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03.11.2009
07:23

Minijob bis 400 € und Sozialversicherung

Frage: „Bin ich in meinem Minijob bis 400 € sozialversichert durch den Arbeitgeber? Ich als Arbeitnehmer muss ja wohl keine Beiträge zahlen. Mein Arbeitgeber zahlt doch Krankenkasse, Rente, Arbeitlosen- und Pflegeversicherung. Wie ist das eigentlich?“

 

Antwort:
Ihr Arbeitgeber zahlt pauschal Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See,
Verwaltungsstelle Essen, Minijob-Zentrale,
45115 Essen, www.minijob-zentrale.de.

Das sind 15 % des Arbeitsentgelts für die Deutsche Rentenversicherung und 13 % für die gesetzliche Krankenversicherung. Letzterer Betrag ist aber nur zu entrichten, wenn Sie bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Für Sie als Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, den Rentenbeitrag und einen Eigenbetrag zu ergänzen, um Rentenansprüche zu erwerben. Neben diesen Sozialversicherungsbeiträgen werden Lohnsteuer (in der Regel 2 %) und Umlagen für die Lohnfortzahlungsversicherung fällig.

Ansprüche aus den Versicherungen haben Sie aber nicht, es sei denn, dass Sie von der eben erwähnten Möglichkeit, den Rentenbeitrag zu ergänzen, Gebrauch gemacht haben. Sie haben also keinen Anspruch gegen Ihre Krankenkasse! Im Zweifel müssen Sie sich also freiwillig selber versichern.

Eine andere Möglichkeit ist es natürlich, dass Sie Ihren 400-€-Job neben einer Hauptbeschäftigung ausüben. Dann haben Sie Krankenversicherungsschutz aus der Hauptbeschäftigung.

Achtung: Haben Sie neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen, ist nur die zuerst aufgenommene ein typischer 400-€-Job. Alle weiteren geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind dann mit der Hauptbeschäftigung zusammenzurechnen.

Fazit: Grundsätzlich haben Sie also bei einem Minijob keinen Versicherungsschutz!

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