11.10.2009

Arbeitgeber macht was er will

Häufig halten sich Arbeitgeber weder an Verträge, noch an Gesetze. Solche Anfragen haben sich in den letzten Monaten bei mir gehäuft, wie diese:

„Ich arbeite in einem Hotel bei einer 5-Tage-Woche. Das müssten monatlich 120 Stunden ergeben. So haben wir es vertraglich vereinbart. Nun ist aber weniger Arbeit da und zwischenzeitlich arbeite ich nur noch an 2 Tagen pro Woche und monatlich meist weniger als 60 Stunden. Natürlich habe ich jetzt netto lediglich ca. 500,00 Euro. Da wird es bei mir finanziell eng und ich kann die Kosten für meine Miete kaum mehr aufbringen. Was kann ich tun? Ist das alles so richtig?“ 
Nein! Das ist nicht richtig: Ihr Arbeitgeber darf nicht einseitig Stunden und Gehalt kürzen. Sie haben einen Vertrag mit einer 5-Tage-Woche. Vermutlich wird im Vertrag auch die genaue wöchentlich zu leistende Arbeitszeit stehen (bspw. 30 Stunden). Diese vertragliche Absprache ist verbindlich und Ihr Arbeitgeber muss sich hieran halten. Das gilt auch, wenn diese Absprache nur mündlich erfolgte.

Wenn Ihr Arbeitgeber weniger Arbeit hat, ist das sein Problem. Er trägt das wirtschaftliche Risiko seines Betriebs.

Fazit: Sie haben Anspruch auf volle Bezahlung. Machen Sie Ihre Ansprüche schnellstmöglich geltend.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Kündigungsschutzverfahren gewonnen und der Arbeitgeber zahlt nicht

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie haben vor dem Arbeitsgericht gewonnen und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet worden, Sie wieder einzustellen. Er denkt jedoch gar nicht daran und unternimmt zunächst einmal gar nichts.... Mehr lesen

23.10.2017
Verdachtskündigung: Das müssen Sie als Betriebsrat wissen

Mit dem „Rauswurf ohne Beweise“ ist das so eine Sache … Aktuell berichtet die Wiesbadener Zeitung von einem Fall, der sich in der Spielbank Wiesbaden abspielt. Die Geschäftsleitung hat einer 29-jährigen Croupière die... Mehr lesen