden in Rechnung stellen kann. Bei Ende des Arbeitsverhältnisses wollte der Arbeitgeber immerhin 1.971,00 € von dem Arbeitnehmer wieder haben. In dieser Höhe war das Arbeitszeitkonto entsprechend im Minus.
Das Landesarbeitsgericht war der Auffassung, dass die entsprechende arbeitsvertragliche Klausel unwirksam war. Bei einem negativen Arbeitszeitkonto handelt es sich nach den Richtern um einen Lohnvorschuss des Arbeitgebers. Allerdings ist stets Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer alleine darüber entscheiden kann, ob und in welchem Umfang das negative Guthaben entsteht. Daran fehlte es hier. Ursache für das negative Gutachten war ausschließlich, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht genügend Arbeit zur Verfügung stellen konnte. Ohne das Arbeitszeitkonto wäre der Arbeitgeber in Annahmeverzug geraten. Insoweit wird der Arbeitnehmer durch die getroffene Klausel unangemessen benachteiligt.
Fazit: Ist auch bei Ihnen das Konto ins Minus gerutscht und das Arbeitsverhältnis beendet, spricht viel Dafür, dass Sie die Zeit weder nacharbeiten noch einen finanziellen Ausgleich zahlen müssen.
- 4 Kommentare
Mein Chef will sage und schreibe über 7.800€ von mir.....
Nachdem ich Ihn jetzt wegen nicht bezahltem Urlaub (siehe Beiträge vom 17+18.08) nach seinem "Wunsch" vors AG zerren musste, habe ich heute eine Rechnung über 7.820,71€ erhalten.
1. Ein Ausgleich von Minuszeiten wurde nicht konkret vereinbart.
2. Er stellt mir Januar - Juli in Rechnung
3. Laut Verfallfristen des AV :
Alle Ansprüche des Anstellungsverhältnisses sind innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit, säptestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Beendigung das Anstellungsverhältnisses schriftlich geltend zu machen.....
4. Das Arbeitszeitkonto wurde mtl. wieder auf null gesetzt.
5. Ich habe NIE eine mündliche oder gar schriftliche Abmahnung bezüglich der nicht nachgewiesenen Arbeitszeiten erhalten. Erst nach erhalt der Kündigung (fristgerecht am 31.07) wollte er am 03.08. von mir wissen, wie ich denn gedenke meine Fehlzeiten auszugleichen bzw. wo ich denn zu den nicht gestempelten Zeiten im letzten halben Jahr war.
6. in einem 7 MA Betrieb würde man ja Merken, wenn einer umgerechnet DREI Monate innerhalb eines halben Jahres tatsächlich nicht anwesend wäre....
Wie ein Chef so sein kann.... da wundert mich nicht, dass von meinen letzten "5" Vorgängern es nur einer 9 Monate aushielt... die anderen alle nach spätestens 7 Monaten wieder weg waren.... ich war doch auch 13 Monate bei dem.... aber nur wegen der "Krise" und ich einiges mit mir hab machen lassen.... mündl. Absprachen die nachher zu meinem Nachteil ausgelet wurden.... z.B. habe ich sechs Monate keine Provision erhalten, weil ich auf den Passus "in der Probezeit Festgehalt 3.000€ ohne Provision (danach 2000 plus Provision) verzichtet habe. Wir mündlich vereinbart haben, dass ich nur 2.500 bekomme und nach sechs Monaten der Rest (3000) entweder auf einmal ausbezhalt wird, und ich dann 2000 plus bekomme oder ich nochmal sechs Monate 2.500 "erhöhtes" Festgehalt bekomme. Was er dann so auslegt, "Du bekommst keine Provision!!!!! ich bezahl dich ja über Vertrag" (2000 plus Provision). Somit hat er mich 6 Monate um meine Provision gebracht.
An dieser Stelle sei nochmals vor mündl. Absprachen gewarnt, vorallem, wenn einem der Chef etwas von gegenseitigem Vertrauen erzählt.......
MfG
kai
ach ja.... meinem Nachfolger hat er auch noch keine Provisionen bezahlt!!!! der wechselte vom Innen in den Außendienst... Bergündung: er hat ja keine Außendienst Vertag..... so ein A...
Auch bei uns ist im Moment in der Firma wenig zu tun-anstatt die 400€ Kräfte zu Hause zu lassen,machen die Vollzeitbeschäftigten Minusstunden.Diese müssen dann im Sommer (Hochbetrieb)durch Mehrarbeit-bis 12Std. täglich ausgeglichen werden.Auf Anfrage,doch die 400€ Kräfte erstmal zu Hause zu lassen-wenn es ihnen nicht so passt kann ich sie auch wieder zurückstufen!(Bin seit 8J.in der Firma auf 400€,seit10/09 Vollzeit-Zeitvertrag auf 1J.-Gehaltsmässig wie neu eingestellt! Was kann ich tun!?







