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03.01.2010
07:02

Vorenthalten eines Arbeitszeugnisses

Frage: „Mein Arbeitsverhältnis endete am Donnerstag, dem 31.12.2009. Mein Chef hat mir bereits vor Weihnachten gesagt, dass er mir kein Zeugnis erteilen werde, so lange ich ihm nicht die Fahrzeugpapiere und den Schlüssel des Betriebswagens gebe.

 

Ich habe ihm gesagt, dass er diese nur bekomme, wenn er mir ein vernünftiges Zeugnis schreibt. Wie ist nun die Rechtslage? Habe ich einen Anspruch auf ein Zeugnis?“

Antwort: Ja, Sie haben Anspruch auf ein Zeugnis. Das steht in § 109 der Gewerbeordnung. Wenn Sie es verlangen, muss sich das Zeugnis auch auf Führung und Ihre Leistung erstrecken.

Es geht aber nicht, dass Sie die Fahrzeugpapiere und den Schlüssel des Pkw´s nicht herausgeben. Sie besitzen an diesen Gegenständen kein Zurückbehaltungsrecht und machen sich schadenersatzpflichtig, ggf. sogar strafbar. Natürlich kann man Ihre Auffassung nachvollziehen. Versuchen Sie mit Ihrem ehemaligen Chef zu sprechen und ihm vorzuschlagen, dass Sie das Zeugnis abholen und ihm im Gegenzug die Gegenstände aushändigen. So ist beiden Parteien gedient.

Machen Sie Ihrem Ex-Chef klar, dass Sie – falls das Zeugnis nicht mit der Realität übereinstimmt – auf jedenfalls gerichtliche Schritte einleiten werden. Am besten ist es, wenn Sie selbst einen Zeugnistext vorformulieren und eine entsprechende Benotung ihrem ehemaligen Chef vorschlagen. So hat er es einfacher und Sie sagen ihm genau, was Sie von ihm erwarten.



Endet Ihr Arbeitsverhältnis, dann muss Ihnen Ihr Arbeitgeber ein einfaches Zeugnis ausstellen. Tut er dies nicht, dann fordern Sie ihn nochmal auf. Kommt er dem wieder nicht nach, dann klagen Sie!

Die Mustervorlage „Klage auf Erteilung eines einfachen Zeugnisses“ können Sie individuell anpassen.



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