10.10.2009

Frauen verdienen deutlich weniger

Frauen werden im Berufsleben auch weiterhin diskriminiert. Der Einkommensrückstand von Frauen im Vergleich zu Männern ist deutlich. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Studie bei dem Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans Böckler Stiftung dazu in Auftrag gegeben.  
Das Ergebnis:

Bereits bei Berufseinsteigern bestehen Unterschiede. Frauen mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung verdienen im Durchschnitt 18,7 % weniger als vergleichbare Männer. Mit steigender Berufserfahrung klettert dieser Wert sogar noch nach oben.

Besonders wichtig ist, dass dieser geschlechtsspezifische Einkommensrückstand nach der Studie sich weder durch unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen noch durch eine spezifische Berufswahl vollständig erklären lässt. Es gibt einfach eine geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung.

So sind auch die Unterschiede in den einzelnen Berufsgruppen groß. In EDV-Berufen sind die Unterschiede nicht so stark wie in der Nahrungsmittelverarbeitung. Dagegen verdienen Frauen im Kredit- und Versicherungsgewerbe fast 20% weniger, während es im Sektor Energie/Wasser lediglich knapp 5 % sind.

Fazit: Frauen sollten darauf achten, dass sie nicht weniger als vergleichbare Männer verdienen. Erfahren Sie eine solche Ungleichbehandlung, fordern Sie Ihren Lohn ein. Vergessen Sie nicht die hohen Entschädigungsansprüche, die Ihnen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vermutlich zustehen.

PS: Interessante Informationen rund um das Thema Karriere für Frauen finden Sie hier: Frau macht Karriere – Das Blog für Frauen, Macht und Karriere

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz – Die Hauptleistungspflichten

In dieser kleinen Blog-Reihe stellen wir Ihnen Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz zusammen. So wissen Sie, welche Pflichten Sie haben, aber auch welche Rechte Ihnen zukommen. Und besonders wichtig: Sie erfahren,... Mehr lesen

23.10.2017
Ihre Abfindung ist voll steuerpflichtig

Bis Ende 2005 gab es für die Versteuerung Ihrer Abfindung noch Freibeträge. Diese hat der Gesetzgeber komplett gestrichen. Seither ist sie voll einkommenssteuerpflichtig. Sie müssen die Abfindung selbst versteuern Sie selbst... Mehr lesen