Scheinselbstständigkeit – wie Sie eine Arbeitnehmereigenschaft vermeiden
Sie wollen als Selbstständiger tätig sein? Oder sind Sie doch Arbeitnehmer? Hier die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale.
1. Der Vertrag
Der Vertrag ist eine wichtige Grundlage. Haben Sie einen Arbeitsvertrag geschlossen, spricht schon deshalb vieles gegen eine Selbständigkeit.
2. Arbeitszeit
Wie viel Zeit beansprucht einer Ihrer Auftraggeber? Arbeiten Sie fast nur für einen einzigen Arbeitgeber, spricht vieles dafür, dass Sie nicht selbständig sind.
3. Eingliederung in Betrieb
Falls Sie durch Eintragungen in Telefon- oder E-Mail-Verzeichnisse in ein Unternehmen eingegliedert sind, ein eigenes Büro besitzen und womöglich sogar eine eigene Visitenkarte der Firma haben, scheidet schnell eine Selbständigkeit aus.
4. Arbeitsmittel
Arbeitnehmer nutzen die Arbeitsmittel des Arbeitgebers. Selbständige nutzen die eigenen Arbeitsmittel wie Werkzeuge und ähnliches. Wie ist es bei Ihnen?
5. Weisungsgebundenheit
Wer gibt Ihnen Weisungen? Müssen Sie etwa Urlaub beantragen? Hängt beides von Ihrem Auftraggeber ab, spricht vieles für ein Arbeitsverhältnis.
6. Status Feststellungsverfahren
Fragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung nach. Falls Sie einen Antrag stellen, muss eine rechtsverbindliche Bewertung vorgenommen werden. Es wird das so genannte Statusfeststellungsverfahren nach § 7 a SGB IV durchgeführt. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es heißt „Vordruck VO 27“.
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